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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/406

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

./.

 

Beratungsgegenstand :

Gemäß der  Grundsätze für die budgetorientierte Haushaltsplanung und –ausführung dürfen Budgetüberschüsse zu 50 % in das Folgejahr übertragen werden (Übertragbarkeit im Sinne des § 23 Abs. 1 GemHVO-Doppik). Die Entscheidung hierüber trifft der Hauptausschuss des Kreises.

 

Der Jugendhilfeausschuss entscheidet im Weiteren über die für den Bereich der Jugendhilfe zur Verfügung gestellten Budgetüberschüsse. Für die Förderung von Maßnahmen hatte der Jugendhilfeausschuss 2007 folgende grundsätzlichen Auswahlkriterien benannt:

Die Maßnahme orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen der Jugendhilfe des Kreises.

Die Maßnahme bezieht sich auf wesentliche steuerungsrelevante Aufgabenbereiche der Jugendhilfe.

Die Maßnahme ist innovativ, d.h., es werden neue Handlungsansätze im Bereich der Jugendhilfe beispielhaft entwickelt und erprobt.

Die Maßnahme zielt u.a. darauf ab, die gewonnenen Erfahrungen für die Praxis zur Verfügung zu stellen

 

 

Der Jugendhilfeausschuss wird um Beratung über die Einführung einer Regelung für eine Vergabe und Verwendung von Budgetüberschüssen gebeten.

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Beschlussempfehlung

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

Norbert Schmidt

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