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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/218

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

Im Rahmen des Projektes „Kommunales Benchmarking der schleswig-holsteinischen Kreise“ wurden unter anderem die Bereiche Schulen, Schülerbeförderung und Schulaufsicht ausgewählt. Die gebildeten Kennzahlen wurden in dem Bericht 2013 mit einer Pressemitteilung vom Schleswig-Holsteinischen Landkreistag veröffentlicht. Der Bericht 2013 und die Pressemitteilung wurden den Kreistagsabgeordneten sowie den bürgerlichen Mitgliedern per eMail am 26.02.2014 zugesandt. Der entsprechende Auszug aus dem Bericht, S. 51 – 60, ist als Anlage beigefügt. In dem Bericht wurden Zahlen und Daten aus den Jahren 2010 bis 2012 verwendet. Die weitere Verfahrensweise besteht darin, die Ergebnisse in den jeweilig zuständigen Fachausschüssen vorzustellen, die ggf. über weitere Maßnahmen und Handlungsvorschläge beraten. Die Ergebnisse aus den Fachausschüssen werden dann im Hauptausschuss zusammen mit dem übrigen Bericht vorgestellt.

 

Die relevanten Daten für den Ausschuss stammen aus der Teilprojektgruppe 4 – Schulen, in der die Bereiche Schulen (Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und berufliche Schulen bzw. Berufsbildungszentren), die Schülerbeförderung und die Schulaufsicht betrachtet wurden.

 

 

2.1. Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung (FöZ „G“)

 

Strukturell beschäftigt der Kreis Dithmarschen als einziger Kreis keine Schulhausmeister im Förderzentrum, sondern wickelt die Aufgabenstellung über einen externen Hausmeisterdienst ab. Darüber hinaus sind keine wesentlichen Strukturunterschiede festgestellt worden.

 

 

2.1.1 Kennzahl: Durchschnittliche Klassengröße an den FöZ „G“

 

Die Kreise RD-ECK, Segeberg und Stormarn haben die durchschnittlich kleinsten Klassen. Beim Kreis RD-ECK wurden 2012 insgesamt an 3 Förderzentren 266 Kinder in 33 gebildeten Klassen unterrichtet. Somit ergibt sich in 2012 rechnerisch eine Kennzahl von 8,1 Schülerinnen und Schülern je gebildete Klasse.

 

Gemäß Planstellenzuweisungserlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft soll für Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung eine durchschnittliche Klassengröße von 8 Schülerinnen und Schülern nicht unterschritten werden. In der Werkstufe gilt für die Lerngruppen eine Regelgröße von durchschnittlich 10 Schülerinnen und Schülern.

Der jeweilige Klassen- und Lehrerpersonalbedarf entsprechen den Richtlinienvorgaben.

 

 

2.1.2 Kennzahl: BGF je besetzter VZ-Stelle Schulhausmeister

 

Die Kennzahl der Bruttogrundfläche, die ein Schulhausmeister bewirtschaftet, liegt im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit 2.868 m² unter dem Mittelwert aller Kreise von 3.049 m².

 

Da die Zuständigkeit für den Umfang und Einsatz der Hausmeister in einem Großteil der Kreise im Bereich des Gebäudemanagements liegt, werden die organisatorischen Unterschiede zukünftig in der neuen Teilprojektgruppe „Gebäudemanagement untersucht.

 

 

2.1.3 Kennzahl: Schüler je besetzte VZ-Stelle Schulsekretariat

 

Der Kennzahlenwert für Schüler je besetzte Vollzeitstelle im Schulsekretariat an FöZ „G“ in 2012 liegt mit 136 Schülern unter dem Mittelwert von 169 aller Kreise.

 

Hier sollte berücksichtigt werden, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde neben dem Kreis Segeberg ein Schulangebot für FöZ G an 3 Schulstandorten im Kreisgebiet hat. Beim Vergleich dieser beiden Kreise liegt die Kennzahl für den Kreis Rendsburg-Eckernförde in 2012 mit 136 deutlich über dem Wert des Kreises Segeberg in 2012 mit 108.

