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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/274

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

 

In den zurückliegenden Jahren ist die Aufbauorganisation der Kreisverwaltung regelmäßig überprüft worden; dabei sind verschiedentlich Änderungen und Weiterentwicklungen vorgenommen worden.

 

Die Überprüfung der Aufbauorganisation erfolgt anhand folgender Grundsätze:

 

  1. Optimierung der inhaltlichen Zuordnung von Aufgaben zu Organisationseinheiten
  2. Optimierung von Arbeitsabläufen und Reduzierung von Schnittstellen
  3. Sicherstellung einer vom Grundsatz her einheitlichen Mindestgröße der Organisationseinheiten, die sich an folgenden Richtwerten orientiert:
  • Mindestgröße für Fachbereiche 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Mindestgröße für Fachdienste und Stabsstellen 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Mindestgröße für Fachgruppen 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  1. Sicherstellung einer weitgehend einheitlichen Führungspanne auf den unter-schiedlichen Führungsebenen, die sich an den folgenden Zielgrößen orientiert:
  • Führungsspanne 6 bis 8 Führungskräfte für den Landrat und für Fachbereichsleitungen; zusätzlich können Fachbereichsleitungen bis zu 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Angelegenheiten des gesamten Fachbereichs (z. B. Ausschussbetreuung, Haushaltsplanung, Controlling, Sekretariat) unmittelbar zugeordnet werden
  • Führungsspanne 8 bis 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fachdienstleitungen und Stabsstellenleitungen
  • Führungsspanne 8 bis 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fachgruppenleitungen
  1. Budgetneutralität; bei Mehraufwendungen sind Kompensationsmaßnahmen vor-zunehmen

 

Die vorstehend beschriebenen Grundsätze wurden mit Verfügung vom 05.09.2011 intern kommuniziert; seitdem sind die Grundsätze handlungsleitend bei Weiterentwicklungen der Aufbauorganisation. Allerdings begründen die Grundsätze nicht einen Automatismus in der Weise, dass, nur um den Grundsätzen Genüge zu tun, die Aufbauorganisation zu ändern ist.

 

Auf Basis dieser Grundsätze erfolgte unter anderem die mit Wirkung zum 01.01.2014 vollzogene Änderung der Aufbauorganisation des Fachbereichs 2 sowie die mit Wirkung zum 01.10.2012 vollzogene Bündelung der ordnungsbehördlichen Aufgabenbereiche im Fachbereiche 2 sowie die Zusammenfassung der planerischen Aufgaben sowie die Bündelung von Schulverwaltung und Gebäudemanagement im Fachbereich 5. Zudem ist im Zuge der in den zurückliegenden Jahren durchgeführten Organisationsänderungen darauf hingewirkt worden, die Größe der Organisationseinheiten im Hinblick auf die in den Grundsätzen formulierten Mindestgrößen weiterzuentwickeln. Beispielsweise ist nicht zuletzt aus diesem Grund das Feuerwehrwesen und der Katastrophenschutz dem bis dahin mit Abstand kleinsten Fachdienst, nämlich dem seinerzeitigen Fachdienst Kommunalaufsicht, zugeordnet worden.

 

Vor Festlegung der vorstehend formulierten Grundsätze wurde seinerzeit unter Einbeziehung einer internen Arbeitsgruppe auch geprüft, ob ein rein zweistufiger Aufbau unterhalb der Ebene des Landrats (Fachbereiche und Fachdienste; Absehen von der Ebene der Fachgruppen) sinnvoll erscheint und eine dementsprechende Organisationsmaxime als Grundsatz formuliert werden soll. Von einem generellen Verzicht auf eine dreistufige Untergliederung wurde im Ergebnis aber abgesehen, weil die mit dem Abbau einer Ebene verbundenen positiven Effekte nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem zusätzlichen Aufwand gestanden hätten. Dabei sind unter anderem die folgenden Gesichtspunkte in die Bewertung eingeflossen:

 

  • Um die Führungsspanne nicht zu groß werden zu lassen, hätten an sich zusammengehörende Bereiche getrennt werden müssen.
  • Bei einem durchgängig zweistufigen Aufbau hätte sich die Anzahl der Leitungsstellen allenfalls geringfügig reduzieren lassen; allerdings hätte die Umwandlung bei der einen oder anderen heutigen Fachgruppenleitung eine höhere Eingruppierung bzw. Dienstpostenbewertung zur Folge gehabt.

 

Die Aufbauorganisation wird regelmäßig darauf überprüft, ob durch einen Abbau von Hierarchieebenen die Strukturen verschlankt und Schnittstellen minimiert werden können. Überprüfungen finden sowohl anlassbezogen als auch mit längerfristiger Perspektive, beispielsweise im Hinblick auf absehbare personelle Veränderungen, statt.

 

Die aktuelle Aufbauorganisation der Kreisverwaltung einschließlich der Gesamtgröße der verschiedenen Organisationseinheiten ist in der als Anlage beigefügten Darstellung abgebildet.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Anlagen

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