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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/336

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

./.

 

2. Sachverhalt: 

 

Das Land Schleswig-Holstein erstattet den Kreisen und kreisfreien Städten für Asylsuchende, die über eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes verfügen und leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, eine Betreuungskostenpauschale in Höhe von 63,91 € pro Quartal und Person für tatsächlich geleistete dezentrale Betreuung als freiwillige Leistung.

Der entsprechende Erstattungserlass wurde am 22.07.2014 aktualisiert. Die Betreuungskostenpauschale hat das Ziel, insbesondere folgende Betreuungsschwerpunkte zu fördern:

  • Orientierungshilfen im neuen Wohnumfeld
  • Betreuung und Hilfestellung in Alltagsfragen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe
  • Vermittlung und Betreuung von Behördenangelegenheiten und ggf. Begleitung zu den Behörden
  • Vermittlung von Beratungsangeboten anderer Institutionen und Vereine, insbesondere Vermittlung von migrationsspezifischer Beratung
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Unterstützung der sprachlichen, schulischen und beruflichen Eingliederung
    sowie der Förderung sozialer Kontakte
  • Vermittlung von Freizeitangeboten
  • Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.

In dem neuen Erstattungserlass ist zudem nunmehr geregelt, dass die Kreise die Betreuungskostenpauschale zur Förderung der dezentralen Betreuung in den amtsfreien Gemeinden und Ämtern ganz oder teilweise an diese oder Dritte weitergeben können.

Für das laufende Jahr wird der Kreis vom Land für die dezentrale Betreuung Mittel in Höhe von voraussichtlich rd. 130.000 € erhalten.

Auf Verwaltungsebene wurde zu Jahresbeginn eine Arbeitsgruppe gebildet, um Probleme bei der Zuweisung, Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden zu erörtern und einvernehmlich zu lösen. Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter des Gemeindetages und der Städte  sowie der Kreisverwaltung an.
Die Arbeitsgruppe hat sich einvernehmlich dafür ausgesprochen, die vom Land bereitgestellten Mittel für die dezentrale Betreuung vollständig an die Städte, Ämter und Gemeinden im Kreis weiterzuleiten, insbesondere damit mit diesen Mitteln ehrenamtliche Arbeit vor Ort unterstützt werden kann. Eine Umfrage des Gemeindetages hat ergeben, dass die Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter das Votum der Arbeitsgruppe mehrheitlich unterstützen.

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Die vom Land Schleswig-Holstein freiwillig bereitgestellten Mittel für die dezentrale Betreuung der Asylsuchenden werden ab 01.01.2014 an die kreisangehörigen Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter für die örtliche Betreuung weitergeleitet.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja: Die Auszahlungen und Aufwendungen für die Zuwendung an die Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter sind bisher nicht im Haushalt veranschlagt und müssen daher außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Finanzierung ist in voller Höhe aus der zweckgebundenen Zuwendung des Landes für die dezentrale Betreuung der Asylsuchenden gewährleistet.

 

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