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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/323

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

1. Entstehung

Der Kreistag fasste in der Sitzung am 18.03.2013 den Beschluss, dass die Verwaltung zusammen mit den im Kreis tätigen Verkehrsunternehmen in der Arbeitsgruppe „Schülerbeförderung“ ein Konzept zur Umsetzung des so genannten Bildungstarifs ausarbeiten soll. In den Sitzungen der Arbeitsgruppe „Schülerbeförderung“ wurden verschiedene Vorschläge besprochen. Danach wurde schlussendlich folgender Ablauf für eine Beanspruchung des „Bildungstarif“ vereinbart:

  1. Die Schüler erhalten im Schulsekretariat ihrer Schule ein Informationsblatt und weitere Unterlagen über die Möglichkeit der Förderung durch den „Bildungstarif“.
  2. Die Schüler legen ihren Schülerausweis und Personalausweis im Sekretariat zum Nachweis ihrer Berechtigung vor.
  3. Das Schulsekretariat stellt bei Bedarf einen Nachweis über die Legitimation zur Inanspruchnahme des „Bildungstarifs“ sowie einen Gutschein für die Nutzung des „Bildungstarifs“ aus.
  4. Die Schüler legen beide Formulare – Legitimation und Gutschein – und die Schülerstammkarte mit Lichtbild bei der Verkaufsstelle der Verkehrsunternehmen vor und erhalten die Fahrkarte zum anteiligen Preis in Höhe von 80%. In der Verkaufsstelle des Verkehrsunternehmens werden die Legitimation und die Schülerstammkarte abgeglichen.

 

Zudem erklärten sich die im Auftrag des Kreises Rendsburg-Eckernförde tätigen Verkehrsunternehmen bereit, Verkaufsstellen für die entsprechend vergünstigten Fahrkarten an die Berechtigten an nachfolgend aufgeführten Standorten zur Verfügung zu stellen:

  • Rendsburg: Büros der Fa. Stadtverkehr RD, am ZOB u. Aalborgstraße 63 – 71
  • Eckernförde: Büro der Fa. Stadtverkehr Eck, Rosseer Weg 20
  • Kiel: Büro der Autokraft GmbH Kiel, Hamburger Chaussee 10
  • Schacht-Audorf: Büro der Fa. Graf Recke Reisen, Rudolf-Diesel-Straße 10
  • Kellinghusen: Büro der Fa. die linie GmbH, Overndorfer Straße 52
  • Bordesholm: Büro der Fa. Rope-Reisen GmbH & Co.KG, Diestelstraße 4

 

Zusätzlich boten die Verkehrsunternehmen mobile Verkaufsstellen an, die nahe den Schulen bereitstehen würden. Als mögliche Standorte wurden seitens der Verkehrsunternehmen vorgeschlagen:

 

  • Gettorf
  • Bordesholm
  • Hohenwestedt
  • Kronshagen
  • Altenholz
  • Nortorf

 

Die Vorschläge der Arbeitsgruppe wurden ausgearbeitet und dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt. Der Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde entschied in der Sitzung am 29.04.2013, für Schülerinnen und Schülern der Klassen 11 – 13 bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, an Allgemeinbildenden Schulen und an den BBZ allen Schülerinnen und Schülern mit einer schulischen Ausbildung (AVJ, BVM, BEK, BGJ, BFS I, BFS III, BG, FOS, BOS, FS) einen „Bildungstarif“ für Bus und Bahn in Höhe von 20% des Preises für eine Schülermonatskarte zu gewähren. Voraussetzung ist, dass der Wohnort des Schülers bzw. der Schülerin im Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt und dass die Wohngemeinde nicht die Gemeinde des Schulortes ist. Die Preisdifferenz trägt der Kreis Rendsburg-Eckernförde.

2. Haushaltsmittel

Nach einer Umfrage an den Allgemeinbildenden Schulen und an den BBZ im Kreisgebiet Rendsburg-Eckernförde sowie an den umliegenden Schulen (Heide, Neumünster, Kiel, Kappeln, Schleswig, Flensburg, Itzehoe u.a.), die von Schülerinnen und Schülern aus dem Kreisgebiet besucht werden, wurde mit 3.400 Schülerinnen und Schülern, denen der „Bildungstarif“ zustehen würde, sowie durchschnittlichen Kosten pro Fahrkarte in Höhe von 130,- € geplant. Im Kreishaushalt wurden daraus abgeleitet ab 2013 Ansätze in Höhe von 440.000,- € gebildet.

3. Umsetzung

Bekanntgabe durch Informationsblätter, Zeitung, telefonische Beratung und Internet

Die Kreisverwaltung hat ein Informationsblatt mit allen Angaben über den „Bildungstarif“ und der Standorte der Verkaufsstellen für die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern an die Schulen weitergeleitet. Dieses Informationsblatt ist an folgenden Tagen aktualisiert und erneut ausgegeben worden: 20.06.2013, 09.08.2013, 20.08.2013, 17.09.2013, 17.10.2013, 30.10.2013, 05.11.2013. Die Standorte und Öffnungszeiten der mobilen Verkaufsstellen sind im Übrigen auf der Homepage des Kreises und über einen Link auf der Homepage der Fa. Autokraft zu finden. Zusätzlich wurde über den „Bildungstarif“ in der Presse berichtet.

