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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/223

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Optimierung der Schülerbeförderung wurde mit den Verkehrsunternehmen vereinbart, die Vergütungsanpassung im Rahmen einer Indexregelung durchzuführen.

Hierbei verzichten die Verkehrsunternehmen auf eine jährliche Berücksichtigung der Lohnkostensteigerung, im Gegenzug erhalten sie durch die langfristige Weiterführung der Verträge im pauschal abgerechneten Linienverkehr sowie im freigestellten Verkehr eine gewisse Planungssicherheit.

 

Jeweils zum 01. August eines Jahres – erstmalig zum 01.08.2005 – erfolgt eine Überprüfung und gegebenenfalls Kostenanpassung des Beförderungsentgeltes.

 

Die Vergütungsanpassung richtet sich dabei nach folgenden Kriterien:

 

60 % der Kosten stellen den Anteil der Lohnkosten an den Gesamtkosten dar.

 

20 % der Kosten werden entsprechend der prozentualen Veränderung des Indexes für Dieselkraftstoff angepasst. Maßgeblich sind die Angaben des Statistischen Bundesamtes, Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise), Nummer der Wirtschaftssystematik 19 20 26 005 2.

 

20 % der Kosten werden entsprechend der prozentualen Veränderung des Indexes für Omnibusse angepasst. Maßgeblich sind die Angaben des Statistischen Bundesamtes, Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise), Nummer der Wirtschaftssystematik 29 10 4.

 

Eine Vergütungsanpassung zum 01. August eines Jahres erfolgt grundsätzlich jeweils auf der Basis der Entwicklung der anteiligen durchschnittlichen Kosten bei Dieselkraftstoff und Omnibussen in dem der Vergütungsanpassung vorhergehenden Zeitraum. (Insoweit gilt für eine Überprüfung zum 01.08.2008 der Zeitraum Mai 2006 bis April 2007 im Vergleich zum Zeitraum Mai 2007 bis April 2008.)

 

Die Erhöhung des Indexes der Beförderungsentgelte im pauschal abgerechneten Linienverkehr und im freigestellten Verkehr erfolgte zum 01.08.2008 über einen Zeitraum von 4 Jahren bis zum 31.07.2012 unter einmaliger Berücksichtigung der Personalkostensteigerung:

 

 

Erhöhung

 

davon

Erhöhung des Index der Beförderungsentgelte

Lohnkosten

7,75 %

60 %

4,65 %

Index-Durchschnittswerte

05/2006 – 04/2008 für:

Dieselkraftstoff

 

 

9,92 %

 

 

20 %

 

 

1,98 %

Omnibus

1,70 %

20 %

0,34 %

Erhöhung zum 01.08.2008

 

 

6,97 %

 

Für jedes Verkehrsunternehmen bestand dadurch die Möglichkeit, diese Erhöhung des Indexes der Beförderungsentgelte in Anspruch zu nehmen. Tatsächlich wurde dies jedoch nicht von jedem Unternehmen genutzt.

 

Die Ermittlung des Indexes der Beförderungsentgelte im pauschal abgerechneten Linienverkehr und im freigestellten Verkehr zum 01.08.2012 stellt sich wie folgt dar:

 

 

Erhöhung

 

davon

Erhöhung des Index der Beförderungsentgelte

Lohnkosten

4,82 %

60 %

2,89 %

Index-Durchschnittswerte

05/2010 – 04/2012 für:

Dieselkraftstoff

 

 

12,09 %

 

 

20 %

 

 

2,42 %

Omnibus

2,04 %

20 %

0,41 %

Erhöhung zum 01.08.2012:

 

 

5,72 %

 

Gemäß Beschluss des Regionalentwicklungsausschusses vom 11.11.2013 wurde die Fortschreibung der Indexregelung ab 01.08.2012 um ein Jahr verlängert, folglich nur rückwirkend bis zum 31.07.2013. Entsprechend ist nunmehr vorgesehen, den Beschluss des Regionalentwicklungsausschusses vom 11.11.2013 der vorgesehenen Fortschreibung der Indexregelung dahingehend zu modifizieren, die Anpassung für einen Zeitraum von 4 Jahren vom 01.08.2012 bis 31.07.2016 unter einmaliger Berücksichtigung der Personalkostensteigerung vorzunehmen.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Unter Modifizierung des Beschlusses des Regionalentwicklungsausschusses vom 11.11.2013 beschließt der Regionalentwicklungsausschuss der vorgesehenen Fortschreibung der Indexregelung für einen Zeitraum von 4 Jahren vom 01.08.2012 bis 31.07.2016 unter einmaliger Berücksichtigung der Personalkostensteigerung zuzustimmen.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

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Anlagen

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