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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/289

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: /

 

 

2. Sachverhalt:

 

Beratungsvorlage zur weiteren Bearbeitung des Kieskatasters

 

Die Kreisverwaltung erstellte im Jahr 2013 mit Hilfe eines externen Ingenieurbüros ein sogenanntes Kieskataster. Dabei handelt es sich im Ergebnis um eine Übersichtskarte, in der sämtliche aktiven Rohstoffabbaugebiete sowie die aktuell beantragten und abgeschlossenen Abbauvorhaben des Kreises verzeichnet sind. Zudem beinhaltet die Karte Informationen aus dem zurzeit geltenden Regionalplan für den Planungsraum III über die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zum Abbau von oberflächennahen Rohstoffen, Informationen aus dem zurzeit geltenden Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III über die naturschutzrechtlichen Konfliktbereiche zum Rohstoffabbau (z.B. Geotope, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, Wasserschutz- bzw. Wasserschongebiete) sowie weitere Informationen über die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) untersuchten Bereiche der Rohstoffvorkommen innerhalb des Kreises.

 

Zurzeit liefert diese Übersicht keine Informationen über die Restmengen und Rohstoffqualitäten innerhalb der aktiven Abbaugebiete. Ebenfalls liefert die Übersicht keine Anhaltspunkte über die Rohstoffmengen und -qualitäten innerhalb der noch nicht im Abbau befindlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sowie innerhalb der übrigen, nicht im Regionalplan besonders ausgewiesenen Rohstofflagerstätten.

 

Von verschiedener Seite ist die Frage aufgeworfen worden, ob das Kieskataster um entsprechende Informationen zu ergänzen ist, um eine verlässliche Aussage treffen zu können, ob die Versorgung mit dem Rohstoff Kies im Kreis gesichert ist.

 

Dem Gesichtspunkt der Sicherung der Rohstofflagerstätten von wirtschaftlicher Bedeutung ist als einem landesplanerischen Ziel der Raumordnung in besonderer Weise bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen – dazu zählen der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne für die Planungsräume – Rechnung zu tragen. Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 sind deshalb Schwerpunkträume für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe dargestellt worden, in denen der Abbau vorrangig erfolgen soll, während in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen sind.

 

Nunmehr steht eine Fortschreibung und Neuaufstellung der Raumordnungspläne an. Bis 2016soll die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und bis 2018die Neuaufstellung der Regionalpläne erfolgen. Die für die Fortschreibung und Neuaufstellung der Raumordnungspläne zuständige Landesplanungsbehörde hat bereits signalisiert, den Gesichtspunkt der Sicherstellung der Rohstoffversorgung schwerpunktmäßig zu betrachten. Um für die Aktualisierung der Raumordnungspläne geeignete Grundlagen zu haben, erhebt das LLUR gegenwärtig bereits landesweit die Rohstoffsituation in den rohstoffhöffigen Gebieten. Diese Erhebungen sollen bis Ende 2015 abgeschlossen sein. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden sodann in die Neuaufstellung der Regionalpläne einfließen.

 

Die Frage, ob das kreisseitige Kieskataster in Eigenregie um Information über Rohstoffmengen und Rohstoffqualitäten ergänzt werden sollte, ist im Lichte dieser bereits durch das LLUR laufenden Erhebungen zu betrachten.

Die Kenntnis der Rohstoffpotenziale innerhalb der aktiven Abbaugebiete sowie der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete im Kreis kann als Grundlage für die Neuaufstellung des Regionalplans für den zukünftigen Planungsraum II nützliche Hinweise geben.

 

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass – wie dargestellt - in die gleiche Richtung gehende Erhebungen bereits vom LLUR getätigt werden. Um unnötige und aufwändige Doppelarbeit zu vermeiden, sollte daher erwogen werden, zunächst den Abschluss der Erhebungen des LLUR abzuwarten, zumal nicht zu erwarten ist, dass eine vertiefende Betrachtung durch die Kreisverwaltung zu abweichenden Erkenntnissen gelangen wird. Zudem wird das LLUR die Rohstoffpotentiale im Kreisgebiet mit modernster Technik erfassen, Hieraus können sie im Verhältnis zur letzten Untersuchung zu neuen Erkenntnissen ergeben.