Des Weiteren stand das Schulamt für Beratungen und telefonische Auskünfte den Schulen und Bürgern dauerhaft zur Verfügung. Bei Anfragen einer finanziellen Unterstützung für Vollzeitschüler verweisen auch andere Dienststellen des Kreises (z. B. Fachgruppe Bafög, Jobcenter u.a.) auf die Möglichkeit des „Bildungstarifs“.

Sachbearbeitung

Die Schüler legen beide Formulare – Legitimation und Gutschein – und die Schülerstammkarte mit Lichtbild bei der Verkaufsstelle der Verkehrsunternehmen vor und erhalten die Fahrkarte zum anteiligen Preis in Höhe von 80%. Die Verkehrs-unternehmen erhalten den Gutschein im Original und erstellen zum Ende eines jeden Monats eine Abrechnung zum anteiligen Betrag in Höhe von 20%. Die Abrechnung und die Gutscheine werden dann an den Kreis Rendsburg-Eckernförde gesandt. Die Rechnungsbeträge werden nach Prüfung der Anzahl der Gutscheine an die Verkehrsunternehmen gezahlt. Im Nachhinein folgt die sachliche Prüfung auf die Berechtigung der Inanspruchnahme des „Bildungstarifs“.

Bezüglich der Abrechnung des „Bildungstarifs“ mit der Deutschen Bahn für Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich Nutzer der Bahn sind, ist nur eine direkte Abrechnung beim Schulamt möglich. Der durch die Deutsche Bahn bereits gewährte Schülerrabatt wird bei der Ermittlung der Förderung in Höhe von 20% berücksichtigt.

Gespräche

Im Schuljahr 2013/2014 haben fortlaufend Abstimmungen mit den Verkehrsunternehmen und den Schulsekretariaten stattgefunden, um Erfahrungswerte zu sammeln und Verbesserungs- und Änderungsvorschläge anzunehmen, um so eine positive Entwicklung des „Bildungstarifs“ zu bewirken.

4. Aktueller Sachstand

  • siehe Bildungstarif Schuljahr 2013/2014 (Anlage 1)
  • siehe Regionale Inanspruchnahme des Bildungstarifs (Anlage 2)
  • siehe Aktuelle Standorte der Verkaufsstellen (Anlage 3)

 

5. Anmerkungen

Im Zuge der Umsetzung des „Bildungstarifes“ wurden verschiedene Aspekte seitens der Verkehrsunternehmen, der Schüler und der Eltern an die Verwaltung herangetragen oder wurden von der Verwaltung festgestellt, die einer Prüfung mit dem Ziel der Optimierung unterzogen werden sollen:

  • mobile Verkaufsstellen wurden nicht in dem erwünschten Maße angenommen, wenngleich zum Ende des Monats nochmals mobile Verkaufsstellen angeboten, Tage und Uhrzeiten wieder bei der Autokraft und beim Kreis auf der Homepage bekannt gegeben wurden.
  • Es wurde die Einrichtung weiterer Verkaufsstellen, insbesondere im südwestlichen Kreisgebiet, angeregt, um kürze Anfahrtswege zu erreichen. 
  • Bei den mobilen Verkaufsstellen wurden für berufstätige Eltern weitreichendere Verkaufszeiten vorgeschlagen.
  • Die Kommunikation zwischen den Verkehrsunternehmen und der Verwaltung ist weiter zu optimieren, so dass die Verwaltung bei Veränderungen der Verkaufsstellen frühzeitig hierauf entweder reagieren oder dies kommunizieren kann. 
  • Die Abrechnung der Gutscheine hat beim Schulamt zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand geführt. 36 Rückforderungen waren erforderlich. Aufgrund des komplexen Umsetzungsverfahrens des „Bildungstarifs“ erfolgten durch Eltern, Schüler und Schulen viele telefonische Anfragen, die einer zeitaufwendigen Beratung bedurften.
  • Zusätzlich erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bei der Prüfung der Klassenbezeichnung, da auf den ersten Blick nicht zu erkennen war, ob es sich um eine unentgeltliche berufsvorbereitende Maßnahme gehandelt hat, die nicht gefördert wird.
  • Der Informationsfluss mit den Schulen war anfänglich trotz der Bemühungen des Schulamtes stockend. Insbesondere konnten in der Kommunikation mit den Schulträgern nur begrenzte Erfolge erzielt werden.

 

6. Fazit

Hinsichtlich der meisten unter Ziffer 5. genannten Optimierungsansätze wird es in erster Linie darum gehen, mit den Verkehrsunternehmen und den Schulen/Schulträgern die Kommunikation zu verbessern und ggf. weitergehend mit diesen zu verhandeln.

Hervorzuheben ist aber, dass der „Bildungstarif“ von den Antragstellern positiv aufgenommen und bewertet wurde.

Im zweiten Schulhalbjahr wurde spürbar mehr nachgefragt, und es erfolgten mehr Antragseingänge. Diese Tendenz wird auch durch den Mittelabfluss deutlich.

Des Weiteren kamen seitens der Eltern und auch der Schulen gegen Ende des Schuljahres vermehrt Nachfragen über die Fortsetzung des „Bildungstarifs“.

Unter Vernachlässigung gegenwärtig noch ausstehender Einzelabrechnungen wird auf der Grundlage des bisherigen Mittelabflusses für das abgelaufene Schuljahr 2013/2014 resümiert, dass von den Anspruchsberechtigten ca. 12 % die Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Eine Beschlussfassung über den „Bildungstarif“ im Kreis Rendsburg-Eckernförde erfolgt nach Beratung im Ausschuss

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Anlage 1

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Anlagen

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