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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/253

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt: 

 

  1. Ausgangspunkt

 

Es gibt 6 Naturparke in Schleswig-Holstein. Von diesen liegen die Naturparke Hüttner Berge und Westensee vollständig im Kreisgebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Die Naturparke Schlei und Aukrug hingegen haben ihr Gebiet zudem im Kreis Steinburg und im Kreis Schleswig-Flensburg. Die Naturparke sind bedeutende Räume der Regionalentwicklung im Kreisgebiet. Die Vorgaben und Grundsätze für die Naturparke ergeben sich aus dem Naturschutzrecht und der "Erklärung" zu den Naturparken. 

 

Die Naturparke wurden in der Vergangenheit mit 75.000 € insgesamt seitens des Kreises Rendsburg-Eckernförde gefördert. Die Höchstbetragsförderung bezogen auf die einzelnen Naturparke stellte sich wie folgt dar:

 

Naturpark Aukrug16.500,- Euro

Naturpark Hüttener Berge25.000,- Euro

Naturpark Westensee25.000,- Euro

Naturpark Schlei    8.500,- Euro

 

 

Zudem ist der Kreis Rendsburg-Eckernförde Mitglied im Verband Deutscher Naturparke (VDN) und wendet hierfür 3.000 € jährlich auf.

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ab 2009 wurde beschlossen, die Naturparke bis zum 31.12.2013 zu fördern und bis zum 31.12.2013 Mitglied im Verband deutscher Naturparke zu bleiben.

 

Im Zuge der Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2014 wurde die Förderung für ein Jahr mit der Maßgabe verlängert, dass insgesamt 72.000 € an Förderung an die Naturparke ausgeschüttet werden, die Mitgliedschaft im Verband deutscher Naturparke für diesen Zeitraum bestehen bleibt und in 2014 die Förderung der Naturparke überarbeitet wird.

 

  1. Überarbeitung der Richtlinien

 

Die Überarbeitung der Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Träger von Naturparken im Kreis ist wesentlicher Bestanteil einer neuen Förderpraxis.

 

Um die bestehende Förderrichtlinie vom 22. April 2009 zu überarbeiten, fand am 09.04.2014 ein Gespräch in den Räumlichkeiten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde statt. Es nahmen Vertreter der Naturparke, der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Regionalentwicklungsausschusses, zwei Vertreter der Verwaltung und zwei Vertreter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft an dem Gespräch teil.

 

Folgende wesentliche Änderungen zu den Richtlinien vom 22.04.2014 wurden in den dieser Vorlage beigefügten Entwurf aufgenommen:

 

● künftig wird die inhaltliche Beurteilung der seitens der Naturparke eingereichten Förderanträge aufgrund der Sachnähe im touristischen Bereich durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft durchgeführt. Sie teilt dem Kreis ihr Prüfergebnis mit, so dass eine Auszahlung der Förderbeträge seitens des Kreises erfolgen kann. Entsprechend verhält es sich bei dem Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht im Folgejahr.

 

● Neben der Förderung des jeweiligen Naturparks könnte ein Förderziel auch die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung und eine noch bessere Vernetzung der Naturparke sein. Hierzu kann ein Anteil aus der Gesamtfördersumme entnommen und für gemeinsame Aufgabenwahrnehmungen und Projekte aufgewandt werden.

 

● Da die Fördersumme möglicherweise über Jahre nicht gleich sein wird, bietet sich ein Ersetzen der Förderhöchstbeträge durch eine prozentuale Lösung an.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt den weiteren Umgang mit dem Entwurf der Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Träger von Naturparken im Kreis nach einer Beratung in der Ausschusssitzung am 14.05.2014.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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