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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/231

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

keine

 

Sachverhalt: 

In dem Bericht zur Situation in der Kindertagespflege zum Jugendhilfeausschuss am 19.02.2014 wurde die Bedeutung der Kindertagespflege als eine wichtige Säule der Kindertagesbetreuung hervorgehoben. Nach wie vor wünschen viele Eltern für Kinder unter drei Jahren diese Betreuungsform.  Die Kindertagespflege ist ein flexibles Betreuungsangebot, das in familienähnlicher Form erfolgt. Für die Kommunen kann die Kindertagespflege eine günstige, flexible Alternative zur Krippenbetreuung sein.

 

Der Kreis hat daher 2012 beschlossen, durch nachstehend aufgeführte Maßnahmen den Ausbau der Kindertagespflege zu fördern und  damit insbesondere zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen.

 

a)Bezuschussung der Förderung der Kindertagespflege

Es wurde Einvernehmen mit  den Kommunen im Kreis  darüber hergestellt, dass eine finanzielle Förderung  durch Kreis und Kommunen die Kindertagespflege zu einem attraktiveren, kostengünstigeren Angebot machen wird.

Der Kreistag hat daraufhin am 19.03.2012 folgenden Beschluss gefasst:

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde fördert die Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren mit einem Zuschuss von einem Euro pro Betreuungsstunde. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach den Richtlinien des Kreises zur Förderung der Kindertagespflege in Verbindung mit § 23 SGB VIII.

Zielsetzung ist es, die Gemeinden beim Ausbau eines bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Betreuungsangebotes zu unterstützen.

Die Gemeinden im Kreis werden gebeten, sich ebenfalls an der Bezuschussung der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren mit einem Euro pro Betreuungsstunde zu  beteiligen. Es beteiligen sich 134 Gemeinden an der Finanzierung.

Die Durchführung der Aufgabe erfolgt durch den Kreis. Die Bezuschussung und das Verfahren zur Durchführung  erfolgen ab 01.08.2012 zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraumes soll geprüft werden, ob der beabsichtigte Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren erreicht werden konnte und das hierfür gewählte Verfahren zur Umsetzung sich bewährt hat.

 

b)Modellprojekt im Amt Hüttener Berge

Um Vergleichsmöglichkeiten  herzustellen zwischen einer zentralen bzw. dezentralen Bearbeitung der Anträge auf Förderung der Kindertagespflege wurde mit dem Amt Hüttener Berge vereinbart, dass die Amtsverwaltung im Rahmen eines Modellprojektes komplett die Antragsbearbeitung für die Förderung der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren  im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.08.2014 übertragen wird.

Nach einem Zwischenbericht des Amtes Hüttener Berge wird eine dezentrale Bearbeitung derzeit als kundenorientierte Maßnahme wahrgenommen, die in der Bearbeitung vor Ort keine Problem darstellt und von daher eine Fortsetzung  befürwortet.  

 

c)Überarbeitung des Vermittlungssystems in der Kindertagespflege

2009 hat der Jugendhilfeausschuss entschieden, das dezentrale Vermittlungssystem mit

11 Vermittlungsstellen im Kreis fortzuführen.

2012 wurde die Verwaltung beauftragt, das Vermittlungssystem zu überarbeiten. Neben der Überarbeitung des finanziellen Fördersystems wurden zur Schärfung des fachlichen Profils wurden mit den Trägern der Vermittlungsstellen Leistungsvereinbarungen  geschlossen, in denen Qualität und Standards der Aufgabenwahrnehmung geregelt wurden.

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Fazit:

Der Bericht zur Situation in der Kindertagespflege vom Februar 2014 und die  Entwicklungszahlen zeigen auf, dass die Ziele  beim Ausbau der Kindertagespflege noch nicht erreicht werden konnten.

 

 

Perspektiven:

zu a)  Bezuschussung der Förderung der Kindertagespflege

Es wird empfohlen, die Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren für weitere zwei Jahre mit einem Euro pro Betreuungsstunde zu fördern. Gleichzeitig werden die Gemeinden gebeten, sich ebenfalls weiterhin mit einem Euro pro Betreuungsstunde zu beteiligen. Hierzu  wird die Zustimmung des Kreistages eingeholt.

 

zu b) Modellprojekt im Amt Hüttener Berge

Es wird  empfohlen, das Modellprojekt um zwei Jahre  bis zum 31.07.2016 zu verlängern.  Bei der relativen geringen Anzahl der dort bearbeiteten Anträge erscheint es sinnvoll, weitere Erfahrungen zu sammeln, um den Nutzen der dezentralen  Bearbeitung bewerten zu können.

 

zu c)  Überarbeitung des Vermittlungssystems

Die Verwaltung wird gemeinsam mit den Vermittlungsstellen im Rahmen eines Projektes an der Weiterentwicklung des Systems arbeiten. Das Projekt soll die Gewinnung von neuen Tagespflegepersonen fördern.

 

 

 

Der Unterausschuss hatte bereits in seiner Sitzung am 06.02.2014 bereits die Fortführung der Bezuschussung der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren und Durchführung eines Projektes mit dem Vermittlungsstellen mit dem Ziel der Gewinnung von Tagespflegepersonen empfohlen.

 

Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, abschließend über die Fortführung der Maßnahmen zu beraten und zu entscheiden.

 

 

 

 

 

 

Christina Mönke

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt  im Rahmen der Weiterentwicklung der Kindertagespflege

1. die Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren für weitere zwei Jahre mit einem Euro pro Betreuungsstunde zu fördern. Gleichzeitig werden die Gemeinden gebeten, sich ebenfalls weiterhin mit einem Euro pro Betreuungsstunde zu beteiligen.  Hierzu wird die Zustimmung des Kreistages eingeholt.

2.das Modellprojekt im Amt Hüttener Berge um zwei Jahre  bis zum 31.07.2016 zu verlängern und entsprechende Regelungen herbeizuführen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

Christina Mönke

 

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