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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/325

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Im Jahre 2005 wurde über das Amt Achterwehr der Antrag auf Entlassung einer Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Westenseelandschaft“ (LSG) beantragt. Die Begründung für diesen Antrag lag in dem Bau eines „ZEN-Kloster-Hotels“. Da die Gemeinde Westensee und auch das Amt Achterwehr hinter dem vorgelegten Konzept standen und dem Investor eine entsprechende Investition ermöglichen wollten, wurde über den Antrag auf Entlassung einer Teilfläche aus dem LSG in den dafür vorgesehenen Gremien des Kreises beraten. Als Ergebnis wurde einer Entlassung einer Teilfläche aus dem LSG zugestimmt. Am 20.07.2005 wurde die 1. Änderungsverordnung, welche die Entlassung der Teilfläche aus dem LSG beinhaltete, von dem derzeitigen Landrat, Herrn von Ancken, unterzeichnet.

Leider ist bis heute diese Projekt nicht realisiert worden. Auch auf Anfrage der Verwaltung bei dem Investor, wird eine Projektumsetzung nicht in Aussicht gestellt.

Da es sich in diesem Fall um eine vorhabenbezogene Entlassung aus dem LSG handelt, ist der jetzige Zustand nicht mehr zu rechtfertigen.

Aus diesem Grund soll die seinerzeit entlassene Fläche wieder dem LSG „Westenseelandschaft“ zugeführt werden.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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