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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/227-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

In der Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses am 16.04.2014 wurden das Projekt „Kommunales Benchmarking der schleswig-holsteinischen Kreise“ und der Bericht 2013 vorgestellt. Die Darstellung konzentrierte sich dabei auf den Bereich der Schülerbeförderung, für den nähere Informationen erbeten worden waren.

 

Für die Aufstellung eines Kostensatzes zur Schülerbeförderung für das kommunale Benchmarking wurden im Haushaltsjahr 2013 die Gesamtkosten der Schülerbeförderung in Höhe von 6.835.767,76 € auf 9.780 Fahrschüler verteilt, so dass ein Kostensatz von 699,00 € je Schüler für den Kreis Rendsburg-Eckernförde ermittelt wurde.

 

Die Ermittlung des Kostensatzes je Schülerin und Schüler im Zusammenhang mit dem kommunalen Benchmarking erfolgte im Rahmen der jährlichen Abfrage des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages. Bei dieser Anfrage, die an alle schleswig-holsteinischen Kreise gerichtet wird, werden folgende Kriterien bei der Darstellung der Kosten zur Schülerbeförderung berücksichtigt.

 

Die Gesamtsumme ergibt sich aus den Kosten der Schülerbeförderung:

-          zu Förderschulen in eigener Trägerschaft

-          zu Schulen außerhalb des jeweiligen Kreises

-          zu Landesförderzentren im Kreisgebiet

-          zu Landesförderzentren außerhalb des Kreises

-          zu Schulen im Kreisgebiet [Hierbei werden nur 2/3 der Kosten durch den Kreis Rendsburg-Eckernförder als Träger der Schülerbeförderung finanziert.]

 

Die Schülerbeförderung erfolgt im pauschal abgerechneten Linienverkehr und im freigestellten Verkehr, so dass Kilometerleistungen nicht bei jeder Rechnung berücksichtigt werden und die Ermittlung eines Kilometerpreises je Schülerinnen und Schüler somit nicht möglich ist.

 

Die Darstellung des Kostensatzes zur Schülerbeförderung dient dem Vergleich mit den Kreisen in Schleswig-Holstein. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Gleichbehandlung beim Vergleich der Kosten schwerlich möglich ist, da in einigen Flächenkreisen sowohl Busunternehmen als auch die  Bahn genutzt werden. Die Ergebnisbildung zu den Schülerbeförderungskosten ist dadurch nicht vergleichbar mit Kreisen, die die Möglichkeit haben, beispielsweise den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) zu nutzen.

 

Im Übrigen wird auf die der Vorlage beigefügte Anlage verwiesen, aus der die jeweiligen Rahmenbedingungen für die Schülerbeförderung gemäß den einzelnen Kreissatzungen hervorgehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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