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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/337

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

Entfällt

 

2. Sachverhalt: 

 

Mit Wirkung vom 31.12.1992 hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde seine Stammanteile an der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises (WFG) veräußert.

 

Zur Sicherstellung der Rechte des Kreises in den Organen der AWR wurde nach  entsprechender Beschlussfassung im Kreistag am 21.12.1992 die hier beigefügte Vereinbarung zwischen dem Kreis und der WFG geschlossen.

 

In § 104 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist geregelt, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in Gesellschaften, die der Gemeinde gehören (Eigengesellschaften), und in Gesellschaften, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, von der Gemeinde bestellt werden. Insofern ist Punkt 1) der Vereinbarung, wonach die WFG in die Organe der AWR Vertreter nur mit Zustimmung des Kreises entsenden darf, obsolet.

 

Vor dem Hintergrund, dass zwischenzeitlich den Mitgliedern des Hauptausschusses die Unterlagen zu den Gesellschafterversammlungen der AWR 14 Tage vor dem jeweiligen Versammlungstermin zur Kenntnis gegeben werden und somit dem Vertreter in der Gesellschafterversammlung der AWR gegebenenfalls eine Weisung zum Abstimmungsverhalten erteilt werden kann, ist es nicht länger erforderlich, dass die Belange des Kreises in der Gesellschafterversammlung der AWR von dem jeweiligen Landrat wahrgenommen werden (Punkt 2) der Vereinbarung).

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Vorschlag des Hauptausschusses, die am 30.12.1992 zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises mbH geschlossene Vereinbarung aufzuheben

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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