Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/210

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Keine

 

Sachverhalt: 

Am 01.07.2014 tritt das Gesetz zur Stärkung der Funktionen in der Betreuungsbehörde in Kraft. Mit diesem Gesetz werden den Betreuungsbehörden neue und zusätzliche Aufgaben zugewiesen.

 

Vorgeschrieben ist die obligatorische Anhörung der Betreuungsbehörde vor der Bestellung eines Betreuers mit der pflichtigen Erstellung eines qualifizierten Sozialberichts (§ 279 FamFG).

 

Der Hauptausschuss wurde am 11.12.2013 über die neuen Aufgaben und den errechneten Personalbedarf informiert.

 

Insgesamt ergibt sich ein Personalmehrbedarf von 2,0 Stellen. Die Aufwendungen hierfür betragen ca. 106.000 € jährlich.

 

Nach Auffassung des Landkreistages stehen die Länder in der Ausgleichspflicht für die dadurch ausgelösten Mehrkosten.

 

Im „Letter of Intent“ zur Regelung der Konnexität zwischen Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden vom 09.12.2013 wurde vereinbart, über die Frage, ob und welcher Höhe durch das Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden Konnexität ausgelöst wird, im Jahre 2015 Einvernehmen zu erzielen.

 

Der Ausschuss wird gebeten, die Erhöhung des Personalkostenbudgets zunächst befristet für 2014 und 2015 zu beschließen.

 

Danach wird eine Auswertung der Entwicklung der ersten beiden Jahre erfolgen. Außerdem werden die Ergebnisse aus den Konnexitätsverhandlungen zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden vorliegen. Beide Ergebnisse werden für eine endgültige Regelung in die Haushaltsberatungen für 2016 einfließen.  

 

 

 

 

 

Annegret Looft

 

 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, das Personalkostenbudget für zwei Stellen im Bereich der Betreuungsbehörde im Jahr 2014 anteilig um 79.500 € und 2015 um 106.000 € aufzustocken.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

s. oben

 

Loading...