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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/397

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 05.07.2014 wurde dem Hauptausschuss der Entwurf eines Konzeptes zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Jahre 2014 bis 2016 mit Stand vom 16.06.2014 (Anlage 1) vorgelegt. Durch die im Konzept aufgeführten Bestandteile

 

          Sicherung der Haushaltsstabilität

          Beschlussfassung über prioritäre Maßnahmen und Projekte für die Jahre 2014 bis 2016

          Fortschreibung der Verständigung über Grundsatzfragen der Finanzbeziehungen zwischen Kreis und kreisangehörigen Kommunen

 

soll sichergestellt werden, dass angesichts der engen finanziellen Möglichkeiten auch in den folgenden Jahren die in den verschiedenen Handlungsfeldern zu bewältigenden Herausforderungen und die hierfür bereitzustellenden finanziellen Mittel nicht isoliert betrachtet werden.

 

Nach Abschluss der Beratung verständigten sich die Mitglieder des Hauptausschusses auf folgenden Zeitplan:

 

Beratung in den Fachausschüssen und den Fraktionen bis zum 10.10.2014

Erörterung mit dem Gemeindetag vom 13.10. bis zum 17.11.2014

Beratung im Hauptausschuss am 30.10.2014 mit Beschlussempfehlung für Kreistag

Beschlussfassung des Kreistages am 17.11.2014

 

Die Ergebnisse aus den Beratungen der Fachausschüsse wirken sich auf den Konzeptentwurf aus. Die textlichen Veränderungen, die sich aus den jeweiligen Beschlüssen ergeben, sind in Fettschrift hervorgehoben.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss hat am 24.09.2014 einstimmig für die Jahre 2014 bis 2016 eine Konzentration seiner Aktivitäten und Initiativen auf die

 

          Gestaltung eines fachlich und wirtschaftlich angemessenen Angebots zur Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
 

und die
 

          Integration der präventiven und unterstützenden Angebote für Kinder und Jugendliche in das Gesamtsystem der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien

 

beschlossen.

 

Textliche Veränderungen im Konzept:

 

Seiten: 9, 16, 18, 19 und 20:

 

Änderung der Bezeichnung der Maßnahmen und Projekte der laufenden Nr. 1 in


Gestaltung eines fachlich und wirtschaftlich angemessenen Angebots zur Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Seiten: 10, 16, 18, 19 und 24:

 

Änderung der Bezeichnung der Maßnahmen und Projekte der laufenden Nr. 2 in


Integration der präventiven und unterstützenden Angebote für Kinder und Jugendliche in das Gesamtsystem der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien
 

 

In seiner Sitzung am 10.09.2014 befasste sich der Feuerwehrausschuss mit dem Konzeptentwurf. Nach dem Ergebnis der Beratung ergeben sich folgende Änderungen im Projektplan:

 

 

Seite 30:

 

Unter dem 2. Aufzählungspunkt wird eingefügt:
Die Durchführung überörtlicher Ausbildungslehrgänge.

 

Seite 31:

 

Neuausrichtung und Modernisierung des Katastrophenschutzes im Kreisgebiet, insbesondere im Hinblick auf aktuell mögliche Szenarien wie flächendeckender Stromausfall oder zunehmende Folgen des Klimawandels (Unwetter- oder Flutszenarien)

 

Seiten 32 und 33:

 

Aufgabe und Ziele

Maßnahmen, Meilensteine

Zeitplan

Stand der Umsetzung

Abstimmung des Projektes mit Politik, örtlicher Ebene und Kreisfeuerwehrverband (KFV)

 

 

 

Beschreibung von Handlungsfeldern und Erarbeitung von Eckpunkten als Grundlage für die weitere Beratung durch Kreisfeuerwehrverband und Verwaltung für den Bereich Brandschutz

 

Gemeinsame Beratung mit Politik und örtlicher Ebene; Verabschiedung von Handlungsempfehlungen für den Bereich Brandschutz

 

Beschreibung von Handlungsfeldern und Erarbeitung von Eckpunkten als Grundlage für die weitere Beratung durch Kreisfeuerwehrverband und Verwaltung für den Bereich Katastrophenschutz

 

Gemeinsame Beratung mit Politik und örtlicher Ebene; Verabschiedung von Handlungsempfehlungen für den Bereich Katastrophenschutz

 

Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen

Vereinbarung aller Beteiligten zur Zusammenarbeit.

