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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/191

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Sachverhalt: 

 

a) Gemäß § 95 m der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 57 Kreisordnung hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.  Der Jahresabschluss ist gemäß § 95 n Gemeindeordnung durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. Gemäß Schlussbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes hat die Prüfung, ob

 

 

  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens-, Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
  6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

 

zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises.

 

b) Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dürfen gemäß § 95 d Gemeindeordnung in Verbindung mit § 57 Kreisordnung nur geleistet werden, wenn der Kreistag zugestimmt hat.

 

In Fällen die keinen Aufschub dulden oder bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Landrat die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 ist der Landrat ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 € zuzustimmen. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

Die im Jahresabschluss 2012 ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen setzen sich folgendermaßen zusammen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2012 – Aufwendungen Ergebnishaushalt

Bezeichnung

Ergebnishaushalt – in Euro

Nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen

3.355.358,85

durch Mehrerträge gedeckte Überschreitungen

2.397.838,79

vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen

vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

204.376,00

619.500,00

vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen

2.034.640,01

Zusammen

8.611.713,65

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2012 – Auszahlungen

Bezeichnung

Lfd. Verwaltungstätigkeit

Investitionen

Durch Mehreinzahlungen gedeckte Überschreitungen

vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen

vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

7.412.515,89

 

386.032,17

 

866.085,60

1.457,75

 

34.539,91

 

0,00

vom Kreistag noch zu genehmigende

Überschreitungen

1.494.662,45

186.151,41

Zusammen

10.159.296,11

222.149,07

 

Die vom Kreistag noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen sind bei folgenden Budgets aufgetreten:

 

Budget

Bezeichnung

Ansatz

Euro

Ergebnis

 

Euro

Über-

schreitung *)

Euro

05101

Finanzen – Personalaufwendungen

902.000,00

959.913,29

57.913,29

10101

Personal – Personalaufwendungen

1.360.100,00

1.441.479,88

81.379,88

10102

Organisation und IT – Personalaufwendungen

699.400,00

774.907,40

75.507,40

10102

Organisation und IT – Sach- und Dienstleistungen

46.400,00

160.849,98

93.648,70

10102

Organisaion und IT – Sonst. Aufwendungen

572.500,00

654.531,56

82.031,56

21301

Rettungsdienstangelegenheiten – Sonst. Aufwendungen

657.300,00

1.070.661,82

85.383,33

23101

Verkehrsaufsicht – Personalaufwendungen

1.909.600,00

1.967.419,39

57.819,39

25209

Kulturwesen – Transferaufwendungen

1.122.600,00

1.205.438,39

77.725,33

33601

Jugendhilfe – Personalaufwendungen

2.747.000,00

2.853.356,20

106.356,20

33601

Jugendhilfe – Transferaufwendungen

17.061.300,00

17.932.497,01

549.921,44

42301

Soziale Sicherung - Transferaufwendungen

39.252.400,00

40.690.338,39

629.684,07

51501

Bauverwaltung – Personalaufwendungen

547.400,00

614.042,44

63.946,67

53501

Umweltschutzmaßnahmen - Personalaufwendungen

1.282.700,00

1.356.022,75

73.322,75

Noch zu genehmigende Aufwendungen im Ergebnishaushalt

2.034.640,01

05101

Finanzwesen – Personalauszahlungen

902.000,00

980.904,77

75.388,26

10101

Personal – Personalauszahlungen

1.360.100,00

1.429.062,87

68.962,87

10101

Personal – Ausz. für Sach- und Dienstl.

256.000,00

315.655,65

59.655,65

10102

Organisation und IT – Personalausz.

699.400,00

775.486,41

76.086,41

10102

Organisation und IT – Ausz. für Sach- und Dienstleistungen

46.400,00

201.505,89

155.105,89

10102

Organisation und IT – Sonstige Ausz.

572.500,00

668.306,15

74.982,56

23101

Verkehrsaufsicht - Personalauszahlungen

1.909.600,00

1.964.890,31

55.290,31

23101

Verkehrsaufsicht – Sonstige Ausz.

459.700,00

610.354,36

150.644,70

25209

Kulturwesen – Transferauszahlungen

1.019.200,00

1.144.813,05

112.070,83

31601

Jugendarbeit und KiTa’s – Transferausz.

11.265.600,00

11.662.461,58

186.429,09

33601

Jugendhilfe – Transferauszahlungen

17.061.300,00

17.640.374,66

274.114,66

42301

Soziale Sicherung – Transferausz.

39.252.400,00

40.425.276,99

420.476,81

51501

Bauverwaltung – Personalauszahlungen

547.400,00

606.569,19

52.543,27

53501

Umweltschutzmaßnahmen – Personalauszahlungen

1.282.700,00

1.356.096,74

73.396,74

23101

Verkehrsaufsicht – Ausz. für Anlagenerwerb

79.25811

159.609,52

80.351,41

25201

BBZ RD-Eck – Ausz. für investive Zuw.

0,00

105.800,00

105.800,00

Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt

2.021.299,46

*) Bemerkung:

Die Überschreitung wird in der Höhe dargestellt, die nach Abzug von Minderaufwendungen/-auszahlungen, Mehrerträgen und gesondert genehmigten Überschreitungen  in den Budgets entstanden ist.

 

 

c) Gemäß § 26 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Jahresfehlbeträge sollen durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Soweit ein Ausgleich aus der Ergebnisrücklage nicht möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag vorgetragen. Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag kann nach fünf Jahren zu Lasten der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.

Nach der Bilanz zum 31.12.2012 beläuft sich die allgemeine Rücklage auf 45.739.212,38 €. Da die Ergebnisrücklage einen Bestand von 0 € aufweist, ist der Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 2.398.083,91 € auf neue Rechnung vorzutragen. Aus dem Haushaltsjahr 2011  war ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.848.962,63 € vorzutragen, so dass die Bilanz zum 31.12.12 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 7.247.046,54 € aufweist.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

a)     Der Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2012  gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 KrO wird beschlossen.

b)     Die Haushaltsüberschreitungen 2012 in Höhe von 2.034.640,01 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) bzw. 1.494.662,45 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit ) und 186.151,41 € (Auszahlungen Investitionen) werden genehmigt,

c)     Der Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 2.398.083,91 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja, siehe Sachverhalt

 

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Anlagen

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