Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/250

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

2. Sachverhalt: 

In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 27. März 2014 beschloss dieser, dem Kreistag zu empfehlen, die erforderlichen Mittel für ein Klimaschutzteilkonzept Mobilität im Wirtschaftsraum Rendsburg beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über den Projektträger Jülich zu beantragen.

Im Nachgang zu dieser Sitzung wurde der Antrag zwar nicht in der Kreistagssitzung am 31.03.2014 behandelt, allerdings wurde in Abstimmung mit den Ausschuss-vorsitzenden des Umwelt- und Bauausschusses und des Regionalentwicklungs-ausschusses-  aufgrund des engen zeitlichen Rahmens bis zu einer Antragstellung zum 30.04.14 - seitens der Verwaltung die Arbeit an einem Antrag zur Förderung eines „Klimaschutzteilkonzeptes Mobilität in Kommunen“ aufgenommen. Ein Beschluss des Kreistages für die reine Antragsstellung bei dem Projektträger Jülich ist nach Angaben des Förderungsgebers nicht erforderlich.

Der Antrag seitens des Kreises ist bis zum 30. April 2014 beim BMU zu stellen. Das BMU fördert die Erstellung des genannten Konzeptes mit 50 %. Bezüglich des Inhaltes des Klimaschutzteilkonzeptes und den Voraussetzungen einer Förderung wird auf die in der Anlage beigefügten Hinweise zur Antragsstellung- Merkblatt Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten verwiesen.

Betrachtet wird der Wirtschaftsraum Rendsburg. Dieser setzt sich aus folgenden Städten und Gemeinden zusammen:

Alt Duvenstedt,

Borgstedt,

Fockbek

Jevenstedt,

Nübbel,

Osterrönfeld,

Rickert,

Schacht-Audorf

Schülldorf,

Schülp bei Rendsburg

Westerrönfeld

Stadt Büdelsdorf

Stadt Rendsburg

 

Da die in dem Betrachtungsgebiet liegenden Städte und Gemeinden mit der Förderung des Klimaschutzteilkonzepts des Kreises Rendsburg-Eckernförde keinen eigenen Förderantrag mehr stellen können und darüber hinaus sowohl die Antragsstellung als auch die Konzepterstellung sinnvollerweise nur mit den genannten Gemeinden vorangebracht werden können, ist eine enge Zusammenarbeit mit der Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg (AöR) beabsichtigt.

Die Entwicklungsagentur ist bereits bei der Entwicklung der Ziele für ein Klimaschutzteilkonzept eingebunden worden. Um diese Zusammenarbeit auch gegenüber dem BMU zu dokumentieren, wird der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung gefordert. Ein entsprechenden Entwurf wird zurzeit verwaltungsintern geprüft.

  1. Umfang des Antrages

Nach den Vorgaben des BMU muss ein Klimaschutzteilkonzept „Mobilität in Kommunen“ folgende Inhalte berücksichtigen, um entsprechend förderfähig zu sein:

Erfassung der verfügbaren ortsspezifischen Verkehrsdaten

Analyse der Infrastruktur für die im Konzept behandelten Verkehrsträger

Bewertung des Ist-Zustands

Ermittlung der kurz-, mittel und langfristigen Potenziale zur Reduzierung der               CO2-Emissionen

Definition eines quantitativen CO2 Minderungsziels

Akteursbeteiligung

Maßnahmenkatalog

Controlling-Konzept

Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit

Diese Inhalte müssen in der Vorhabenbeschreibung des Antrags einen Anklang finden.

Der Förderantrag gegenüber dem BMU kann jederzeit zurückgenommen werden. Es gibt keinen maximalen Förderungsbetrag. Soweit Unterlagen und Angaben unvollständig sein sollten, können diese auch über den 30.04.2014 hinaus ergänzt oder nachgereicht werden.

  1. Zielfindung

Um auf der einen Seite im Vorfeld der Antragsstellung eine Preisabfrage bei entsprechenden Gutachtern für die Konkretisierung der Fördersumme durchführen zu können und auf der anderen Seite auch den Förderantrag zu konkretisieren, ist die Benennung der Ziele, die mit dem Klimaschutzteilkonzept erreicht werden sollen, erforderlich. Hierzu hat eine Findungsgruppe, bestehend unter anderem aus dem Klimaschutzmanager des Kreises Rendsburg-Eckernförde, den Ausschussvorsitzenden des Umwelt- und Bauausschusses und des Regionalentwicklungsausschusses folgende Vorschläge erarbeitet:

  1. Motorisierter Individualverkehr
    • Ermittlung der aktuellen Ist-Situation
    • Reduktion des Individualverkehrs
    • Verbesserung der Lade-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge
    • Erhöhung des Anteils der Elektromobilität
  2. Radfahrer- und Fußgängersituation
    • Ermittlung der aktuellen Ist-Situation
    • Steigerung der Attraktivität des Fuß- und Radverkehrs
    • Verbesserung der Parksituation für Fahrräder
    • Steigerung des Pedelec-Anteils
    • Verbesserung der Beschilderung
  3. Öffentlicher Personen-Nahverkehr
    • Ermittlung der aktuellen Ist-Situation
    • Steigerung des ÖPNV-Anteils
    • Verbesserung der Barrierefreiheit
    • Verbesserung der Park-and-Ride-Situation
  4. Schifffahrtsverkehr
    • Ermittlung der aktuellen Ist-Situation
    • Prüfung des Einsatzes von Elektrofähren
    • Prüfung der Potentiale des Rendsburger Hafens
  1. Finanzierung

In dem Haushalt des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2014 ist eine Summe von 150.000 € eingestellt, die unter anderem zur Weiterentwicklung des ÖPNV und der Mobilität des Kreise dienen können. Wenngleich diese Summe unter dem Vorbehalt der Freigabe durch den Hauptausschuss steht, ist dieser Umstand für die Antragsstellung nach Auskunft der Stabsstelle Finanzen unerheblich.

  1. Weitere Verfahrensschritte

Die folgenden Verfahrensschritte sind bis zur Antragsstellung noch durchzuführen:

  1. Auf der Basis der gewünschten Ziele wird eine Preisabfrage gestartet.
  2. Eine Kooperationsvereinbarung wird zwischen dem Kreis und der Entwicklungsagentur geschlossen.
  3. Den 50%igen Eigenanteil für Personal- und Sachkosten übernimmt der Kreis.
  4. Zusatzkosten für Veranstaltungen und Druckkosten etc. die nicht förderfähig sind übernimmt die Entwicklungsagentur in Höhe von maximal 3000€.
  5. Das Klimaschutzmanagement stellt bis zum 30.04. den Antrag an den Projektträger unter Gremienvorbehalt. Der Hauptausschuss muss der Kooperationsvereinbarung mit der Entwicklungsagentur noch zustimmen.

 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Regionalentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung anhand der in der Vorlage genannten Ziele eine Preisumfrage hinsichtlich eines Klimaschutzteilkonzeptes „Mobilität in Kommunen“ vorzunehmen und anschließend einen entsprechenden Förderantrag bis zum 30.04.2014 bei dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu stellen.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...