 

Arbeitstagungen KFV und Verwaltung

 

 

Befassung Feuerwehrausschuss als Projektgruppe

 

Arbeitstagungen KFV und Verwaltung

 

 

 

Befassung Feuerwehrausschuss als Projektgruppe

 

Beschlussfassungen KT und HA

Feuerwehrausschuss 10.09.14

 

 

Bis Ende 2014

 

 

 

1. Quartal 2015

 

 

2. Quartal 2015

 

 

 

 

3. Quartal 2015

 

 

 

Ab 3. Quartal 2015

erledigt

 

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss befasste sich auf seiner Sitzung am 25.09.2014 abschließend mit dem vorgelegten Konzeptentwurf. Der vorgelegte einheitliche Beschlussvorschlag ist wie folgt ergänzt bzw. eingeschränkt worden:

 

„Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem vorliegenden Konzept zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Jahre 2014 bis 2016 für den Teilbereich C. 4. mit den beschlossenen Änderungen zu C. 4. Und dem Projektplan zu.“

 

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

 

Seite 13:

 

„Ziel des Projektes ist es, in gemeinsamer Verantwortung von Trägern, Kommunen und dem Kreis mit seinen Fachgremien Transparenz über die im Kreis Rendsburg-Eckernförde vorhandenen Leistungsangebote für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe an Arbeit und deren Kosten herzustellen sowie eine mittelfristige Planung zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Leistungsangebote zu vereinbaren und die strukturellen Voraussetzungen zur inklusiven Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern.“

 

Seite 34 (am Ende):

 

„Daher ist eine Überprüfung mit dem Ziel der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Angebotsstruktur sowie des wirtschaftlichen Einsatzes der Finanzmittel sinnvoll und geboten.“

 

Seite 35 (in der Mitte):

 

„Entwicklung eines Soll-Konzepts mit dem Ziel

 

a)      Passende flächendeckende Angebote im gesamten Kreisgebiet sicherzustellen

b)     Kostentransparenz und einen wirtschaftlichen Einsatz der Finanzmittel zu gewährleisten

c)      Die strukturellen Voraussetzungen zur inklusiven Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern

 

 

Nach dem Beschluss des Umwelt- und Bauausschusses stimmte er in seiner Sitzung am 25.09.2014 dem Konzept mit folgenden Änderungen zu C.6. „Verkehrsinfrastruktur sicherstellen“ zu:

 

Seiten 14 und 15:

 

In früheren Jahren wurden die verkehrsreichsten Straßen im Kreis Rendsburg-Eckernförde durch den Bau von Radwegen verkehrsgerecht ausgebaut. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2010 bis 2013 wurde bereits der Radwegebau neuer Strecken bis 2013 ausgesetzt. Der Kreis sieht sich unter den finanziellen Rahmenbedingungen z.Zt. nicht in der Lage, den Radwegebau nach dem bisherigen Finanzierungsmodell fortzusetzen. Der aufgezeigte Mittelaufwand für die Instandsetzung der Kreisstraßen und der Brücken hat aber auch in Zukunft Einfluss auf die Betrachtung des Radwegebaues.

 

Solange sich Kreisstraßen in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand befinden, sollte angesichts des hierfür erforderlichen immensen Finanzbedarfs erwogen werden, auch in den kommenden Jahren den Bau von Radwegen hinter die Deckenerneuerungen von bestehenden Kreisstraßen und die Sanierungen von Brücken zurücktreten zu lassen.

 

Konkret wird deshalb vorgeschlagen, den Bau zusätzlicher Radwege an Kreisstraßen insofern auch weiterhin und so lange auszusetzen, bis der aus der aktuellen Zustandserfassung der Kreisstraßen erkannte Sanierungsbedarf abgearbeitet ist. Für den Fall, dass Gemeinden in den kommenden Jahren mit eigenen finanziellen und personellen Ressourcen bereit sind, Radwege an Kreisstraßen zu planen, zu realisieren und zu finanzieren, sollte sich eine Beteiligung des Kreises darauf beschränken, die neuen Radwege in die Unterhaltungslast des Kreises zu übernehmen.

