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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/383

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

2. Sachverhalt: 

 

Beigefügt ist das Festpreisangebot der AWR vom 25.9.2014 für das Jahr 2015.

 

Das Festpreisangebot ist von der Verwaltung geprüft worden. Die einzeln aufgeführten Positionen sind plausibel und nachvollziehbar, ebenso die Aufteilung der Positionen in die Bereiche „private Haushalte“ und „anderer Herkunftsbereiche“.

 

Für die Verwertungserlöse für Altpapier in 2015 wird vorgeschlagen, wie 2014 in Form eines Korridors von 10 % abzurechnen.

 

Zur Abwicklung der Positionen, die sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Neumünster und dem Kreis Plön ergeben, wird vorgeschlagen, wie im Vorjahr nach dem Prinzip der Selbstkostenerstattung abzurechnen, da der Kreis auf Grund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nur die tatsächlich angefallenen Mengen vergütet bekommt.

 

Im Festpreis ist eine noch zu beschließende Veränderung des öffentlich-rechtlichen-Vertrags mit der Stadt Neumünster berücksichtigt. Ab 1.1.2015 ist geplant, dass die PPK-Mengen (Papier, Pappe, Kartonage) aus Neumünster nicht mehr von der AWR sortiert und vermarktet werden. Es soll eine Ausgleichsvereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde analog der Regelung mit dem Kreis Plön erfolgen.

 

Das beigefügte Festpreisangebot enthält auf den Seiten 5-12 vertiefende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen. Die Kosten des Festpreises Netto steigen um 8,7 % gegenüber 2014 und Brutto um 8,8 %. Die Erhöhung des Festpreises resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Sammel- und Verwertungskosten des Bioguts. Ausgleichend wirken sich dazu  - außerhalb des Festpreises -  die höheren Einnahmen aus Entgelten aus.

 

Um vertraulichen Umgang mit den Erläuterungen und Einzelpositionen zum Festpreis wird gebeten.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, das Festpreisangebot der AWR vom 25.9.2014 in Höhe von  13.584.035,41 € netto, bzw. 16.216.299,76 € brutto unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten Rahmenbedingungen anzunehmen.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Steigerung des Festpreises wird im Wesentlichen durch höhere Entgelteinnahmen aufgefangen.

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