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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/308

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

2. Sachverhalt: 

Der Verwaltungsrat des BBZ am NOK hat sich in seiner letzten Sitzung am 17.06.2014 mit der Thematik zum ausgelagerten fachpraktischen Berufsschulunterricht in den Berufen Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik und Landwirt/in eingehend befasst.

 

Die Berufsschüler beim BBZ am NOK im Beruf Landwirt/in erhalten einen ausgelagerten fachpraktischen Berufsschulunterricht im Fach Landtechnik an der DEULA.

 

Die entsprechenden Sachkosten werden derzeit aufgrund eines bestehenden Vertrages zwischen dem Kreis und der DEULA vom 23./25. Februar 1993 direkt miteinander abgerechnet. Die Höhe beträgt ca. 55.000 €, die im Kreishaushalt veranschlagt sind.

 

Hierbei handelt es sich gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 14 SchulG um laufende Kosten für den Schulbetrieb (Gebühren und Abgaben, die im Rahmen des Unterrichts entstehen). Für die Durchführung des Schulbetriebs des BBZ ist die Geschäftsführung zuständig.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 des Überleitungs- und Finanzierungsvertrages zwischen dem Kreis und dem BBZ am NOK vom 30.07.2010 erhält das BBZ am NOK zur Finanzierung der Aufgaben, Ausgaben und Erstattungspflichten vom Kreis in ausreichender Höhe Finanzierungsmittel, insbesondere zur Wahrnehmung der Aufgaben aus § 48 SchulG und zur Sicherstellung des Geschäftsbetriebes des BBZ am NOK.

 

Wie vorstehend erwähnt, erfolgt derzeit eine Direktabrechnung zwischen Kreis und DEULA. Eine Anpassung dieser Verfahrensweise ist bislang gemäß § 6 Abs. 2 des Überleitungs- und Finanzierungsvertrages zwischen dem Kreis und dem BBZ am NOK vom 30.07.2010 nicht erfolgt. Verwaltungsseitig ist deshalb beabsichtigt, die vertragsgemäße Umsetzung nunmehr vorzunehmen und die bisher im Kreishaushalt in Höhe von 55.000 € bereitstehenden Mittel dem BBZ am NOK mit dem jährlichen Budget bereitzustellen. Damit stehen der Schulleitung des BBZ am NOK für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Durchführung des Schulbetriebs für den ausgelagerten fachpraktischen Berufsschulunterricht im Fach Landtechnik an der DEULA notwendige Finanzmittel zur Verfügung.

 

Laut Mitteilung der Schulleitung werde an der DEULA darüber hinaus ein ausgelagerter fachpraktischer Berufsschulunterricht auch noch im Beruf „Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik“ seit über 10 Jahren durchgeführt. Eine kostenmäßige Abrechnung von Sachkosten ist seitens der DEULA bislang nicht mit dem Kreis und auch nicht mit dem BBZ am NOK abgerechnet worden.

 

Seitens der Schulleitung ist weiterhin beabsichtigt, Leistungen der DEULA für den fachpraktischen Unterricht im Beruf „Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik“ in Anspruch zu nehmen. Hierfür ist seitens der DEULA nunmehr jedoch eine Kostenerstattung vorgesehen. Aus diesen Gründen ist die Geschäftsleitung der DEULA an die Geschäftsführung des BBZ am NOK herangetreten, um eine Änderung der finanziellen Aspekte zu erreichen. Die Kostenhöhe beträgt lt. der Schulleitung für das Schuljahr 2014/2015 ca. 23.000 € (8 Tage x 70 Schüler x 41 € / Schüler und Tag).

 

Auch hierbei handelt es sich gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 14 SchulG um laufende Kosten für den Schulbetrieb, für dessen Durchführung die Schulleitung zuständig ist. Gemäß § 9 Abs. 1 des Überleitungs- und Finanzierungsvertrages zwischen dem Kreis und dem BBZ am NOK sind dem BBZ am NOK vom Kreis auch in dieser Angelegenheit in ausreichender Höhe Finanzierungsmittel bereitzustellen, die jedoch haushaltsmäßig beim Kreis nicht veranschlagt wurden.

 

Ab dem Schuljahr 2014/2015 ist seitens des BBZ am NOK geplant, den Unterricht der Berufsschüler im Beruf Landwirt/in statt im Umfang von bisher 8 Unterrichtstagen pro Ausbildungsjahr nur noch jeweils an 5 Berufsschultagen im 2. und 3. Ausbildungsjahr an die DEULA auszulagern. Durch diese Maßnahme könne eine Sachkostenersparnis für den Träger von ca. 15.000 € jährlich erreicht werden. Somit bestehe noch eine Unterdeckung von rd. 8.000 € jährlich für Leistungen der DEULA für den fachpraktischen Unterricht im Beruf „Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik“.

 

Der Verwaltungsrat des BBZ am NOK hat die Schulleitung gebeten, mit dem Kreis die weitere Verfahrensweise und Finanzierung abzustimmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: keine

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