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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/287

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

keine

 

Sachverhalt: 

Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder in den ersten drei Lebensjahren zu schaffen.

 

Dabei spielt die Kindertagespflege als besonders flexible und familiennahe Betreuungsform eine zentrale Rolle.

 

Der Kreis hat 2012 beschlossen, durch verschiedene Maßnahmen den Ausbau der Kindertagespflege im Kreis als ein familiennahes, flexibles und kostengünstiges Betreuungsangebot zu fördern. Zur Steigerung der Attraktivität der Kindertagespflege hat der Kreistag am 19.03.2012 beschlossen, die Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren mit einem Euro pro Betreuungsstunde zu fördern. Die Gemeinden wurden gebeten, sich ebenfalls mit einem Euro an der Finanzierung zu beteiligen.

 

Gleichzeitig hat der Jugendhilfeausschuss den Auftrag erteilt, zu Gewinnung neuer Kindertagespflegepersonen das Vermittlungssystem im Kreis zu überarbeiten.

 

Nach Ablauf von zwei Jahren machen die Zahlen deutlich, dass die angestrebten Ausbauziele nicht vollständig erreicht wurden.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 21.05.2014 erneut über den Ausbau der Kindertagespflege beraten. Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, die finanzielle Unterstützung der Förderung der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren durch Kreis und Kommunen fortzuführen.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren für weitere zwei Jahre bis zum 31.07.2016 mit einem Euro pro Betreuungsstunde zu fördern. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach den Richtlinien des Kreises zur Förderung der Kindertagespflege in Verbindung mit § 23 SGB VIII.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel sind im Haushalt eingeplant.

 

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