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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/227

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Im Rahmen des Projektes „Kommunales Benchmarking der schleswig-holsteinischen Kreise“ wurde unter anderem der Bereich Schülerbeförderung ausgewählt. Die gebildeten Kennzahlen wurden in dem Bericht 2013 mit einer Pressemitteilung vom Schleswig-Holsteinischen Landkreistag veröffentlicht. Der Bericht 2013 und die Pressemitteilung wurden den Kreistagsabgeordneten sowie den bürgerlichen Mitgliedern per E-Mail am 26.02.2014 zugesandt. Der entsprechende Auszug aus dem Bericht, S. 56 - 58, ist als Anlage beigefügt. In dem Bericht wurden Zahlen und Daten aus den Jahren 2010 bis 2012 verwendet. Die weitere Verfahrensweise besteht darin, die Ergebnisse in den jeweilig zuständigen Fachausschüssen vorzustellen, die ggf. über weitere Maßnahmen und Handlungsvorschläge beraten. Die Ergebnisse aus den Fachausschüssen werden dann im Hauptausschuss zusammen mit dem übrigen Bericht vorgestellt.

 

Die relevanten Daten für den Ausschuss stammen aus der Teilprojektgruppe 4 – Schulen, in der unter anderem der Bereich der Schülerbeförderung betrachtet wurde.

 

Bei der Erstellung des Berichts für das Haushaltsjahr 2013 wurden Zahlen des Haushaltsjahres 2012 zu Grunde gelegt, die zu diesem Zeitpunkt bekannt waren. Tatsächlich war das Haushaltsjahr 2012 noch nicht abgeschlossen. Es ist daher zu berücksichtigen, dass erst nach Mitteilung der erforderlichen Daten für den Bericht die eigentlichen Abschlussbuchungen für das vorhergehende Haushaltsjahr 2011 erfolgten. Das bedeutet, dass Verbindlichkeiten für das Haushaltsjahr 2011, die erst im Jahr 2012 in Rechnung gestellt wurden, bis zur Abwicklung der Abschlussbuchungen für das Haushaltsjahr 2011 aus dem Haushalt für 2012 bezahlt wurden. Erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte die Zuordnung der Auszahlungsbeträge für das Haushaltsjahr 2011 zu den Rückstellungen für das Haushaltsjahr 2011.

 

Die nachträgliche Zuordnung hatte zur Folge, dass sich die Gesamtkosten für das Haushaltsjahr 2012 deutlich reduzierten. Wurde im Benchmarkingbericht für das Haushaltsjahr 2012 von einem Kostensatz zur Schülerbeförderung in Höhe von 740,00 Euro je Schüler ausgegangen, so beträgt der tatsächliche Satz je Schüler 699,00 Euro.

 

Über einen Zeitraum von drei Jahren (2010 – 2012) gesehen, sind die Kosten im Kreis Rendsburg-Eckernförde in jedem Jahr gestiegen, so wie dies auch in den ebenfalls ländlich strukturierten Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Ostholstein und Steinburg der Fall war.

 

Durch die Veränderungen in der Schullandschaft wurden einige Schulstandorte aufgrund geringerer Auslastung geschlossen. Dadurch wurden zusätzliche Schülerbeförderungen erforderlich, und es sind künftig längere Fahrtstrecken bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart abzudecken. Diese Situation führt zwangsläufig zu höheren Kosten. Hierbei ist jedoch die Kostenersparnis durch Schließung einiger Schulstandorte nicht außer Acht zu lassen.

 

Des Weiteren ist zu beachten, dass jedes Jahr – stets zum 1. August eines Jahres – die Tarife angepasst werden, so dass zwangsweise automatisch in jedem Jahr eine Kostensteigerung folgt.

 

Ein Auszug aus dem Bericht 2013 zum kommunalen Benchmarking für den Bereich der Schülerbeförderung ist in der Anlage beigefügt.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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