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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/197

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

Entfällt

 

2. Sachverhalt: 

 

In 2011/2012 haben die Programmpartner die Entscheidung getroffen, ein gemeinsames Programm für die ehemaligen INTERREG IV A – Regionen „Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N.“ und „Fehmarnbeltregion“ zu erstellen. Dazu wurde eine Lenkungsgruppe mit Vertretern der Programmpartner eingerichtet, die im Wesentlichen das Gerüst des nun vorliegenden Programmentwurfs erarbeitet hat. Ergänzend in den Programmierungsprozess eingebunden waren neben den Wirtschafts- und Sozialpartnern auch ausgewählte Schlüsselakteure, mit denen u. a. die konkrete Ausgestaltung der vier prioritären Thematischen Ziele erörtert wurde.

 

Vom 29. November 2013 bis 31. Januar 2014 fand dann ein öffentlicher Konsultationsprozess zum Programmentwurf (s. Anlage 1), statt, in dessen Rahmen auch die Mitglieder des Regionalentwicklungsausschusses des Kreises beteiligt wurden.

 

Aktuell werden die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens abgewogen und von der programmbegleitenden Koordinierungsgruppe in das Programm eingearbeitet. Dabei ist nicht davon auszugehen, dass es zu Änderungen des Grundgerüstes der strategischen und inhaltlichen Ausrichtung des von der Lenkungsgruppe erarbeiteten Programmentwurfs, insbesondere der Prioritäten, kommen wird, da diese bereits das Ergebnis eines bis hierher langen und komplexen Prozesses sind.

 

Es wird vorgeschlagen, den Landrat zu ermächtigen, abschließend über Programm­änderungen, die sich aus dem Konsultationsverfahren, dem Abstimmungsprocedere mit den Vertragspartnern oder aus dem Genehmigungserfahren ergeben, zu entscheiden.

 

Die jeweils aktuelle Fassung des Programms kann jederzeit unter:

http://www.fehmarnbeltregion.net/de/interreg_5a/program_development

oder unter http://www.interreg4a.de/wm229714 eingesehen werden.

 

Zielsetzung ist, das Programm im April 2014 der EU-Kommission zu übermitteln.

 

Die aktuelle EU-Verordnung sieht die Zustimmung der beiden Mitgliedstaaten (also Deutschland und Dänemark) zum Programminhalt und zur Kofinanzierung vor. Da jedoch die Programmpartner und nicht die Mitgliedstaaten die Haftung für das Programm tragen, ist vorher ein Beschluss der haftenden Programmpartner erforderlich, damit die Mitgliedstaaten dann auf dieser Basis ihre Zustimmung erteilen können. Damit alle 11 beteiligten Programmpartner einen ähnlich lautenden Beschluss fassen, hat die Koordinierungsgruppe die hier als Anlage 2 beigefügte Vorlage erarbeitet.

 

Die Programmverwaltung wird durch die Verwaltungsbehörde und des Sekretariat wahrgenommen. Für diese „Technische Hilfe“ werden von der EU 6% des Programmvolumens in Höhe von 89,6 Mio. Euro bereitgestellt. Die mit diesem Betrag nicht gedeckten Kosten der Verwaltungsbehörde und des Sekretariats sind von den Programmpartnern zu tragen (Kofinanzierung).

 

Die Kosten sowie das zur Verfügung stehende Budget für die technische Hilfe sind aus der Anlage 3 ersichtlich.

 

Es besteht Konsens, dass sich die dänischen und deutschen Partner die Kosten je zur Hälfte teilen. Noch keine abschließende Einigkeit besteht zwischen den 9 deutschen Gebietskörperschaften darüber, wie die innerdeutsche Kostenverteilung erfolgen soll. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2013 beschlossen, für die Beteiligung am INTERREG V A – Programm auf der Basis des seinerzeit vorliegenden Zahlenmaterials im Haushalt 2014 einen Betrag in Höhe von 53.000 € bereit zu stellen. Dieser Betrag wurde in der Sitzung des Kreistages am 16.12.2013 im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2014 in den Haushalt aufgenommen.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Dem Hauptausschuss wird empfohlen, dem Kreistag zu empfehlen,

- dem Inhalt des Deutsch-Dänischen INTERREG V A-Programms für die

  Förderperiode 2014-2020 zuzustimmen,

- Kofinanzierungsmittel (inkl. Mittel für die Level II – Prüfung) in Höhe von bis

  zu 53.000 €/Jahr für 9,5 Jahre zur Verfügung zu stellen und

- den Landrat zu ermächtigen, abschließend über Programmänderungen, die

  sich aus dem Konsultationsverfahren, dem Abstimmungsprocedere mit den

  Vertragspartnern oder aus dem Genehmigungserfahren ergeben, zu entschei-

  den.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

s. Sachverhalt und Beschussvorschlag

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Anlagen

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