Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/360

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Der Kreisseniorenbeirat hat sich in seiner Sitzung am 18.06.2014 einstimmig für eine  Änderung der Zahl der Mitglieder von 11 auf 13 ausgesprochen. Begründet wird das mit der  steigenden  Zahl der örtlichen Seniorenbeiräte in den Gemeinden des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

 

Nach dem Runderlass des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein vom 02.08.1994 - IV 3301 - 160.110.4 - betreffend die Einrichtung und Beteiligung von Seniorenbeiräten im Lande Schleswig-Holstein, der noch Gültigkeit hat, sollte die Mitgliederzahl eines Seniorenbeirats so bemessen sein, dass einerseits eine ausreichende Legitimation zur Wahrnehmung der Seniorenprobleme vorhanden ist, andererseits aber die Arbeitsfähigkeit des Gremiums nicht durch eine zu hohe Mitgliederzahl beeinträchtigt wird.

 

Ein geeigneter Richtwert ist nach der Kommentierung zu § 42a der Kreisordnung, der Regelungen für Beiräte beinhaltet, die Größe der Ausschüsse des Kreistages. Auf der Grundlage ist es seinerzeit auch zu der Festschreibung in § 4 der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat)  von 11 Mitgliedern gekommen. Zwischenzeitlich hat sich die Mitgliederzahl der ständigen Ausschüsse des Kreistages Rendsburg-Eckernförde nach der Hauptsatzung auf 13 erhöht.

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, die beigefügte Satzung zur Änderung des § 4 der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat) zu erlassen.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja. Zusätzliche Sitzungsgelder und Fahrtkosten für 2 Mitglieder

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...