Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/219-001

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

 

Am 23.09.2013 hat der Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde den 2. Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) des Kreises für die Jahre 2013 – 2017 beschlossen. In diesem finden sich bereits weitreichende allgemeine Anforderungen für die Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung öffentlicher Räume und Einrichtungen, besonders aber der im (zum 01.01.2013 novellierten) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verankerten Zielsetzung, bis zum 01.01.2022 im ÖPNV (von begründeten Ausnahmen abgesehen) vollständige Barrierefreiheit herzustellen, widmet sich der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit diesem gesonderten Plan der Frage von deren Weiterentwicklung während der Laufzeit des RNVP. Die eingehende Behandlung dieses Themas in einem separaten Plan neben dem RNVP liegt zum einen im Umfang der notwendigen Vorarbeiten begründet und zum anderen darin, dass dieser Plan – anders als der RNVP – bis 2017 einer kontinuierlichen politischen Diskussion unterworfen sein soll und auf der Grundlage sich ergebender neuer Erkenntnisse wiederholt Anpassungen erfahren wird.

 

Im Mittelpunkt des vorliegenden Plans stehen daher die Präzisierung der Anforderungen aus dem RNVP und die Festlegung konkreter Maßnahmen und deren Umsetzungszeitpunkte. Eine Übersicht über die notwendigen Handlungserfordernisse zur Weiterentwicklung der Barrierefreiheit im ÖPNV während der Laufzeit des RNVP, inklusive möglichen Kostengrößen, sind in Anlage 3 des Maßnahmenplans Barrierefreiheit benannt.

 

Insbesondere besteht Beratungsbedarf über die folgenden im Entwurf des Maßnahmenplans vorgestellten Projekte:

 

-Entscheidung darüber, inwieweit der Kreis Rendsburg-Eckernförde sich selbst finanziell am Ausbauprogramm Haltestellen beteiligt (Kap.3.2.6)

-Entscheidung über das Projekt „vergünstigte Taxibeförderung“ für Menschen mit Behinderungen (Kap.4.1)

-Entscheidung über das Projekt „Öffnung von Behindertenfahrdiensten für Dritte“ (Kap.4.2)

 

Die Ergebnisse der Haltestellenerhebung (vgl. Anlage 2a) sind z.T. noch unvollständig. Zurzeit findet noch eine Nachprüfung und Korrektur bestehender bzw. noch fehlender Angaben statt, welche bei in der Summe ca. 1300 Haltestellen bislang noch nicht vollumfänglich möglich war.

 

Der rot-gedruckte Absatz bezüglich der Frage einer Finanzierung von Haltestellenmaßnahmen (siehe S.19) ist vorerst nur als Hinweis zu verstehen und erfordert bei entsprechender politischer Beschlussfassung eine Anpassung.

 

Die in Anlage 3 des Maßnahmenplans (Handlungserfordernisse) aufgeführte Spalte „Finanzierbarkeit“ ist vorerst noch frei, da auch hier die Angaben letztlich abhängig von den politischen Entscheidungen sind.

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Mögliche Kostengrößen, die bei der Umsetzung der notwendigen Handlungserfordernisse bzw. im Falle einer Zustimmung zu einzelnen im Maßnahmenplan aufgeführten Projekten entstehen können, sind in Anlage 3 des Maßnahmenplans aufgeführt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...