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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/386

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Für die Kalkulationsperiode 2012 bis 2014 wurde zur Vermeidung von Entgeltschwankungen die Kalkulation der Abfallentgelte für einen 3-Jahres-Zeitraum festgelegt. Da die Entwicklung der Kosten und damit der Entgeltentwicklung wesentlich vom Nutzungsverhalten der Kunden in Bezug auf die Regelbiotonne abhängt, wurde die Kalkulationsperiode wieder auf einen 2-Jahreszeitraum umgestellt. Die Entgeltkalkulation betrifft somit den Zeitraum 2015 bis 2016.

 

Es sind Entgeltrücklagen aus Vorjahren vorhanden, die mit einem Betrag von rd. 950 T€ pro Jahr in die Entgeltkalkulation „kostenmindernd“ einfließen. Darin enthalten sind rd. 200 T€ pro Jahr aus den PPK-Deckungsbeiträgen einkalkuliert, die von Plön und NMS an den Kreis gezahlt werden und dort verbleiben. Lediglich der Anteil, der auf den Gewerbebereich entfällt, wird an die AWR weitergeleitet.

 

Zur Umsetzung der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und auf Basis der entsprechenden Satzungsregelung des Kreises aus 2013 wurde im zweiten Halbjahr 2014 die Regelbiotonne eingeführt. Bzgl. der Entgeltgestaltung ab dem 01.01.2015 wird vorgeschlagen, pauschal „120 l -Biogut“ in das Grundentgelt einzubeziehen. Damit  zahlt jeder Haushalt unabhängig von seinem Nutzungsverhalten eine 120 l Biotonne. Begründet wird die Einbeziehung der Biogutabfuhr und -verwertung in das Grundentgelt dadurch, dass ein genereller Anspruch auf diese Leistung besteht. Der Umfang der Restmüllentsorgung, zusätzliche Biobehälter oder die Umstellung auf 240 l-Biobehälter sind  weiterhin variabel buchbar.

 

Bisher sind Anlieferungen von Biogut auf den Recyclinghöfen kostenpflichtig gewesen. Zukünftig könnten mit  der Finanzierung der Regelbiotonne durch die Grundentgelte Anlieferungen bis zu jeweils 1 Grüngut aus privaten Haushalten kostenfrei angeboten werden.

 

Im Ergebnis bedeutet die Entgeltkalkulation für den Kunden, der bereits die Biogutabfuhr in Anspruch genommen hat, finanziell keine Veränderung. Der Kunde, der diese Leistung bisher nicht in Anspruch genommen hat, wird 2,50 € monatlich mehr an Abfallbenutzungsentgelten leisten. Beide Personenkreise hätten den Vorteil der kostenfreien Grüngutabgabe mit zu jeweils 1 auf den Recyclinghöfen.

 

Unabhängig von  der Anpassung der Grundentgelte sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Entsorgung von privaten Haushalten (AGB Abfallentsorgung-Kreis) überarbeitet worden.

 

Die Änderungen betreffen die Definition von kompostierbarem Abfall, die Ergänzung des Füllvolumens der Abfallbehälter mit Gewichtsbeschränkungen und Formulierungen ohne inhaltliche Änderungen.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Abfallbenutzungsentgelte ab 1.1.2015 auf Grund der vorgelegten Kalkulation und die entsprechende Änderung der AGB Abfallentsorgung-Kreis dem Kreistag zur Beschlussfassung zu empfehlen.

 

Der Kreistag beschließt die Abfallbenutzungsentgelte ab 1.1.2015 und die entsprechende Änderung der AGB Abfallentsorgung-Kreis auf Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses.

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Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

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Anlagen

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