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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/361

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

2. Sachverhalt:

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben durch den Kantor und Organisten der Kirchengemeinde Westensee, Herrn Falk Schneppat, vom 31.08.2014 wird eine Förderung einer kirchenmusikalischen Veranstaltung, welche am 12.12.2014 in der Westenseer St. Catharinenkirche stattfinden soll, beantragt. Bei dem Konzertprojekt handele es sich um G. F. Händel – Messias (Weihnachtsteil), J. S. Bach - Weihnachtsoratorium (Kantate 1) und Magnificat. Am Konzertprojekt ist der Catharinenkammerchor sowie Orchestermusiker und Solisten beteiligt. Die beantragte Fördersumme beträgt 500 Euro.

Gemäß Ziffer 1.4 der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Gewährung von Zuschüssen für die Förderung von kulturellen Veranstaltungen und Projekten vom 24.09.2013 erfolgt diese nur im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel oder sonstiger von Dritten für die Vergabe durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde bereitgestellter Mittel.

Aus Mitteln der Förde Sparkasse aus der Ausschüttung für die Geschäftsjahre 2011 stehen noch ungebundene Mittel in Höhe von insgesamt 10.095,00 € zur Verfügung.

 

Nach dem Finanzierungsplan sind Ausgaben in Höhe von insgesamt 10.025,00 € vorgesehen, die wie folgt finanziert werden sollen:

 

Einnahmen aus dem Kartenverkauf:

  5.000,00 €

Gemeinde Westensee:

    500,00 €

Spenden von Privatpersonen und Unternehmen:

  3.525,00 €

Zuschuss Sparkasse Mittelholstein

     500,00 €

Zuschuss Kreis Rendsburg-Eckernförde:

     500,00 €

Summe:

10.025,00 €

 

Die Ausgaben werden vom Antragsteller wie folgt kalkuliert:

 

Honorare und Gagen zusammen:

8.225,00 €

Fahrtkosten

   500,00 €

Werbungskosten:

   400,00 €

Technik-, Leih- und Transportkosten:

   900,00 €

Summe:

10.025,00 €

 

Die gesamten förderungswürdigen Ausgaben für die Durchführung des Konzertes belaufen sich nach Prüfung auf insgesamt 9.525,00 €, da es sich bei den angegeben Fahrt- bzw. Reisekosten in Höhe von 500,00 € gemäß Ziffer 6.2 der Richtlinie um nicht förderungswürdige Kosten handelt.

 

Eine Beteiligung des Kreisbeauftragten für Kulturangelegenheiten wurde durchgeführt. Dieser stuft die vorweihnachtliche Konzertveranstaltung grundsätzlich als förderungsfähige Veranstaltung ein. Er weist darauf hin, dass gleichartige von der Kirchengemeinde Westensee durchgeführte Weihnachtsoratorien zuletzt in den Jahren 2011 und 2013 mit jeweils 1.000 € gefördert wurden. Darüber hinaus erfolgte eine Förderung für die Aufführung der Johannespassion am 04.04.2014 mit 200,00 €.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Eine mögliche Zuschussgewährung erfolgt nach dem Ergebnis der Beratungen des Ausschusses.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Ja in Höhe von max. 500 € gemäß Antragstellung

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Anlagen

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