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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/188

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:  Die Erhebung von Verwaltungsgebühren im Fachdienst Gesundheitsdienste erfolgt bisher aufgrund der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Erhebung von Gebühren im Gesundheitswesen vom 13.10.2010.

 

Durch Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz-GDG) vom 13.07.2011 sind einige Aufgaben nicht mehr pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben des Kreises, sondern Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung.

 

Aufgaben, die jetzt zur Erfüllung nach Weisung im Fachdienst Gesundheitsdienste wahrgenommen werden:

 

Aufgaben nach Infektionsschutzgesetz §10 GDG

Aufgaben nach den internationalen Gesundheitsvorschriften § 11 Nr. 1 GDG

Aufgaben nach der Hygieneverordnung § 11 Nr. 5 GDG

Aufgaben nach Arzneimittelgesetz § 11 Nr. 6 GDG

Aufgaben nach der Badegewässerverordnung § 11 Nr. 11 GDG

 

Die Gebühren für diese Aufgaben werden nun nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Daher ist die Anlage zur Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Erhebung von Gebühren im Gesundheitswesen entsprechend anzupassen. Die Gebührennummern 4-6 und 8-10 sind ersatzlos zu streichen.

 

Die Gebühren für amtliche Gutachten und Zeugnisse nach § 13 GDG (Nr.1) wurden gleichzeitig überprüft und sind entsprechend der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst seit 2010 angepasst worden.

 

Die Gebührennummer 12.4 (neu 6.4) wurde erweitert. Eingeschlossen sind zukünftig auch Bescheinigungen über das Mitführen von Betäubungsmitteln außerhalb des Schengen-Raumes.

 

Das Innenministerium des Landes setzt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium in regelmäßigen Abständen die anzuwendenden Stundensätze für Personalkosten neu fest. Die aktuellen Stundensätze wurden aufgenommen (Nr. 13, neu 7)

 

Die Gebührennummern, die sich auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziehen, wurden entsprechend der aktuellen GOÄ überprüft und angepasst (Nr. 13.10, neu 7.10).

 

Die Regelungen zu Reisekosten wurden vereinfacht. Die Reisekosten werden zukünftig entsprechend des Bundesreisekostengesetzes erhoben (Nr. 13.11, neu 7.11).

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag: Es wird vorgeschlagen, dem Kreistag zu empfehlen, die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheitswesen zu beschließen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

 

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Anlagen

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