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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/203

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Fortschreibung des Landesentwicklungsplans

 

In der Landesplanung laufen die Arbeiten für die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP). Der neue Plan soll Ende 2016 den LEP 2010 ersetzen und die Perspektiven für Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2030 aufzeigen. Der Landesentwicklungsplan besteht aus den Teilen A und B. Die „Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030“ findet sich in Teil A des LEP wieder, während Teil B die Ziele und Grundsätze der Raumordnung enthalten wird.

 

Dazu gab es auf Einladung der Landesplanung am 30.01.2014 ein Sondierungsgespräch zwischen den Planern der vier Gebietskörperschaften (Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön, LHS Kiel und Stadt NMS) und der Landesplanung. Ziel war es durch die Kreise und kreisfreien Städte die kommunalen bzw. regionalen Interessen frühzeitig in die Regionalpläne einbringen zu können. Des Weiteren bat die Landesplanung um Stellungnahme der vier Gebietskörperschaften, inwiefern ein Mitwirken, zusätzlich zu den durch die Gebietskörperschaften zu erbringenden Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren, durch die Kreise und kreisfreien Städte für die jeweiligen Themen im Teil B „Ziele und Grundsätze der Raumordnung“ geleistet werden kann.

 

Für den Teil A „Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030“ wurde durch die Landesplanung mittgeteilt, dass momentan die Auswertung der Stellungnahmen der Ministerien erfolgt, es ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch bereits absehbar, dass Klimaschutz und Klimawandel ein eigenes Kapitel bekommen werden.

 

Der Teil B „Ziele und Grundsätze der Raumordnung“, gliedert sich in 5 Kapitel:

 

1. Entwicklung der übergeordneten Raumstruktur des Landes

 

2. Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung

 

3. Wirtschaftliche Entwicklung und wirtschaftsnahe Infrastruktur

 

4. Daseinsvorsorge

 

5. Ressourcenschutz und Ressourcenentwicklung

 

 

Für Kapitel 1 „Entwicklung der übergeordneten Raumstruktur des Landes, wurde sich dahingehend verständigt, dass es für die alle regional und/oder kommunal relevanten Themen Entwürfe der Landesplanung geben wird, zu denen die 4 Gebietskörperschaften Anregungen und Hinweise geben werden.

 

Für Kapitel 2 „Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklungwurde sich dahingehend verständigt, dass die 4 Gebietskörperschaften Vorschlage für Kriterien einreichen, die die Erweiterungen und Abgrenzungen der Siedlungsachsen definieren sowie in einer Arbeitssitzung Vorschläge für Aktualisierungen und Ergänzungen der Texte für die Nahbereichsbeschreibung formulieren. Für die sonstigen regional und/oder kommunal relevanten Themen wird es Entwürfe der Landesplanung geben, zu denen die vier Gebietskörperschaften Anregungen und Hinweise geben werden.

 

Für Kapitel 3 „Wirtschaftliche Entwicklung und wirtschaftsnahe Infrastruktur

wurde sich dahingehend verständigt, dass es zwei Arbeitssitzungen geben wird. Die erste Arbeitssitzung wird sich mit der Abgrenzung der Flächen zur Rohstoffgewinnung auseinandersetzen und wird einmal pro Kreis durchgeführt. Teilnehmen werden die jeweiligen Planer, die jeweilige UNB, das MELUR und das LLUR. Die zweite Arbeitssitzung wird zu dem Thema Tourismus und Erholung stattfinden und wird einmal für den gesamten Planungsraum II (LH Kiel, Stadt Neumünster, Kreis Plön und Kreis Rendsburg-Eckernförde) stattfinden. Teilnehmen werden die jeweiligen Planer sowie die zuständigen UNBs. Für die sonstigen regional und/oder kommunal relevanten Themen wird es Entwürfe der Landesplanung geben, zu denen die vier Gebietskörperschaften Anregungen und Hinweise geben werden.

 

Für Kapitel 4 „Daseinsvorsorge“ wird es vorab einen planungsraumbezogenen Workshop geben. Für alle - aus Sicht der Landesplanung - regional und/oder kommunal relevanten Themen wird es Entwürfe der Landesplanung geben, zu denen die vier Gebietskörperschaften Anregungen und Hinweise geben werden.

