Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/293-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Maria Kuhlmann
- Beteiligt:
- FD 4.2 Soziale Sicherung
- Ansprechpartner/in:
- Radant, Uwe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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04.09.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landesrahmenvertrag Pflegestützpunkte Schleswig-Holstein, der Stützpunktvertrag zwischen den Kranken- und Pflegekassen und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie die Vereinbarungen zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und den Trägern der fünf Nebenstellen im Kreisgebiet zum Betrieb des Pflegestützpunktes haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2014 und verlängern sich jeweils um 1 Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Termin für eine Kündigung wäre der 30.06.2014.
Die Arbeit der Pflegestützpunkte wird von allen Beteiligten nicht infrage gestellt und unter den Vertragspartnern besteht keine Kündigungsabsicht. Die Vertragskommission zum Landesrahmenvertrag Pflegestützpunkte Schleswig-Holstein hat zuletzt am 24.06.2014 getagt und sich auf eine Neufassung des Landesrahmenvertrages verständigt, der u.a. eine unbefristete Laufzeit zum Inhalt haben soll. Hinsichtlich einer neuen Kündigungsregelung (6 Monate zum Jahresende mit Wirkung zum Ende des Folgejahres oder 12 Monate zum Jahresende) sowie der Sachkostenfinanzierung wird noch abschließend verhandelt.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, auf der Grundlage der bereits erfolgten sowie anstehenden Beschlussfassungen der Vertragskommission zum Landesrahmenvertrag Pflegestützpunkte Schleswig-Holstein den Stützpunktvertrag mit den Kranken-/Pflegekassen und die Vereinbarungen mit den Trägern der fünf Nebenstellen zum Betrieb des Pflegestützpunktes im Kreis Rendsburg-Eckernförde fortzuführen und den Kranken-/Pflegekassen sowie den Trägern der fünf Nebenstellen anzubieten, die Vereinbarungen zu entfristen.
