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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/348

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

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Sachverhalt: 

Nach § 37 Abs. 2 SGB VIII haben Pflegepersonen vor der Aufnahme des Kindes

oder Jugendlichen und während der Dauer des Pflegeverhältnisses Anspruch auf Beratung und Unterstützung.

 

Die Art und Weise der Zusammenarbeit sowie die damit im Einzelfall verbunden Ziele sind im Hilfeplan zu dokumentieren. Hierzu  zählen auch der vereinbarte Umfang der Beratung der Pflegeperson sowie die Höhe der laufenden Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen. Eine Abweichung von den dort getroffenen Feststellungen ist nur bei einer Änderung des Hilfebedarfs und entsprechender Änderung des Hilfeplans zulässig.  

 

Nach § 79 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung erfolgt.

Hierzu sind Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen.

 

Zur Bewertung und Weiterentwicklung der Qualität der Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege wurde die Praxis beschrieben (Bericht Jugendhilfeausschuss vom 23.05.2012).

 

Ergänzend hierzu wurden die Pflegepersonen nach ihrer Einschätzung zur Qualität der Beratung und Unterstützung des Jugendamtes befragt (Bericht im Jugendhilfeausschuss im Februar 2014).

 

Danach ist die Zusammenarbeit insbesondere bei neu eingerichteten Pflegeverhält-nissen verbesserungsbedürftig.

 

Bei Pflegeverhältnissen mit kleinen Kindern ist ebenfalls ein größerer Bedarf an Un-terstützung vorhanden.

 

Eher unzufrieden sind Pflegefamilien mit Kindern im Alter von 14 bis 17 Jahren, die in der Verselbständigungsphase der Kinder mehr Unterstützung erwarten.

 

Entwicklung von Maßnahmen und Regelungen zur Verbesserung der Qualität der Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen.

 

Die vertiefende Bewertung der Qualität der Unterstützung und die Entwicklung von Eckpunkten für ein zukünftiges Betreuungskonzept erfolgte durch eine Arbeitsgruppe, der neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Bezirkssozialarbeit, der Pflegekindervermittlung und der Familienhorizonte gGmbH (Betreuung der Pflegeeltern nach § 86,6 SGB VIII) sowie einer Fachgruppenleitung und der Fachdienstleitung des Jugend- und Sozialdienstes auch Pflegeeltern angehörten.

 

Neben denen im Bericht beschriebenen Schwachstellen wurde das gesamte Verfahren Vollzeitpflege - von der Qualifizierung von Pflegeeltern über  Vermittlung von Pflegekindern in Pflegefamilien und die weitere Hilfe bis hin zur Beendigung einer Hilfe -  bewertet und weiterentwickelt.

 

Ergebnisse:

 

Verkürzung der Fristen für die Fortschreibung der Hilfepläne

Bei neu eingerichteten Hilfen erfolgt die Überprüfung und Fortschreibung der ersten beiden Hilfepläne jeweils nach 6 Monaten.

Nach den bisherigen Regelungen betrug die Fortschreibungsfrist ein Jahr.

Mit der Reduzierung des Zeitraums auf 6 Monate ist eine zeitnahe Reaktion auf aktuelle Entwicklungen möglich.

 

Abstimmung und Vereinbarung über Form und Inhalte der Unterstützung

Im Rahmen des Hilfeplanes werden gemeinsam die Umfänge und die Inhalte der Beratung der Pflegefamilie durch die Bezirkssozialarbeiterinnen und Bezirkssozialar-beiter festgelegt. Das gemeinsame Aushandeln der Kontakte berücksichtigt die spezifischen Erwartungen der Pflegepersonen an die Unterstützung durch das Jugendamt.

 

Die Dokumentation der vereinbarten Regelungen  im Hilfeplan sichert die Verbind-lichkeit für alle Beteiligten.

 

Entwicklung von Unterstützungsangeboten  für Pflegeeltern mit Jugendlichen in der Verselbständigungsphase

Das Thema Verselbständigung ist zukünftig ab dem 14. Lebensjahr des Pflegekindes verbindlicher Inhalt der Hilfeplanung.

 

Darüber hinaus wird das Thema vertiefend in Informationsveranstaltungen für Pflegeeltern behandelt.

 

Außerdem wird eine Arbeitshilfe zum Thema Verselbständigung bis Frühjahr 2015 erarbeitet und den Pflegepersonen zur Verfügung gestellt.

 

Personelle Verstärkung

Auf der Grundlage der Konnexitätsregelungen des Landes konnten zur Verstärkung für den Bereich der Pflegekindervermittlung und der Bezirkssozialarbeit 1,5 Stellen eingerichtet werden.

 

Weitere unterstützende Regelungen

 

Neben den getroffenen Regelungen wurden in der Arbeitsgruppe die Verfahrensabläufe überarbeitet um eine ordnungsgemäße Fallbearbeitung sicherzustellen. Die Neuregelungen werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf einer Dienstversammlung im Herbst 2014  vorgestellt.

 

 

 

Nähere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 

 

 

 

Norbert Schmidt

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

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