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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/351

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Der bisherige Leiter des Fachdienstes „Untere Naturschutzbehörde“, Herr Arp, wird den Kreis zum 30.09.2014 verlassen. Es ist beabsichtigt, dies zum Anlass zu nehmen, um sämtliche umweltbezogene Aufgabenbereiche innerhalb des Fachbereiches „Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen“ in einem Fachdienst „Umwelt“ zu bündeln und damit gleichzeitig eine Verschlankung der Führungsstrukturen auf der Ebene der Fachdienstleitungen zu erreichen.

 

Konkret ist folgende Änderung vorgesehen:

 

Die beiden bisherigen Fachdienste „Wasser, Bodenschutz und Abfall“ sowie „Untere Naturschutzbehörde“ sollen künftig in einem Fachdienst „Umwelt“ zusammengefasst werden. Damit wird eine inhaltlich sinnvolle Bündelung von bislang in zwei verschiedenen Fachdiensten wahrgenommen, umweltbezogenen Aufgabenbereichen vorgenommen. Hiermit soll auch eine weitere Optimierung der Verwaltungsabläufe insbesondere bei Verfahren erreicht werden, die bislang in eine zwischen beiden Fachdiensten geteilte Zuständigkeit fielen.

 

Eine solche Verschlankung der Organisationsstruktur ist letztlich auch geboten, um den „Grundsätzen für eine Weiterentwicklung der Aufbauorganisation der Kreisverwaltung“, die dem Hauptausschuss in der Sitzung am 17.06.2014 vorgelegt wurden, Rechnung zu  tragen. Hiernach beträgt die Mindestgröße für Fachdienste 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der bisherige Fachdienst „Untere Naturschutzbehörde“ umfasste demgegenüber lediglich 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Die Leitung des neuen Fachdienstes „Umwelt“ soll der bisherige Leiter des Fachdienstes „Wasser, Bodenschutz und Abfall“, Herr Wittl, übernehmen. Der künftige Fachdienst soll untergliedert werden in die drei Fachgruppen „Untere Naturschutzbehörde“, „Wasserbehörde“ und „Bodenschutz und Abfall“.

 

Die Stelle der Leitung der „Unteren Naturschutzbehörde“, die bislang von Herrn Arp bekleidet wurde, soll als Fachgruppenleitung neu ausgeschrieben werden. Dabei wird die Stelle nunmehr einen deutlichen höheren Anteil für die fachliche Sachbearbeitung (70%) beinhalten.

 

Für die Fachgruppe „Wasserbehörde“ wird ebenfalls die Stelle einer Fachgruppenleitung ausgeschrieben. Diese Funktion war nach dem Wechsel von Herrn Paulsen in die Leitung des Fachdienstes „Gebäudemanagement“ zunächst nicht wieder besetzt worden. Zur Gegenfinanzierung dieser Stelle wurden neu zu besetzende Stellenanteile auf der Ebene der Sachbearbeitung eingespart, da die entsprechenden Aufgaben künftig von der neuen Fachgruppenleitung wahrgenommen werden sollen.

 

Die Umorganisation erfolgt im Rahmen des vereinbarten Personalkostenbudgets. Eine Stellenmehrung findet ebenfalls nicht statt.

 

Dem Kreistag wird der dieser Vorlage beigefügte Vorschlag für eine Änderung an der Aufbauorganisation der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde gemäß § 51 Abs. 3 KrO vorgelegt. Der Vorsitzende des Personalrats hat nach § 83 MBG ein qualifiziertes Anhörungsrecht.

 

Der Hauptausschuss hat die Verwaltung in der Sitzung am 04.09.2014 ermächtigt, bereits vor einer abschließenden Befassung des Kreistages die notwendigen Schritte für eine zügige Besetzung der beiden Fachgruppenleitungen vorzunehmen.

 

Zur besseren Übersicht ist die vorgesehene Änderung an der Verwaltungsgliederung noch einmal in rot markiert dem anliegenden Verwaltungsgliederungsplan zu entnehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Anlagen

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