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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/224

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Gemäß § 35 Abs. 1 Landesjagdgesetzes (LJagdG) in der Fassung vom 13.10.1999 wird bei der unteren Jagdbehörde ein Jagdbeirat gebildet, der die Aufgabe hat, die Jagdbehörde in allen wichtigen Fragen der Jagdverwaltung zu beraten und zu unterstützen.

 

Gemäß § 35 Abs. 3 LJagdG üben die Mitglieder des Jagdbeirates ihre Tätigkeit ehrenamtlich für die Dauer von fünf Jahren aus. Die jetzt anstehende Amtszeit beginnt am 01.04.2014.

 

Nach § 35 Abs. 2 LJagdG beruft die untere Jagdbehörde als Mitglieder des Jagdbeirates:

 

  1. die Kreisjägermeisterin oder den Kreisjägermeister, in den Fällen § 34 Abs. 2 Satz 2 (Betrauung der Stellvertretung mit der Wahrnehmung der Aufgaben für einen Teil des Kreisgebietes) auch deren Stellvertretung,
  2. zwei von ihren jagdlichen Organisationen benannte Jägerinnen oder Jäger, die einen gültigen Jagdschein besitzen müssen,
  3. je eine Vertreterin oder einen Vertreter der Landwirtschaft und Forstwirtschaft, die von den berufsständischen Organisationen benannt werden,
  4. je eine Vertreterin oder einen Vertreter der Jagdgenossenschaften, die oder der von der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt benannt werden,
  5. als Vertreterinnen oder Vertreter des Naturschutzes die oder den jeweiligen Kreisbeauftragten für Naturschutz sowie eine vom Beirat für Naturschutz benannte Person, die Mitglied eines nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzverbandes ist.

 

 

 

Dem bisherigen Jagdbeirat gehören folgende Personen an:

 

1. Kreisjägermeister:Herr Dr. Klaus-H. Baasch

2. stellv. Kreisjägermeister:Herr Thore Lohse

3. Vertreter der Jägerschaft:Herr Otto Gravert

Herr Hans Popp

4. Vertreter der Landwirtschaft:Herr Klaus-Hinrich Kicksee

5. Vertreter der Forstwirtschaft:Herr Dr. Detlef von Bülow

6. Vertreter der Jagdgenossenschaften:Herr Torsten Teegen

7. Vertreter des Naturschutzes:der Kreisbeauftragte für Naturschutz Herr Tank

Herr Heinz-Dieter Grönning

 

 

Der Arbeitskreis der Jagdgenossen und Eigenjagden hat angeregt, Herrn Jan Nehlsen, Am Dorfplatz 20, 24145 Kiel-Meimersdorf durch den Kreistag zu benennen.

 

Nach den gesetzlichen Voraussetzungen ist dies zulässig.

 

Die anderen Vertreter werden von ihren Organisationen benannt.

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag benennt Herrn Jan Nehlsen, Am Dorfplatz 20, 24145 Kiel-Meimersdorf, als Vertreter der Jagdgenossenschaften in den Jagdbeirat.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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