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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/252

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ist es erforderlich, die Angemessenheit von Unterkunftskosten auf der Grundlage eines nachvollziehbaren schlüssigen Konzeptes zu ermitteln, das die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes berücksichtigt und anerkannte mathematisch-statistische Grundsätze einhält.

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.04.2012 einstimmig für die externe Erstellung eines schlüssigen Konzeptes im Sinne des Bundessozialgerichts zur Bestimmung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II/ § 35 SGBXII ausgesprochen. Mit der Erstellung beauftragt wurde die Firma Analyse & Konzepte, Hamburg.

 

Am 23.01.2014 sprach sich der Sozial- und Gesundheitsausschuss zur Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten für eine Umsetzung der von der Firma Analyse  & Konzepte ermittelten Ergebnisse unter Berücksichtigung der 40%-Perzentile bei den benötigten Wohnungsmarktsegmenten in Form einer Verwaltungsrichtlinie aus.

 

Die Ergebnisse des Berichts der Firma Analyse & Konzepte vom Dezember 2013 liegen den im Richtlinien-Entwurf unter Zf. 2, insbesondere den in Zf. 2.2.5 (Richtwerte) getroffenen Regelungen zugrunde.

 

Der Bericht der Firma Analyse & Konzepte vom Dezember 2013 wird den Mitgliedern des Sozial- und Gesundheitsausschusses in Papierform zugeleitet.

 

Mit der Verwaltungsrichtlinie werden gleichzeitig die aus dem Jahr 2008 stammenden Grundsätze des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II/XII auf der Grundlage der zwischenzeitlich von den Kreisen in Schleswig-Holstein erarbeiteten gemeinsamen Hinweise (Arbeitsempfehlung) zu den Kosten der Unterkunft und Heizung aktualisiert und ersetzt.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Richtlinien-Entwurf vom 22.04.2014 zur Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II / § 35 SGB XII zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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