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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2013/181

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der NIchtöffentlichkeit:

keine

 

Sachverhalt: 

Gemäß der Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Ermäßigung oder Übernahme von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren für den Besuch in Kindertageseinrichtungen (Sozialstaffelregelung) gemäß § 25 Kindertagesstättengesetz erhalten Familien mit geringerem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen auf Antrag eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrages oder der Gebühr. Die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle übernimmt der Kreis Rendsburg-Eckernförde.

 

Im Haushalt 2013 sind für die Aufwendungen im Bereich der Sozialstaffel 3.047.000,00 € sowie eine Verwaltungskostenpauschale zur Begleichung des kommunalen Aufwandes für die Berechnung in Höhe von 115.000 € eingestellt.

 

Bei der letzten Abrechnung im November 2013 hat sich herausgestellt, dass die im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichend sind.

 

Das Defizit 2013 beträgt 744.586,18 €. Die Mehrausgaben 2013 ergeben sich unter anderem aus

  • einem stetigen Anstieg der Zahl der Anspruchsberechtigten. 
  • dem Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren.
  • der gesetzliche Änderung des Kindertagesstättengesetzes (Wegfall der 85 % Regelung).

 

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 744.586,18 € werden durch Mehreinnahmen in Höhe von 173.705 € sowie Minderausgaben in Höhe von 1.279.983 € im Bereich der heilpädagogischen Förderung und der Hilfen für seelisch behinderte Kinder gedeckt. 

 

Der Ausgleich der überplanmäßigen Mehrausgaben für die Sozialstaffel des Kreises kann somit innerhalb des Fachdienstes  ausgeglichen werden.

 

Die steigenden Fallzahlen und die damit einhergehenden Mehraufwendungen sind in den vergangen Jahren durch Rückstellungen aus dem beitragsfreien Kinderjahr ausgeglichen worden. Auf das Risiko, dass die Mittel zukünftig nicht mehr auskömmlich sein werden, ist bereits hingewiesen worden.

 

Auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.08.2013 ist die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Kommunen zur Überarbeitung der Sozialstaffelregelung erfolgt.

Bei der Überarbeitung sollen  folgende grundlegenden Prinzipien berücksichtigt werden:

              Das Antragsverfahren ist unbürokratisch.

              Das Berechnungssystem ist einfach.

              Die Höhe der Ermäßigungen berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

               der   Eltern.

              Das Ermäßigungssystem ist transparent.

              Die Ausgestaltung der Ermäßigungsstufen ist gerecht.

              Eine eventuelle Neufassung der Sozialstaffelregelung orientiert sich an dem

               vom Kreis bisher zur Verfügung gestellten Budget für die Erstattung von

               Einnahmeausfälle.

 

Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

 

 

 

Chrstina Mönke

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

s. nachfolgende Erläuterungen

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