 

Ein gleichwohl um die nunmehr in Rede stehenden Informationen ergänztes Kieskataster hätte im Übrigen auch nur eine begrenzte Aussagekraft für die sich in anderen Verfahren (beispielsweise Entscheidungen über die Entlassung von Flächen aus dem Landschaftsschutz) stellende Frage, ob die Rohstoffversorgung innerhalb des Kreises gefährdet ist. Insofern ist darauf hinzuweisen, dass es keinen planerischen Grundsatz gibt, demzufolge die Rohstoffversorgung aus Abbaugebieten innerhalb eines einzelnen Kreises sicherzustellen ist. Vielmehr ist bei Entscheidungen, in denen der Belang der Sicherstellung der Rohstoffversorgung eine Rolle spielt, neben den möglichen Abbaugebieten im Kreis auch zu betrachten, ob die Rohstoffversorgung auch aus Bezugsquellen aus anderen Kreisen bzw. Landesteilen sichergestellt werden kann. Da sich das Kieskataster des Kreises lediglich auf das Kreisgebiet bezieht, ließen sich aus einem vertieften Kieskataster keine Erkenntnisse ableiten, wie sich die Rohstoffversorgung aus Bezugsquellen aus anderen Kreisen darstellt.

 

Für den Fall, dass gleichwohl eine Vertiefung des Kieskatasters erwogen wird, wird auf Folgendes hingewiesen:

 

Hinsichtlich der aktiven Abbaugebiete im Kreis bestünde die Möglichkeit, die Gebiete durch das bereits mit der Erstellung des Kieskatasters beauftragte Ingenieurbüro in Augenschein zu nehmen und die Restmengen über ein Schätzverfahren zu ermitteln. Alternativ könnte diese Feststellung auch über eine örtliche Vermessung der einzelnen Abbaugebiete erfolgen. Informationen über die Qualitäten würden aus den Untersuchungsergebnissen des LLUR, soweit diese vorliegen, mit in die Gesamtbetrachtung einfließen. Als Ergebnis würde der Verwaltung ein Kataster vorliegen, welches die Restvorkommen der oberflächennahen Rohstoffe in den derzeit aktiven Abbaugebieten darlegt. Zudem würden zu den einzelnen Abbaubereichen jeweils Hinweise auf zu erwartende Qualitäten hinterlegt sein. Die voraussichtlichen Kosten hierfür würden sich auf ca. 40.000,- EURO (mit Vermessung ca. 70.000,- EURO) belaufen. Im Haushaltsplan sind hierfür keine Haushaltsmittel vorgesehen.

 

Nicht in diesem Kostenrahmen enthalten wäre eine Ergänzung des Kieskatasters um Informationen über die Rohstoffmengen und -qualitäten innerhalb der noch nicht im Abbau befindlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sowie über weitere und noch genauer zu ermittelnde Rohstoffpotenziale. Hierfür wäre mit weitaus höheren, derzeit noch nicht ermittelten Kosten zu rechnen. Bei diesen Flächen käme hinzu, dass, um ihre Tauglichkeit für die Rohstoffversorgung zu belegen, eine vertiefte Prüfung, insbesondere auf mögliche Zielkonflikte mit dem Naturschutz, mit örtlichen Siedlungsvorhaben sowie mit anderen übergeordneten abweichenden Raumansprüchen erfolgen müsste.

 

Aufgrund des beachtlichen Aufwandes, der mit einer Ergänzung des Kieskatasters verbunden wäre, sowie der nur sehr eingeschränkten Aussagekraft eines entsprechend ergänzten Kieskatasters für sonstige Verfahren (beispielsweise Entscheidungen über die Entlassung von Flächen aus dem Landschaftsschutz) sowie dem Umstand, dass im Zuge der Neuaufstellung der Regionalpläne dem Gesichtspunkt der Sicherung der Rohstofflagerstätten ohnehin besondere Bedeutung zugemessen wird, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Kieskataster nicht entsprechend zu ergänzen.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag: keine

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: 40.000,- - 70.000,-EUR

 

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Anlagen

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