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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2013/180

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

Fortschreibung des Landesentwicklungsplans

In der Landesplanung haben die Arbeiten für die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) begonnen. Der neue Plan soll Ende 2016 den LEP 2010 ersetzen und die Perspektiven für Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2030 aufzeigen.

Wesentlicher Bestandteil des neuen LEP soll die Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 werden, die bis September 2014 erarbeitet wird. Sie soll eine Leitidee sowie Visionen und Entwicklungsperspektiven für das Land bis zum Jahr 2030 vorgeben und insbesondere auch Strategien und konkrete Handlungsansätze aufzeigen. Themen sind u.a. Energieversorgung (Stromnetze, Wärmeplanung, Geothermie, Energiespeicher, Fracking), Einzelhandel (Anpassung Beeinträchtigungsverbot und Integrationsgebot) und Klimaanpassung.

Die Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 findet sich in Teil A des fortzuschreibenden LEP wieder, während Teil B die Ziele und Grundsätze der Raumordnung enthalten wird. Insbesondere durch den Teil A soll der LEP zu einem visionären wie auch handlungs- und umsetzungsorientierten Leitplan der Landesregierung werden und damit mehr als nur ein Fachplan der Raumordnung sein.


Meilensteine:

  • Bis Herbst 2014 soll der Entwurf des LEP einschließlich der Landesentwicklungsstrategie 2030 erarbeitet werden.
  • Ende 2014 soll die Landesregierung den Entwurf des LEP beraten.
  • Im Frühjahr 2015 soll das öffentliche Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zum Entwurf des LEP stattfinden.
  • Vom Sommer 2015 bis zum Frühjahr 2016 sollen die Stellungnahmen aus dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren ausgewertet und der Planentwurf überarbeitet werden.
  • In der 2. Jahreshälfte 2016 soll der überarbeitete Plan abgestimmt und von der Landesregierung unter Zustimmung des Schleswig-Holsteinischen Landtags beschlossen werden.
  • Anschließend Veröffentlichung des neuen Landesentwicklungsplans im Gesetz- und Verordnungsblatt.
  • Ende 2016 soll der neue LEP in Kraft treten.

 

Neuaufstellung der Regionalpläne

In Schleswig-Holstein werden in den nächsten Jahren alle Regionalpläne neu aufgestellt. Statt bislang fünf soll es im Land zukünftig aber nur noch drei Regionalpläne geben.

Die Regionalpläne sollen in etwa zeitgleich und möglichst parallel zum LEP Schleswig-Holstein entstehen. Dieser wird zurzeit fortgeschrieben. Gebietskulisse für die Regionalpläne werden die drei neuen Planungsräume sein, die zurzeit im Rahmen der Neufassung des Landesplanungsgesetzes festlegt werden.

Die Regionalpläne beinhalten für die jeweiligen Planungsräume die sogenannten Ziele und Grundsätze der Raumordnung. Wesentliche Vorgaben dafür liefert der LEP. Die Regionalpläne konkretisieren diese und setzen sie bezogen auf den jeweiligen Planungsraum um. Die Ziele und Grundsätze müssen von allen öffentlichen Planungsträgern beachtet bzw. berücksichtigt werden, insbesondere von den Gemeinden bei ihrer Bauleitplanung.

Die neuen Regionalpläne sollen – wie auch der neue LEP – strategischer und umsetzungsorientierter ausgerichtet werden als die bisherigen Pläne und besonders die regionalen Entwicklungsstrategien berücksichtigen.

Die Regionalpläne werden vom Land Schleswig-Holstein erstellt, genau genommen von der Landesplanungsbehörde, die zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehört. Die Regionalpläne sollen im offenen Dialog mit kommunalen und regionalen Akteuren entstehen, die bereits in die Vorbereitung und Erarbeitung der Planentwürfe einbezogen werden.

Dazu werden folgende Veranstaltungen durchgeführt:

  • Planerforum
    Im bereits stattgefundenen ersten Planerforum am 18. November 2013 in Rendsburg wurde zu den Regionalplänen ein fachlicher Austausch zwischen Planerinnen und Planern der Landesplanung, der Kreise und kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden geführt. Eine Dokumentation mit den Ergebnissen der Veranstaltung soll in Kürze auf der Homepage der Staatskanzlei veröffentlicht werden. Ein weiteres Planerforum ist für das erste Halbjahr 2014 geplant.

  • Regionalkonferenzen
    Als regionale Informationsplattformen für die Aufstellung der Regionalpläne sollen auch die Regionalkonferenzen zur Landesentwicklungsstrategie dienen, die im Frühjahr 2014 stattfinden werden (am 26. März 2014 in Schleswig, am 2. April 2014 in Kiel und am 3. April 2014 in Itzehoe).
  • Themenbezogene Workshops und Veranstaltungen
    In Workshops und Veranstaltungen sollen Einzelthemen der Regionalpläne mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunalverwaltung und -politik vertieft und diskutiert werden.

Meilensteine:

  • Ende 2015 soll die Landesregierung die Entwürfe der Regionalpläne beraten.
  • Im Frühjahr 2016 soll das öffentliche Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu den Entwürfen der Regionalpläne stattfinden.
  • Vom Sommer 2016 bis zum Frühjahr 2018 sollen die Stellungnahmen aus dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren ausgewertet und die Planentwürfe überarbeitet werden.
  • In der zweiten Jahreshälfte 2018 sollen die überarbeiteten Pläne abgestimmt und beschlossen werden.
  • Ende 2018 sollen die neuen Regionalpläne in Kraft treten.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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