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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/176

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist seit Gründung neben den anderen Aufgabenträgern (Land Schleswig-Holstein, übrige Kreise und kreisfreien Städte) Gesellschafter der Landesweiten Verkehrsservicegesellschaft Schleswig-Holstein mbH (LVS).

 

Die LVS nimmt einerseits die vom Land Schleswig-Holstein auf sie übertragenen Aufgaben, insbesondere im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) wahr. Andererseits werden u. a. gemeinsam mit den Aufgabenträgern notwendige Abstimmungen und Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erledigt.

 

In den letzten Jahren haben zurückgehende bzw. stagnierende Einnahmen und hohe Steigerungen der Ausgaben, insbesondere bei den Treibstoff- und Personalkosten, zu erhöhten Kostenbelastungen der Aufgabenträger geführt.

Dennoch hat sich der ÖPNV in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren positiv entwickelt – aber vieles ist weiterhin nur gemeinsam möglich. Die Aufgabenträger im Nahverkehr in Schleswig-Holstein gehören teilweise bereits einem Verkehrsverbund an (die vier Hamburger Randkreise dem HVV). Die anderen Aufgabenträger arbeiten bisher punktuell zusammen oder besprechen Aktivitäten in der Aufgabenträgerrunde der Kreise und der LVS bzw. den dazugehörigen Arbeitsgruppen. In den letzten Jahren sind viele gemeinsame Aktivitäten umgesetzt worden, wie beispielsweise der SH-Tarif oder Marketingkampagnen unter der gemeinsamen Dachmarke nah.sh. Allerdings ist deutlich zu spüren, dass sich der Bedarf der nicht dem HVV angehörenden Aufgabenträger zur Kooperation in Zukunft vergrößern wird.

Die Aufgabenträger für den SPNV und den übrigen ÖPNV in Schleswig-Holstein wollen diese verstärkte und zielgerichtete Zusammenarbeit als Aufgabenträgerverbund fortführen. Dafür soll die LVS GmbH in die nah.sh GmbH umgewandelt werden. Die gesetzlichen Zuständigkeiten (gemäß ÖPNV-Gesetz des Landes Schleswig-Holstein) ändern sich dabei nicht. Die Zuständigkeit für den SPNV bleibt beim Land, die Zuständigkeit für den übrigen ÖPNV bleibt bei den kreisen und kreisfreien Städten oder deren jeweiligen Zweckverbänden.

 

Organisation nah.sh GmbH

Die Gesellschafterversammlung beschließt die Umwandlung. Bei der Umwandlung der LVS GmbH in die nah.sh GmbH bleibt der Gesellschaftervertrag mit der bestehenden Gremienstruktur (Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung, Beirat) im Grundsatz bestehen und wird um eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Gesellschafter der nah.sh GmbH ergänzt (siehe Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung – ÖRV – im Anhang).

In der ÖRV sind folgende Punkte geregelt:

-          Aufgaben der Verbund GmbH

-          Zusammenarbeit im Verbundausschuss (Stimmrechte)

Die Gesellschaft betreffende Entscheidungen werden auch weiterhin in der Gesellschafterversammlung getroffen. Der Aufsichtsrat, in dem die Kreise und kreisfreien Städte vertreten sind, wird auch weiterhin die Geschäfte der Gesellschaft übernehmen.

Die nah.sh GmbH kümmert sich im Auftrag ihrer Gesellschafter grundsätzlich um sämtliche Fragestellungen, die das Verbundgebiet insgesamt oder einzelne Gesellschafter der nah.sh-GmbH betreffen (siehe § 2 ÖRV).

Kernaufgaben der nah.sh GmbH sind insbesondere:

-          Aufgaben des ÖPNV mit landesweiter bzw. überregionaler Bedeutung,

-          Aufgaben des ÖPNV, damit der Fahrgast den ÖPNV als einheitliches und einfaches System wahrnimmt,

-          Beseitigung bzw. Minimierung von Zugangshemmnissen zum ÖPNV.

Das zentrale Entscheidungsgremium der Verbundaufgabenträger soll der Verbundausschuss (ehemals Aufgabenträgerrunde) sein (siehe § 3 ÖRV). So wie heute auch werden finanzwirksame Entscheidungen in dieser Runde getroffen oder für die Beratung in den Gremien der Gesellschafter vorbereitet. Der Verbundausschuss wird auch genutzt werden, um ein abgestimmtes Meinungsbild der Aufgabenträger einzuholen, welches in Gremien mit Dritten (z. B. den Verkehrsunternehmen) vertreten werden soll.

Für die zusätzlichen Aufgaben erhalten die kreisfreien Städte sowie die nicht dem HVV angehörenden Kreise jeweils 50 T€ über die Finanzierungsverordnung zusätzlich ausgezahlt mit der Verpflichtung, diesen Betrag an die nah.sh GmbH weiterzuleiten. Die Finanzierung wird durch eine entsprechende Ergänzung der „Landesverordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen und U-Bahnen“ in der Fassung vom 11. April 2012 geregelt werden (siehe Entwurf gemäß Anlage). Die nah.sh GmbH finanziert hiervon Personal- und Sachkosten, Gutachter und externe Berater.


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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Die Beschlussempfehlung an den Kreistag über die Ermächtigung des Landrates zur Unterzeichnung des geänderten Gesellschaftervertrages und der öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwecks Umwandlung der LVS GmbH in die nah.sh GmbH erfolgt gemäß Beratung und Beschlussfassung des Ausschusses.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

nein

 

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Anlagen

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