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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/189

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: ./.

 

 

2. Sachverhalt: 

Die Schülerbeförderung im Kreis Rendsburg-Eckernförde wird durch mehrere Verkehrsunternehmen durchgeführt, die zum Teil als freie Unternehmen oder als Mitglied des Omnibus Verband Nord (OVN) e.V. tätig sind.

Der OVN ist die berufsständische Organisation der privaten Omnibusunternehmen in Hamburg und Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel und vertritt deren gemeinsame Interessen im Linienverkehr und im Reiseverkehr gegenüber dem nationalen und europäischen Gesetz- und Verordnungsgeber.[Quelle: Homepage des OVN]

Die Fa. Autokraft GmbH ist Mitglied des OVN und deckt in der Schülerbeförderung des Kreises Rendsburg-Eckernförde den größten Bereich ab.

Zwischen der Fa. Autokraft GmbH und einer Reihe von einzelnen Schulträgern wurde in der Vergangenheit eine Vielzahl von – in der Regel – Pauschalverträgen geschlossen. Gemäß der EU-Verordnung 1370 bestehen durch vorherige Ausschreibung, Direktvergabe, usw. viele Möglichkeiten des Vertragsabschlusses. Um für den Bereich der Auftragsvergabe in der Schülerbeförderung Transparenz zu schaffen und den Hintergrund der Vereinbarungen mit den Verkehrsunternehmen darzulegen, werden in der Sitzung unter Berücksichtigung des Datenschutzes die erwähnten Verträge u. a. von Vertretern der Fa. Autokraft GmbH näher erläutert.

Im Zusammenhang mit der Indexregelung bleibt festzuhalten, dass die Verkehrsunternehmen im Rahmen der Optimierung der Schülerbeförderung trotz Personalkostensteigerungen auf eine Erhöhung der in den Verträgen mit den Schulträgern geregelten Entgelte verzichtet haben. Lediglich für den Bereich der Betriebsstoffe und Kosten für die Fahrzeuge (so genannte Buskosten) wurden bis zum 31. Juli 2008 Kostensteigerungen auf Grundlage der Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Preisentwicklung (Index-Erhöhungen) für Dieselkraftstoff und Omnibusse berücksichtigt.

Im Schuljahr 2008/2009 wurde einmalig der Anteil der Personalkosten um den Prozentsatz der Tarifanpassung für den Bereich der Verkehrsunternehmen bis zum 31.07.2012 erhöht.

Eine Entscheidung über eine weitere Verlängerung der Indexregelung unter erneuter Berücksichtigung der Erhöhung von Personalkosten wurde im Jahr 2012 aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen der Fa. Autokraft GmbH zunächst zurückgestellt.

Erst in der Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses am 11. November 2013 wurde unter Berücksichtigung der Erhöhung der Personalkosten die Indexregelung um ein Jahr verlängert, folglich nur rückwirkend bis zum 31.07.2013.

Die Indexregelung wird nur dann bei den vom Kreis Rendsburg-Eckernförde beauftragten Fahrdiensten angewandt, wenn das betroffene Unternehmen eine Preiserhöhung beantragt hat. Derzeit wird somit nur die Erhöhung der Personalkosten aufgrund durchgeführter Tarifverhandlungen der Fa. Autokraft GmbH berücksichtigt. Allerdings haben bisher zwei weitere, aber freie Unternehmen eine Erhöhung des Entgelts zur Schülerbeförderung beantragt.

Es ist vorgesehen, in der nachfolgenden Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses über die Fortschreibung der Indexregelung zu befinden.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Tarifvertrag für das Personal der Fa. Autokraft GmbH zum 31.12.2013 ausgelaufen ist und derzeit neue Tarifverhandlungen geführt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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