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat für alle 3 Standorte zusammen IST-Stellenanteile zum 30.06. eines Jahres in Vollzeitäquivalenten von insgesamt 1,95 gehabt, was einem Mittelwert von 0,65 Stellenanteile im Schulsekretariat entspricht. Damit liegt dieser Wert deutlich unter dem Mittelwert aller Kreise, der bei 1,34 Stellenanteile im Schulsekretariat je Schule liegt.

 

Es zeigt sich somit, dass nur durch höhere Schülerzahlen je Schule als beim Kreis Rendsburg-Eckernförde eine günstigere Kennzahl erreicht werden konnte. Eine Aufteilung der Schülerzahlen bei Reduzierung von 3 auf 2 Standorte könnte sicherlich die Kennzahl im Vergleich zu allen Kreises verbessern. Zu berücksichtigen sind jedoch weitere Wege mit längeren Fahrzeiten für die Kinder mit geistiger Behinderung und damit auch höheren Schülerbeförderungskosten. Eine Schulstandortschließung bei der Flächengröße des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird verwaltungsseitig nicht empfohlen.

 

Darüber hinaus entsteht für die Schulsekretärinnen zusätzlicher Aufwand für Schülerinnen und Schüler, die zwar einen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung haben, jedoch integrativ in den allgemein bildenden Schulen beschult werden. Diese integrativ beschulten Schülerinnen und Schüler sind bei den Schülerzahlen der Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung nicht zu berücksichtigen gewesen. Die Anzahl der integrativ beschulten Kinder kann von Kreis zu Kreis unterschiedlich sein.

 

 

2.2. Berufliche Schulen

 

2.2.1 Kennzahl: Durchschnittliche Klassengröße an den beruflichen Schulen

 

Die durchschnittliche Klassengröße liegt bei den Berufsbildungszentren des Kreises Rendsburg-Eckernförde mit 17 Schülerinnen und Schülern leicht unter dem Mittelwert aller Kreise von 18 Schülerinnen und Schülern.

 

 

2.2.2 Kennzahl: BGF je besetzter VZ-Stelle Schulhausmeister

 

Die Bruttogrundfläche, die ein Schulhausmeister bei den Berufsbildungszentren des Kreises Rendsburg-Eckernförde bewirtschaftet, liegt mit 8.047 m² über dem Mittelwert von 6.650 m².

 

Die zu bewirtschaftende Fläche durch den Schulhausmeister bei den BBZ hat sich in 2012 gegenüber den Vorjahren zwar noch um rd. 3.150 m² erhöht, jedoch wurde durch zusätzliche Hausmeisterstellenanteile bei den BBZ der Wert für die Kennzahl „BGF je besetzter VZ-Stelle Schulhausmeister bei unseren BBZ“ in 2012 gegenüber den beiden Vorjahren auf 8.047 m² reduziert. In 2010 und 2011 lag der Wert für diese Kennzahl noch bei 11.395 m².

 

 

2.2.3 Kennzahl: Schüler je besetzte VZ-Stelle Schulsekretariat

 

Der Kennzahlenwert für Schüler je besetzte Vollzeitstelle im Schulsekretariat an BBZ bzw. an den beruflichen Schulen in 2012 liegt mit 793 Schülerinnen und Schülern unter dem Mittelwert von 884 Schülerinnen und Schülern aller Kreise.

Der absolute Wert liegt mit 7,88 IST-Stellenanteile zum 30.06. eines Jahres in Vollzeitäquivalenten bei den BBZ des Kreises Rendsburg-Eckernförde über dem Mittelwert aller Kreise, der in 2012 bei 5,12 lag. Die Schulsekretärinnen verteilen sich jedoch auf mehrere Standorte in Eckernförde, 2 x in Rendsburg und Osterrönfeld. Diese sind als Ansprechpartnerinnen für Schüler vor Ort erforderlich, die jeweils am jeweiligen Standort auch die Schulzeiten abdecken müssen.

