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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/346

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

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Sachverhalt: 

Gemäß Erlass vom 18.07.2014 gewährt das Land 2014 Fördermittel für die Entwicklung von Familienzentren.

 

Zuschussempfänger sind die Kreise und kreisfreien Städte. Sie sollen als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Mittel in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Zuschussvoraussetzungen an die Träger weiterleiten. Dabei ist die Trägerlandschaft in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städte von öffentlichen und freien Trägern von Einrichtungen (Kindertageseinrichtung, Schule, Familienbildungsstätte und Mehrgenerationenhaus) zu berücksichtigen.

 

Für das Haushaltsjahr 2014 stehen zur Förderung von Familienzentren 1,3 Mio € zur Verfügung. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde erhält anteilig Mittel in Höhe von 113.400 €. 

 

Zuschüsse an Träger von Familienzentren können grundsätzlich bis 15.000 € je Einrichtung gewährt werden.

 

Mit den Mitteln werden Personal-, Honorar- und Sachkosten gefördert. Die Träger können bis zu 50 % der Zuweisung für die Konzepterstellung, Prozessbegleitung sowie für Beteiligungsverfahren verwenden.

Nach dem Erlass des Landes müssen die Einrichtungen folgendes Aufgabenprofil erfüllen und Angebote in den folgenden Handlungsfeldern entwickeln:

 

Die Einrichtung bietet Familien wohnortnahe Unterstützung durch niedrigschwellige Angebote.

Die Einrichtung ist eine Anlaufstelle für Familien im Sozialraum. Sie setzt je nach regionalem Umfeld unterschiedliche Schwerpunkte und geht hierbei auf die unterschiedlichen Bedarfe der Familien in ihrem Lebensraum ein.

Es ist eine bestehende, den Familien im Sozialraum bekannte und vertraute Einrichtung, die sich zu dieser Anlaufstelle weiterentwickelt. Sie hält Betreuungsangebote und begleitende Hilfen vor.

 

Die Familienzentren sollen Angebote in folgenden Handlungsfeldern entwickeln:

  1. Stärkung der Kompetenz durch individuelle Beratung und Begleitung der Eltern
  2. Förderung einer bruchlosen Bildungsbiografie
  3. Stärkung des effektiven Übergangs von der Kita zur Grundschule
  4. Förderung von sozial besonders benachteiligten Kindern
  5. Stärkung der Erziehungskompetenz durch Elternbildung
  6. Förderung der Integration
  7. Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. durch Ganztagsbetreuungsangebote.

Mindestens drei der genannten sieben Handlungsfelder müssen im Konzept der Einrichtung dargelegt werden.

 

 

Umsetzung im Kreis

 

Gemäß Erlass sollen bestehende Familienzentren bzw. der Aufbau von Anlaufstellen für Familien im Sozialraum unter Berücksichtigung der vorhandenen Angebotsstrukturen gefördert werden.

 

Das Land Schleswig-Holstein stellt für die Einrichtung von Familienzentren im Haushaltsjahr 2014 Mittel für den Zeitraum vom 01. August bis 31. Dezember 2014 in Höhe von 113.400 € zur Verfügung.

 

Die Träger von Kindertageseinrichtungen und Schulen wurden am 22.08.2014 über die Fördermöglichkeit informiert. Bis zum 17.09.2014 können formlose Anträge auf Förderung für das Jahr 2014 eingereicht werden.

 

Für die Zuweisung der Mittel ist eine Sozialraumanalyse durch den Kreis zu erstellen.

Hierfür wird der Bedarf an unterstützenden Leistungen für Familien bei der Erziehung ihrer Kinder zu Grunde gelegt.

 

Die Anträge und eine Bewertung durch die Verwaltung werden dem Jugendhilfeausschuss zur Sitzung am 24.09.2014 zur Entscheidung vorgelegt.

 

Das Ergebnis der Beratung im Unterausschuss Kindertagesbetreuung wird nachgereicht.

 

 

 

 

 

 

 

 Zeitplan

 

 

Termine

Beantragung der Fördermittel beim Land

August 2014

Anschreiben an alle Träger, Anträge einzureichen.

22.08.2014

Einreichung der Anträge

durch die Träger

17.09.2014

Erstellung der Sozialraumanalyse und Bewertung der Anträge

bis 24.09.2014

Informationserveranstaltung

zum Thema „Familienzentren“

24.09.2014

JHA entscheidet über

Vergabe der Mittel an ausgewählte Träger

24.09.2014

Information der Träger und Umsetzung vor Ort

bis Ende Sept. 2014

Prozessbegleitung

fortlaufend

Verwendungsnachweise erstellen

01.03.2015

Verwendungsübersicht und Berichtswesen an das Land

31.03.2015

 

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung hat zudem eine Perspektive für 2015 aufgezeigt.

Für 2015 könnten demnach für Familienzentren Mittel in Höhe von 2,5 Mio € zur Verfügung gestellt werden. Die Fördervoraussetzungen für 2015 werden durch das Land  überarbeitet und neu geregelt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

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Christina Mönke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Teilnahme des Kreises Rendsburg-Eckernförde am Förderprogramm „Familienzentren 2014“ des Landes Schleswig-Holstein. Die Anträge und eine Bewertung durch die Verwaltung werden dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

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