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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/352

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

./.

Sachverhalt: 

Pädagogische Fachberatung unterstützt das Qualitätsmanagement im Bereich von Kindertagesstätten. Die Förderung pädagogischer Fachberatung soll zur qualitativen Verbesserung der Kindertagesbetreuung beitragen.

 

Mit Erlass vom 21.07.2014 stellt das Land Schleswig-Holstein für das Jahr 2014  erstmals 0,7 Mio Euro für zusätzliche Fachbera­tung – insbesondere im U3-Bereich – zur Verfügung. 2015 soll der Förderbetrag 1,5 Mio Euro betragen und als fortlaufende Förderung etabliert werden.

 

In dem Erlass sind folgende Regelungen des Landes enthalten:

Die pädagogische Fachberatung verbindet fachliche, entwicklungs- und organisationsbezogene Beratung der Leitung, der Fachkräfte sowie der Träger von Kindertageseinrichtungen. Zu ihren Aufgaben gehören in der Regel:

  • Die Beratung der Träger, der Leitung sowie der Fachkräfte bezüglich der Qualifizierung und Weiterbildung,
  • Organisations- und Personalentwicklung,
  • Entwicklung und Sicherung von Qualitätsstandards,
  • Entwicklung eines Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungskonzepts,
  • Kooperation und Vernetzung von Maßnahmen und weiteren Beteiligten
  • sowie Konfliktberatung.

 

Zuschussempfänger für die Landesmittel sind die Kreise und kreisfreien Städte, die in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Zuschussvoraussetzungen die Mittel an die  Träger von Kindertageseinrichtungen weiterleiten.

Auf Antrag der Träger von Kindertageseinrichtungen sind im Kalenderjahr 2014 Personal-, Honorar- und Sachkosten für zusätzliche Maßnahmen förderfähig.

 

Bereits abgeschlossene langfristige Beratungsverhältnisse sind im Kalenderjahr 2014 nicht förderfähig. Auch in den Fällen, in denen Kindertageseinrichtungen bereits die etablierten Fachberater des eigenen Trägers in Anspruch nehmen, besteht für neue Beratungsmaßnahmen die Möglichkeit einer Förderung.

 

Die pädagogische Fachberatung darf jedoch keine Dienst- oder Fachaufsicht ausüben.

 

Die Ausgestaltung eines Verteilungssschlüssels obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten.

 

Umsetzung im Kreis:

 

In 2014 steht im Kreis Rendsburg-Eckernförde eine Gesamtsumme in Höhe von 61.090 € zur Verfügung.

 

Alle Träger von Kindertageseinrichtungen wurden am 22.08.2014 über die Fördermöglichkeit informiert. Anträge können bis zum 30.09.2014 eingereicht werden. 

 

Nach Vorlage und Auswertung der Anträge für das Jahr 2014 wird im Oktober 2014 durch die Verwaltung eine Mittelverteilung auf der Grundlage eines kindbezogenen Verteilungsschlüssels vorgenommen. Die Mittel werden direkt an die Träger weitergeleitet.

 

 

Zeitplan

 

Termine

Beantragung der Fördermittel beim Land

25.07.2014

Anschreiben an alle Träger, Anträge einzureichen

22.08.2014

JHA Beratung über Verfahren

24.09.2014

Einreichungsfrist für

Anträge

30.09.2014

Nach Eingang der Anträge

Verteilung der Mittel

Oktober 2014

Information der Träger und Umsetzung vor Ort

Oktober 2014

Prozessbegleitung

 

fortlaufend

Verwendungsnachweise

erstellen

01.03.2015

Verwendungsübersicht

und Berichtswesen an das Land

31.03.2015

 

Für die weitere Förderung ab 2015 wird mit Beteiligung der Kommunen und der Träger von Kindertageseinrichtungen ein  Verfahren für die Mittelverteilung entwickelt. Dieses Verfahren soll eine bedarfsgerechte Mittelverteilung sicherstellen.

 

 

Das Ergebnis der Beratung im Unterausschuss Kindertagesbetreuung wird nachgereicht.

 

 

 

 

Christina Mönke

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Teilnahme an dem Förderprogramm des Landes 2014 und stimmt dem Verfahren zur kindbezogenen Mittelverteilung 2014 zu. Für eine  Förderung ab 2015 wird die Verwaltung beauftragt, mit Beteiligung der Kommunen und der Träger von Kindertageseinrichtungen ein Verfahren für eine Verteilung der Mittel zu entwickeln.

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

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