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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/195

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Keine

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Der Gutachterausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde erstellt Gutachten zur Bewertung von öffentlichen und privaten bebauten und unbebauten Grundstücken.

 

Mit Bescheid vom 27.12.2013 des Finanzamtes Kiel Nord wurde der Kreis aufgefordert, für bestimmte Leistungen des Gutachterausschusses Umsatzsteuer zu entrichten. Die Umsatzsteuern sind rückwirkend ab dem Jahr 2008 an das Finanzamt Kiel-Nord zu entrichten. Für das Jahr 2008 wurde bereits eine überplanmäßige Auszahlung von 12.515,00€ zu Lasten des Haushaltsjahres 2013 geleistet.

 

Die Erstellung von Gutachten für Kommunen werden von der Finanzverwaltung als Amtshilfe bezeichnet, die umsatzsteuerlich als sog. Beistandsleistungen nicht erfasst werden.

 

Die Erstellung von Gutachten für Privatpersonen stellt allerdings eine wirtschaftliche Betätigung dar, die umsatzsteuerpflichtig ist.

 

Der § 4 der  Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Erhebung von Verwaltungsgebühren ist entsprechend um die Hebung der Umsatzsteuer zu ergänzen.

 

Im Zuge der Überarbeitung der Gebührensatzung wurde seitens der Verwaltung einerseits die Satzung und auch die dazugehörige Anlage überarbeitet.

 

In der Anlage zu der Satzung ist die Tarifstelle 2.2, Ermittlung je Bodenrichtwert, von 25 € auf 50 €  anzuheben, da die bisherige Einnahme völlig unauskömmlich ist und den Aufwand nicht abdeckt.

 

In der Tarifstelle 3.6, Bodenrichtwerte als digitale Karten, ist der Schreibfehler „4.4 bzw. 4.5“ zu berichtigen auf „ 3.4 bzw. 3.5“.

 

Es ist eine neue Tarifstelle 5.2, schriftliche Auswertungen (einfache bis komplexe Fälle), mit einem Gebührensatz von 50 bis 500 € einzuführen.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, auf der Grundlage des Entwurfes vom 22.01.2014, die Änderungen der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Rendsburg-Eckernförde zu erlassen.

 

Daraufhin erlässt der Kreistag die erste Änderungssatzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Jahre 2008 bis 2014 überplanmäßige Mehrausgaben in Höhe der abzuführenden Mehrwertsteuer in Höhe von ca. 12.500 €/a.

 

Ab in Kraft treten der geänderten Satzung werden kostendeckende Gebühren und die abzuführenden Steuern erhoben.

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Anlagen

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