Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/245
Grunddaten
- Betreff:
-
Tätigkeitsbericht 2013 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Frau Birgit Wille
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Ansprechpartner/in:
- Jeske-Paasch, Susanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Sozial- und Gesundheitsausschuss
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Kenntnisnahme
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08.05.2014
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Sachverhalt
1. Teil: Allgemeiner Arbeitsbericht
3.875 Eingaben (75,7% telefonisch, 15,4% schriftlich, 8,9% persönlich),
Anstieg um 208 (+ 5,7%)
Den Schwerpunkt der Petitionen (33,5%) bildeten mit 1.296 Eingaben wie in
den Vorjahren die Fragen und Beschwerden zum Sozialgesetzbuch II
(Grundsicherung für Arbeitssuchende).
2. Teil: Bericht zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen
2.1 Grundsicherung für Arbeitssuchende
1.296 Eingaben, Rückgang um 5 gegenüber dem Vorjahr
2.1.1 SGB II-Leistungsgewährung
598 Eingaben, Anstieg um 22
- Aufhebungs- und Erstattungsbescheide sind für die Bürgerinnen und Bürger nicht bzw. schwer nachvollziehbar
- Umfassende und individuelle Beratung über die den Betroffenen zustehenden Rechte unterbleibt
- Bei der Nutzung des Servicecenters steht der zuständige und sachkundige Mitarbeiter nicht zur Verfügung
- Unterschied zwischen Bedarfs-, Wohn- und Hausgemeinschaft: Einordnung ist insbesondere für den Einsatz finanzieller Mittel relevant
2.1.2 Kosten für Unterkunft und Heizung
262 Eingaben, Rückgang um 25
- Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen muss auf einem schlüssigen Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts beruhen
- Kommunen strengen sich an, sachgerechte Lösungen zu finden, obwohl die Kernfrage weiter ungeklärt ist, was das „schlüssige Konzept“ erfordert.
2.1.3 Eingliederungsleistungen
- Integrationsfachkräfte treffen die Ermessensentscheidungen und nutzen teilweise den eingeräumten Ermessensspielraum zulasten der Arbeitssuchenden nicht
- Ablehnungen werden z.T. mit behaupteter mangelnder Eignung oder fehlender Wirtschaftlichkeit begründet
2.1.4 Bildungs- und Teilhabepaket
23 Eingaben, Rückgang um 3
- Verbesserungen in den gesetzlichen Regelungen ab August 2013 (z.B. pauschale Eigenleistung bei der Schülerbeförderung von 5,00€/Monat, weitere tatsächliche Aufwendungen z. B. für ein Musikinstrument oder Sportbekleidung können berücksichtigt werden)
- Abstimmung der Kommunen erbeten, damit Angebote in anderen Zuständigkeitsbereichen wahrgenommen werden können, sofern erforderlich
2.2 Arbeitsförderung
177 Eingaben, Rückgang um 5
- Schwerpunkt (83): Gewährung von Arbeitslosengeld I (z. B. Höhe und Bezugsdauer, Anrechnung von Abfindungen, Weitergewährung von Arbeitslosengeld I bei Erwerbsunfähigkeit oder Krankheit)
- Deutlicher Rückgang im Bereich der Vermittlung und Förderung: von 52 (2012) auf 39 (2013)
- Schwerpunkt (28): Berufsausbildungsbeihilfe (z. B. Förderung einer Zweitausbildung, Anrechnung von Elterneinkommen, Berücksichtigung von Fahrtkosten)
2.3 Gesetzliche Krankenversicherung
421 Eingaben, Anstieg um 126
- Deutlicher Anstieg im Zusammenhang mit dem „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“: Erlass von Beitragsschulden oder Zinserleichterungen konnten bei Nachholung der Anmeldung bei der Krankenkasse bis zum 31.12.2013 erfolgen.
- Schwerpunkt (251): Fragen zu Mitgliedschaft und Versicherungsbeiträgen
2.4 Gesetzliche Rentenversicherung
234 Eingaben, Rückgang um 4
- Schwerpunkt: Fragen rund um die Erwerbsminderungsrente; grundlegende Reform durch den Gesetzgeber wäre wünschenswert
- Steigende Gesamtverfahrensdauer
2.5 Kinder- und Jugendhilfe
97 Eingaben; Rückgang um 4
- Schwerpunkte: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII, Förderung in Kindertageseinrichtungen (Sozialstaffelregelungen), Kostenausgleich nach § 25a KiTaG
2.6 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
251 Eingaben, Anstieg um 5
- Schwerpunkt: Eingaben zum Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Grades der Behinderung und Zuerkennung von Merkzeichen durch das Landesamt für soziale Dienste (LAsD)
2.7 Soziale Pflegeversicherung
86 Eingaben, Anstieg um 14
- Schwerpunkte: Entscheidung des MdK zur Feststellung der Pflegestufe bzw. über Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen.