 

Für Kapitel 5 „Ressourcenschutz und Ressourcenentwicklungwird es ebenfalls eine Arbeitssitzung des gesamten Planungsraum II (LH Kiel, Stadt Neumünster, Kreis Plön und Kreis Rendsburg-Eckernförde) geben, an denen die jeweiligen Planer und UNBs teilnehmen werden. Für die sonstigen - aus Sicht der Landesplanung - regional und/oder kommunal relevanten Themen wird es Entwürfe der Landesplanung geben, zu denen die vier Gebietskörperschaften Anregungen und Hinweise geben werden.

 

Meilensteine:

Bis Herbst 2014 soll der Entwurf des LEP einschließlich der Landesentwicklungsstrategie 2030 erarbeitet werden.

Ende 2014 soll die Landesregierung den Entwurf des LEP beraten.

Im Frühjahr 2015 soll das öffentliche Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zum Entwurf des LEP stattfinden.

Vom Sommer 2015 bis zum Frühjahr 2016 sollen die Stellungnahmen aus dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren ausgewertet und der Planentwurf überarbeitet werden.

In der 2. Jahreshälfte 2016 soll der überarbeitete Plan abgestimmt und von der Landesregierung unter Zustimmung des Schleswig-Holsteinischen Landtags beschlossen werden.

Anschließend Veröffentlichung des neuen Landesentwicklungsplans im Gesetz- und Verordnungsblatt.

Ende 2016 soll der neue LEP in Kraft treten.

 

 

Neuaufstellung der Regionalpläne

 

In Schleswig-Holstein werden in den nächsten Jahren alle Regionalpläne neu aufgestellt. Statt bislang fünf wird es im Land zukünftig aber nur noch drei Regionalpläne geben.

Die Regionalpläne sollen in etwa zeitgleich und möglichst parallel zum LEP Schleswig-Holstein entstehen. Dieser wird zurzeit fortgeschrieben. Gebietskulisse für die Regionalpläne werden die drei neuen Planungsräume sein, wie sie im Rahmen der Neufassung des Landesplanungsgesetzes festlegt sind (§3).

 

Planerforum
Im bereits stattgefundenen ersten Planerforum am 18. November 2013 in Rendsburg wurde zu den Regionalplänen ein fachlicher Austausch zwischen Planerinnen und Planern der Landesplanung, der Kreise und kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden geführt. Eine Dokumentation mit den Ergebnissen der Veranstaltung soll in Kürze auf der Homepage der Staatskanzlei veröffentlicht werden. Ein weiteres Planerforum ist für das erste Halbjahr 2014 geplant.

 

Regionalkonferenzen
Als regionale Informationsplattformen für die Aufstellung der Regionalpläne sollen auch die Regionalkonferenzen zur Landesentwicklungsstrategie dienen, die im Frühjahr 2014 stattfinden werden (am 26. März 2014 in Schleswig, am 2. April 2014 in Kiel und am 3. April 2014 in Itzehoe).

Themenbezogene Workshops und Veranstaltungen
In Workshops und Veranstaltungen sollen Einzelthemen der Regionalpläne mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunalverwaltung und -politik vertieft und diskutiert werden.

 

Meilensteine:

Ende 2015 soll die Landesregierung die Entwürfe der Regionalpläne beraten.

Im Frühjahr 2016 soll das öffentliche Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu den Entwürfen der Regionalpläne stattfinden.

Vom Sommer 2016 bis zum Frühjahr 2018 sollen die Stellungnahmen aus dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren ausgewertet und die Planentwürfe überarbeitet werden.

In der zweiten Jahreshälfte 2018 sollen die überarbeiteten Pläne abgestimmt und beschlossen werden.

Ende 2018 sollen die neuen Regionalpläne in Kraft treten.

 

 

 

Gelegenheit für weitere Anregungen bekommen die Gebietskörperschaften im Zuge der strategischen Gespräche. Davon wird in den Monaten März und April, jeweils auf Einladung der Landesplanung, drei Stück geben.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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