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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/200

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt: 

 

  1. Veröffentlichungen

 

Bisher erfolgten Bekanntmachungen des Kreises in gedruckter Form im Kreisblatt. Zusätzlich stehen die Ausgaben des Kreisblattes in digitaler Form auf der Homepage zur Verfügung.

 

Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird vorgeschlagen, die Veröffentlichung des Kreisblattes in gedruckter Form einzustellen und Bekanntmachungen in digitaler Form auf der Homepage des Kreises zu veröffentlichen.

 

Da das Kreisblatt auch von vielen Einrichtungen und Verbänden als Bekanntmachungsorgan genutzt wird, würde sich der Arbeitsaufwand durch den Verzicht auf die Druckversion erheblich reduzieren, zumal in der nächsten Zeit mit umfangreichen Bekanntmachungen mit entsprechendem Kartenmaterial der Wasser- und Bodenverbände zu rechnen ist.

 

 

 

 

 

 

Bisherige Formulierung in der Hauptsatzung

Zukünftige Formulierung in der Hauptsatzung

§ 14

Veröffentlichungen

 

 

(1)       Satzungen und Verordnungen des Kreises werden im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Kreises veröffentlicht. Es führt die Bezeichnung „Kreisblatt des Kreises Rendsburg-Eckernförde“, erscheint mittwochs und freitags, wenn Veröffentlichungen vorliegen, und ist bei der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde in Rendsburg, Kaiserstraße 8 erhältlich. Das Kreisblatt kann kostenlos einzeln und im Abonnement bezogen werden. Für den Fall, dass eine zusätzliche Ausgabe erscheint, wird auf das Erscheinen und den amtlichen Teil in der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung, in der Eckernförder Zeitung und in den Kieler Nachrichten hingewiesen.

 

(2)       Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.

 

(3)       Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

 

§ 14

Veröffentlichungen

 

 

(1)  Satzungen und Verordnungen des Kreises werden auf der Internetseite des Kreises (www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de ) örtlich bekannt gemacht und verkündet. Auf die Bekanntmachung wird jeweils durch Aushang an einer Bekanntmachungstafel im Kreishaus Rendsburg hingewiesen.

 

(2)  Soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist, erfolgen andere amtliche Bekanntmachungen in der Form des Absatzes 1; der Hinweis nach Abs.1 Satz 2 entfällt.

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Film- und Tonaufnahmen:

 

Die Kreisordnung für Schleswig-Holstein wird vom Landtag in der kommenden Sitzung voraussichtlich um den § 30 Absatz 4 ergänzt:

 

„(4) Unbeschadet weiter gehender Berechtigungen aus anderen Rechtsvor-schriften kann die Hauptsatzung bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind."

Nach Beratung im Ältestenrat soll die Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde entsprechend, vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung, entsprechend angepasst werden.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, die vorliegende Änderungssatzung (Nachtrag Nr.7) zur Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 14.07.2003 zu erlassen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Einsparungen in Höhe von ca. 2.000€ jährlich bei den Sachkosten (Papier, Kopien, Plotter)

 

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Anlagen

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