2.8 Sozialhilfe
429 Eingaben, Anstieg um 6
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (220): Überprüfung des Leistungsanspruchs, Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Höhe von Freibeträgen/Freigrenzen
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (74): Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Kostenübernahme für Schulbegleitungen
2.9 Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG)
62 Eingaben, Rückgang um 1
- Fragen zu Förderungsvoraussetzungen, Berücksichtigung und Anrechnung von Elterneinkommen, Möglichkeiten zur Beantragung eines Vorschusses oder einer Vorausleistung
2.10 Betreuungsgeld
3 Eingaben
- Gesetzgeberische Zielsetzung aus Sicht der Bürgerbeauftragten verfehlt, weil förderungsbedürftige Kinder eine notwendige frühkindliche Förderung unter Umständen nicht erhalten, Finanzmittel sollten zum KiTa-Ausbau verwendet werden
2.11 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
17 Eingaben, Rückgang um 7
- Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Bezugsdauer, zur Höhe des Elterngeldes
2.12 Kindergeld und Kinderzuschlag
154 Eingaben, Anstieg um 4
- Kindergeld (109): Anspruchsvoraussetzungen in besonderen Fallkonstellationen bei über 18 Jahre alten Kindern (37), Bearbeitungsdauer (26), Rückforderung von Kindergeld (12), Kindergeld für ein behindertes Kind (11)
- Kinderzuschlag (41): Anrechnung des Einkommens z.B. Werbungskosten, Einmalzahlungen), Anerkennung des Bedarfs (z.B. Kosten für Unterkunft und Heizung, Anerkennung von Mehrbedarfen), Bearbeitungsdauer
2.13 Schulangelegenheiten
45 Eingaben, Anstieg um 1
- Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
- Nachteilsausgleiche für behinderte Schülerinnen und Schüler
- Schülerbeförderung
- Verhängung von Ordnungsmaßnahmen
- Übernahme von Schülerbeförderungskosten
2.14 Rundfunkbeitrag
73 Eingaben, Anstieg um 8
- Nachfragen zum neuen Rundfunkbeitrag, die Rundfunkbeitragsbefreiung, das Antragsverfahren
2.15 Verfahrens- und Prozessrecht
- Nach Auffassung der Bürgerbeauftragten ist der Versuch der Länder, die Gewährung von Prozesskosten- und Beratungshilfe zu verschärfen, vorerst weitgehend gescheitert. Lediglich der Begriff „Mutwilligkeit“ in § 1 Abs. 3 BerHG und § 114 Abs. 2 ZPO wurde neu definiert.
Die Definition der Mutwilligkeit in § 114 Abs. 2 ZPO lautet wie folgt: „Mutwilligkeit ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.“
2.16 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
88 Eingaben, Anstieg um 6
- Bewilligungszeitraum
- Abgrenzung zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII)
- Zuordnung des Wohngebiets zu den gesetzlich festgelegten Mietenstufen
- Heizkostenzuschuss zum Wohngeld sollte nach Auffassung der Bürgerbeauftragten wiedereingeführt werden
2.17 „Darf nicht Fälle“
293 Eingaben, Anstieg um 21
Nach § 3 BüG darf die Bürgerbeauftragte selbst nicht tätig werden.
- Besondere Themen:
Keine Angabe zur Zahl der Eingaben
- Rückblick auf 25 Jahre Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
- Zwangsverrentung von ALG II-Beziehenden: Gemäß § 12a SGB II sind alle Leistungsbeziehenden ab Vollendung des 63. Lebensjahres verpflichtet, vorrangig eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Kommen Leistungsberechtigte der Aufforderung zur Beantragung nicht nach, ermöglicht das Gesetz den Jobcentern, im Rahmen ihres Ermessens einen entsprechenden Rentenantrag auch ohne Zustimmung des Betroffenen zu stellen (§ 5 Abs. 3 S. 1 SGB II).
Nach Auffassung der Bürgerbeauftragten sollte der Gesetzgeber die Verpflichtung aus dem Gesetz streichen und sich stattdessen dafür einsetzen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Wiedereingliederung von älteren Arbeitslosen in den 1. Arbeitsmarkt verbessern bzw. erleichtern. Der Weg zu einer vorgezogenen verminderten Altersrente darf allenfalls auf freiwilliger Basis erfolgen.
Der Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten kann bei Interesse gerne im Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit eingesehen werden (Frau Ristau, Zimmer 223, Tel. 373) oder steht zur Einsicht unter www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb im Internet zur Verfügung!
Anlage/n: 0
