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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/284

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

Keine

 

2. Sachverhalt: 

 

Die Schlussrechnung der Fa. Beton- und Monierbau (B+M) schloss nach Prüfung durch den LBV-SH (Stand 05.12.2013) mit einer Summe von rd. 2.034.000,00 € ab. Der Kreis RD-Eck hatte bis dahin mit 14 vom LBV-SH geprüften und zur Auszahlung freigegebenen Abschlagszahlungen bereits eine Summe in Höhe von 2.460.000,00 € gezahlt, so dass die Firma mit rd. 426.000,00 € überzahlt war. Diese Summe wurde für den Kreis RD-Eck vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) Rendsburg von B+M zurückgefordert.

 

Am 04.02.2014 wurde seitens der Fa. B+M eine neue korrigierte Abrechnung vorgelegt, der nachträglich am 07.03.2014 neue Querprofile beigefügt wurden. Diese korrigierte Abrechnung wurde seitens des LBV-SH Rendsburg eingehend geprüft. Die Prüfung schloss mit einer Summe von rd. 2.077.000,00 € ab, so dass noch eine Rückforderung an die Fa. B+M in Höhe von 383.000,00 € besteht.

 

Dieser Sachstand ist dem Umwelt- und Bauausschuss bereits durch die Fachbereichsleitung, Herrn Dr. Kruse zur Kenntnis gegeben worden.

 

Bezüglich der weiteren Entwicklung teilt der LBV-SH Rendsburg mit, dass auch gegen das Ergebniss der 2. Prüfung die Fa. B+M seinen Vorbehalt erklärt und mit Schreiben vom 24.04.2014 ein Verfahren nach § 18 Abs. 2 Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) beantragt hat.
 

Der LBV-SH Rendsburg hat sich mit Schreiben vom 12.05.2014 der vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise der Fa. B+M angeschlossen.

 

Das Verfahren nach § 18 Abs. 2 VOB/B sieht vor, dass bei Verträgen mit Behörden im Falle von Meinungsverschiedenheiten zunächst die der auftraggebenden Stelle unmittelbar vorgesetzten Stelle angerufen wird. Im aktuellen Fall ist das der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Kiel. Diese soll dem Auftragnehmer Gelegenheit zur mündlichen Aussprache geben und ihn möglichst innerhalb von zwei Monaten nach der Anrufung schriftlich bescheiden. Die Entscheidung gilt als anerkannt, wenn der Auftragnehmer nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Bescheides schriftlich Einspruch beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Rendsburg erhebt.

 

Das weitere Verfahren liegt derzeit in Händen des LBV-SH Kiel und es bleibt abzuwarten, wie der LBV-SH Kiel (voraussichtlich bis Mitte Juli 2014) entscheidet. Des Weiteren hat der Auftragnehmer bis Mitte September Zeit, die Entscheidung des LBV-SH Kiel anzunehmen oder abzulehnen.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kein

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