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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/282

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

 

 

2. Sachverhalt: 

Nach § 51 Abs.1 Ziff. 4 Satz 2 der Kreisordnung werden Personalentscheidungen für Inhaberinnen und Inhaber von Stellen, die dem Landrat unmittelbar unterstellt sind und Leitungsaufgaben erfüllen, auf Vorschlag des Landrats vom Hauptausschuss getroffen.

 

Bisher haben jeweils ein Mitglied des Hauptausschusses aus Reihen der CDU – und der SPD im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit an der Personalauswahl teilgenommen.

 

In letzter Zeit ist mehrfach angeregt worden, den kleineren Fraktionen ebenfalls die Möglichkeit zu eröffnen, an diesen Auswahlgesprächen teilzunehmen.

 

Da es bei der Teilnahme von 2 Vertretern aus Reihen der Politik bleiben soll, wird vorgeschlagen, dass sich die beiden Vertreter in Zukunft entsprechend der nachfolgend dargestellten Fraktionsstärken zusammensetzen:

 

 

 

 

 

 

 

Teiler

CDU -20

SPD -16

Grüne - 6

FDP -3

Piraten -1

SSW - 2

Linke -1

0,5

40         (1)

32        (2)

12      (4)

6        (8)

2

4   (13)

2

1,5

13,33   (3)

10,67   (5)

4       (12)

2

0,67

1,33

0,67

2,5

8,00     (6)

6,40     (7)

2,40

(20)

1,20

 

 

 

3,5

5,71     (9)

4,57   (10)

1,71

 

 

 

 

4,5

4,44   (11)

3,56

(15) 

 

 

 

 

 

5,5

3,64

(14)  

2,91

(17)

 

 

 

 

 

6,5

3,08

(16)

2,46

(19)

 

 

 

 

 

7,5

2,67

(18)

2,13

(22)

 

 

 

 

 

8,5

2,35

(21)

1,88

 

 

 

 

 

9,5

2,11

 

 

 

 

 

 

 

10,5

1,90

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die nächsten Personalauswahlgespräche im Sinne des § 51 Abs.1 Ziff. 4 Satz 2 der Kreisordnung würden sich die beiden Vertreter der Politik wie folgt zusammensetzen:

 

 

Auswahlverfahren

Parteien (Höchstzahl)

 

CDU (1) +SPD(2)

2

CDU(3)+Grüne(4)

3

SPD(5)+CDU(6)

4

SPD(7)+FDP(8)

5

CDU(9)+SPD(10)

6

CDU(11)+Grüne(12)

7

SSW(13)+CDU(14)

8

SPD(15)+CDU(16)

9

SPD(17)+CDU(18)

10

SPD(19)+Grüne(20)

11

CDU(21)+SPD (22)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Da die benannten Personen im Vorwege geschult werden, sollte es nach Möglichkeit keine personellen Wechsel geben. Es wird vorgeschlagen, die vorstehend beschriebene Regelung bis zum Ende der Wahlperiode anzuwenden.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, für Auswahlgespräche im Zuge von Personalentscheidungen nach §51 Abs.1 Ziff.4 Satz 2 der Kreisordnung jeweils 2 Personen aus der Mitte des Hauptausschusses für die Dauer der Wahlperiode zu benennen. Die Zusammensetzung erfolgt nach der Stärke der Fraktion entsprechend der Höchstzahlen:

 

Auswahlverfahren

Parteien (Höchstzahl)

1

CDU (1) +SPD(2)

2

CDU(3)+Grüne(4)

3

SPD(5)+CDU(6)

4

SPD(7)+FDP(8)

5

CDU(9)+SPD(10)

6

CDU(11)+Grüne(12)

7

SSW(13)+CDU(14)

8

SPD(15)+CDU(16)

9

SPD(17)+CDU(18)

10

SPD(19)+Grüne(20)

11

CDU(21)+SPD (22)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die benannten Personen sind entsprechend zu schulen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: entfäll

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