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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/397-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

 

Nach dem für das Konzept zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Jahre 2014 bis 2016 vorgesehen Zeitplan ist eine Erörterung mit dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag (SHGT) vorgesehen. Hierzu erhielt der SHGT, Kreisverband Rendsburg-Eckernförde den Konzeptentwurf mit Stand vom 16.06.2014. Ergänzend wurden dem SHGT die textlichen Veränderungen zum Konzeptentwurf mitgeteilt, die sich aus den Beschlüssen der Fachausschüsse des Kreises bis zum 10.10.2014 ergeben haben.

 

Mit E-Mail vom 16.10.2014 gab Herr Brommann für den Kreisvorstand des SHGT folgende Stellungnahme ab:

 

„Die Sicherung der Handlungsfähigkeit des Kreises liegt in seiner eigenen Zuständigkeit. Gern geben wir aus Sicht des SHGT-Kreisvorstandes aber eine Einschätzung ab.

 

Der SHGT-Kreisvorstand hat bereits einen ersten Entwurf des Konzeptes zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Jahre 2014-2016 ohne inhaltliche Anmerkungen zur Kenntnis genommen. Auch der nach Beratungen in den Fachausschüssen des Kreistages nunmehr fortgeschriebene Entwurf des Konzeptes steht nicht im Widerspruch zu den aktuellen Gesprächsinhalten zwischen dem SHGT-Kreisvorstand und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde. Aus unserer Sicht wird angeregt, das Thema „Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern“ in dieses Konzept aufzunehmen. Die bislang erarbeiteten Ergebnisse der eingesetzten Arbeitsgruppe werden perspektiv nicht die letzten gemeinsamen Maßnahmen sein können. Bei der Weiterentwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs gehen wir schließlich davon aus, dass auch das Thema Barrierefreiheit erfasst ist.“

 

Zum Thema „Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern“ wird seitens des Fachbereiches Umwelt, Kommunalaufsicht und Ordnungswesen berichtet, dass mit dem SHGT Einvernehmen darüber besteht, den bislang sehr ergebnisreichen Dialog zu diesem Thema fortzusetzen. Für die hierzu einberufene Arbeitsgruppe ist die nächste Sitzung bereits für Anfang 2015 vereinbart. Daneben wurde in der letzten Sitzung verabredet, dass bei Bedarf auch früher kurzfristig zu einer erneuten Sitzung eingeladen werden soll. Die Einbindung der Politik erfolgt weiterhin anlassbezogen im Sozial- und Gesundheitsausschuss. Insofern ist sichergestellt, dass außerhalb der im Konzeptentwurf vorgesehenen Maßnahmen und Projekte der Dialog zu diesem Thema in der Arbeitsgruppe und der Politik fortgesetzt wird.

 

Bei der Weiterentwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird zum Thema „Barrierefreiheit“ vom Fachbereich Regionalentwicklung, Bauen und Schule wie folgt Stellung genommen:

 

Das Projekt „Weiterentwicklung des ÖPNV“ beinhaltet in erster Linie die Verkehre im Kreisgebiet bzw. die Erbringung der Verkehrsleistung in Form einer Dienstleistung der jeweiligen Busunternehmen. Hier wird der Kreis bis 2019 die einzelnen Bereiche ggf. neu ausschreiben und vergeben. Hier besteht die Herausforderung, den ÖPNV mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln weiterzuentwickeln.

 

Grundlage für das Projekt „Weiterentwicklung des ÖPNV“ ist der Regionale Nahverkehrsplan (RNVP) 2013-2017. Er enthält zudem einen „Maßnahmenplan Barrierefreiheit“, der aus der Beratungsfolge des RNVP herausgelöst wurde und nun im Regionalentwicklungsausschuss beraten und im Anschluss voraussichtlich beschlossen wird.

 

Somit wird bei anstehenden Vergaben der Verkehrsleistungen im Kreisgebiet auf den RNVP und den „Maßnahmenplan Barrierefreiheit“ zurückzugreifen sein, wenn es zum Beispiel um die Beschaffenheit der Busse geht.

 

Die Barrierefreiheit bezogen auf die Haltestellen und die Verpflichtung die Haltestellen barrierefreie nach dem Personenbeförderungsgesetz bis 2022 umzugestalten, ist Sache des Straßenbaulastträgers. Mithin wird sich der Kreis außerhalb des Projektes „Weiterentwicklung des ÖPNV“ bezüglich der Kreisstraßen gesondert mit der Barrierefreiheit beschäftigen.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aufgabe einer barrierefreien Ausgestaltung des ÖPNV bei den ausstehenden Vergaben eine wesentliche Rolle spielt. Bezogen auf die Barrierefreiheit der Haltestellen an Kreisstraßen wird sich der Kreis hiermit gesondert beschäftigen.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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