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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/367

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: ./.

 

 

2. Sachverhalt: 

Mit Einführung der Budgetregelung durch das AG SGB XII hat das Land Schleswig-Holstein sich an den Kosten bestimmter Sozialhilfeaufwendungen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 mit festen Budgets beteiligt.

 

Im Zeitpunkt der Haushaltsplanung für 2014 lag noch keine Höhe der Kostenbeteiligung des Landes vor. Für den Haushalt 2014 ist deshalb mit einer Annahme in Höhe von 62.122.000,00 € geplant worden.

 

Der jetzt vorliegende Entwurf der Änderung des AG SGB XII sieht für 2014 ein Budget für den Kreis Rendsburg-Eckernförde in Höhe von 60.130.066,00 € vor. Dies bedeutet eine Mindereinnahme in Höhe von 1.992.674,00 €.

 

Für die Jahre 2015, 2016 und 2017 ist im Gesetzentwurf eine Anteilsfinanzierung aller SGB XII Leistungen (Netto-Ausgaben) für den Kreis Rendsburg-Eckernförde in Höhe von 79 % vorgesehen.

 

Beigefügt die Veränderungsliste zum Ursprungshaushalt 2014 für den Fachdienst 4.1.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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