 

 

In seiner Sitzung vom 29.09.2014 befasste sich der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung mit dem Konzeptentwurf und beschloss einstimmig,

 

„das Konzept zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Jahre 2014 bis 2016 vorbehaltlich der Grundlagenklärung zur Sportstättenförderung, zu der erst nach Kenntnis der Sportentwicklungsplans Stellung genommen werden kann, zur Kenntnis zu nehmen.“

 

 

Der Regionalentwicklungsausschuss stimmte in seiner Sitzung am 01.10.2014 dem vorliegenden Konzept zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Jahre 2014 bis 2016 zu.

 

 

Folgende weitere Textänderung wird von Seiten der Verwaltung vorgenommen:

 

Seite 3 (Mitte):

 

„Per 31.12.2013 musste der Kreis zur Aufrechterhaltung der Liquidität in einem Umfang von 2,97 Mio. Euro auf Mittel der Nachsorgerücklage zurückgreifen.“

 

Begründet wird dieses damit, dass im Entwurfsstand vom 16.06.2014 es sich bei der ermittelten Zahl von 1,8 Mio. Euro um ein vorläufiges Ergebnis handelte.

 

 

Von der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises, Frau Salzmann-Tohsche wurden Anmerkungen zum Konzept mitgeteilt, die in der Anlage 2 aufgeführt sind.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Auf der Grundlage des Konzeptentwurfes zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Jahre 2014 bis 2016 mit Stand vom 16.06.2014 einschließlich der in den Sitzungen der Fachausschüsse beschlossenen und von der Verwaltung modifizierten Form beschließt der Kreistag das

 

„Konzept zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Jahre 2014 bis 2016“ mit folgenden Bausteinen:

 

  1. Der Kreistag sieht die Sicherung der Haushaltsstabilität als zentrales Anliegen für die kommenden Jahre an. In Umsetzung dieser Zielsetzung sind nicht ausgeglichene Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 zu vermeiden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Verschuldung des Kreises gegenüber dem am Ende des Jahres 2014 erreichten Stand nicht erhöht sondern mittelfristig weiter gesenkt wird.
  2. Um die Zielsetzung gemäß Ziffer I. möglichst unter Beibehaltung der derzeitigen Kreisumlagesätze zu erreichen, sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen für die Jahre 2015 und 2016 folgende Grundsätze zu beachten:
    1. Von vielfältigen finanziellen Förderprogrammen zugunsten der gemeindlichen Ebene ist weiterhin abzusehen. Stattdessen werden auch durch möglichst niedrige Kreisumlagesätze die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten auf der örtlichen Ebene gestärkt.
    2. Die Übernahme neuer freiwilliger Aufgaben oder eine erhebliche Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben wird auch weiterhin nur unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse der Haushaltsstabilität erfolgen.
    3. Die Bezuschussung des Baus von Sportstätten durch den Kreis wird bis einschließlich 2016 weiterhin ausgesetzt.
  3. Der Kreistag spricht sich dafür aus, bis 2016 folgende Maßnahmen und Projekte vorrangig umzusetzen:
    1. Gestaltung eines fachlich und wirtschaftlich angemessenen Angebots zur Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
    2. Integration der präventiven und unterstützenden Angebote für Kinder und Jugendliche in das Gesamtsystem der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien
    3. Investitionsplanung des Feuerwehrwesens und des Katastrophenschutzes weiterentwickeln
    4. Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung weiterentwickeln
    5. Kreiseigene Hochbauten funktionsgerecht unterhalten
    6. Verkehrsinfrastruktur sicherstellen
    7. Öffentlichen Personennahverkehr weiterentwickeln
  4. Die Verwaltung wird gebeten, die Umsetzung der in Ziffer III. bezeichneten Maßnahmen und Projekte gemäß den als Anlage beigefügten Projektblättern voran zu bringen.
  5. Der Kreistag spricht sich dafür aus, die im Rahmen der Verständigung über Grundsatzfragen der Finanzbeziehungen im Jahr 2011 mit dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag, Kreisverband Rendsburg-Eckernförde, verabredeten Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz im Umgang mit dem kreisangehörigen Bereich fortzuführen.
  6. In den Dialog mit dem kreisangehörigen Bereich sind angesichts ihrer möglichen finanziellen Auswirkungen auch auf den kreisangehörigen Bereich die prioritären Maßnahmen und Projekte gemäß Ziffer III. aufzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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