 

 


2.3. Schulaufsicht

 

2.3.1 Kennzahl: Anzahl der Lehrkräfte an Schulen in Zuständigkeit der unteren Schulaufsicht je besetzte VZ-Stelle in der Schulaufsicht 

 

Die Anzahl der Lehrkräfte, für die die untere Schulaufsicht beim Kreis Rendsburg-Eckernförde zuständig ist, liegt mit 327 leicht unter dem Mittelwert von 331.

 

 

2.3.2 Kennzahl: Anzahl der geschlossenen, veränderten Verträge mit Lehrkräften an Schulen in Zuständigkeit der unteren Schulaufsicht (absolute Zahl)

 

Eine höhere Aussagekraft hat jedoch die Anzahl der geschlossenen und veränderten Verträge, da diese Arbeit den Hauptteil der Schulverwaltung ausmacht. Der Wert in Rendsburg-Eckernförde von 2265 Vertragsänderungen liegt 46% über den Mittelwert von 1545 und ist der höchste absolute Wert.

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist der größte Flächenkreis in Schleswig-Holstein und erhält vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft auf Grundlage der Schülerzahlen an den schulamtsgebundenen Schulen die drittgrößte Planstellenzuweisung im Land.

 

Die untere Schulaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist im laufenden Schuljahr für 40 Grundschulen mit 51 Standorten, 5 Regionalschulen und  8 Gemeinschaftsschulen mit insgesamt 16 Schulstandorten und 13 Förderzentren (davon 4 Förderzentrumsteile) zuständig. Hinzu kommen 10 Grundschulteile an Sekundar      I-Schulen. Insgesamt sind an diesen 1.548 Lehrkräfte an 76 Schulstandorten beschäftigt.

 

Nach Berechnung der Planstellenzuweisung werden die Schulen zu Beginn eines jeden Schuljahres mit dem entsprechenden Lehrerpersonal versorgt. Neben den fest angestellten Lehrkräften sind viele befristete Verträge aufgrund von Teilzeitbeschäftigung, Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit zu schließen.

 

Da fast alle Bewerber/innen zum Schuljahresbeginn eine Anstellung erhalten, ist es zunehmend schwieriger, im laufenden Schuljahr geeignete Bewerber zu finden, wenn ein weiterer Vertretungsbedarf aufgrund Mutterschutz, Elternzeit, Erkrankung usw. entsteht. Hinzu kommt, dass die Grundschulen die Verlässlichkeit zu gewährleisten haben. Die vielen sehr kleinen Standorte in unserem Kreis erschweren eine adäquate Vertretungsregelung zusätzlich. Umfang der z. B. aufgrund von Krankheit zu erstattenden Stunden und regionale Lage dieser Schulstandorte sind unter den Bedingungen eines zeitlich befristeten Vertrages für Bewerber/innen meist wenig attraktiv.

 

Das führt dazu, dass aufgrund des ohnehin gegebenen Bewerbermangels jene Lehrkräfte, die bereits an den Schulen tätig sind und in Teilzeit arbeiten, ihre Stundenzahl aufstocken müssen, um den Vertretungsbedarf zu decken.

 

Da aber viele Lehrkräfte sich bewusst für eine begrenzte Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, ist es ihnen nicht möglich, ihre Stundenzahl im erforderlichen Gesamtumfang zu erhöhen. Um gleichwohl den Unterbedarf zu decken, wird der Ersatzbedarf auf mehrere Lehrkräfte verteilt, die jeweils nur wenige Stunden aufstocken. Das führt zwangsläufig zu einem Mehraufwand bei den Personalsachbearbeiterinnen.

 

Ein weiterer Arbeitsanfall ist bedingt durch die Tatsache, dass bei Einstellung von Vertretungslehrkräften oder Aufstockungen teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte auf Krankheitsbasis die Verträge in der Regel nur für geringe Dauer abgeschlossen werden können. Das führt dann wiederum dazu, dass die Verträge oder Aufstockungen mit jeder neuen Bescheinigung schon nach wenigen Wochen erneut geändert oder gar neu erstellt werden müssen. Denn die Ärzte dürfen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur für eng begrenzte Zeiträume ausstellen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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