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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/145

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterhaltung, Instandsetzung und Verwaltung der Kreisstraßen hat der Kreises Rendsburg-Eckenförde gem. § 53 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) der Straßenbauverwaltung des Landes, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) übertragen.

 

Die Kosten für die Unterhaltung und Instandsetzung werden dem LBV-SH aufgrund eines Vertrages aus Dezember 2001 ab 01.01.2002 mit 4.140,00 € je km Kreisstraße pauschal erstattet. Für 2013 liegt die Höhe der Kostenpauschale für 501,638 km bei rd. 2,077 Mio. €. Zusätzlich zu diesen Mitteln wendet der Kreis Mittel in Höhe von 500.000,00 € auf, die für Deckenerneuerungen auf Kreisstraßen zweckgebunden sind. Soweit der Kreis für die Deckenerneuerungen Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-SH) und/oder Finanzausgleichsgesetz (FAG) erhält, werden diese Mittel ebenfalls an den LBV-SH zur Verwendung für Deckenerneuerungen weitergeleitet.

 

Obwohl die Unterhaltungskosten wg. höherer Kosten für Personal, Energie, Geräte, Material und hinzugekommene Flächen (Neubau von Radwege) gestiegen sind, hat sich an der Kostenpauschale seit 2002 nichts geändert. Die Abrechnung für 2012 schließt mit einem Minus von 188.537,24 € und durch den starken Winter 2012 / 2013 werden die Kosten für den Winterdienst nochmal mit rd. 316.800,00 € höher angesetzt, so dass die zur Verfügung stehenden UI-Mittel 2013 ca. 505.000,00 € geringer sind als 2012. Aufgrund der gestiegenen Kosten trat der LBV-SH an den Kreis Rendsburg-Eckernförde heran, um eine nachhaltige Änderung der Vereinbarung aus dem Dez. 2001 zu erreichen.

 

Im September 2013 übersandte der LBV-SH, Kiel den unten stehenden Entwurf in dem der LBV-SH seine Vorstellungen zu einer Verwaltungsvereinbarung ab dem 01.10.2014 zum Ausdruck brachte.

 

In diesen Vertragsentwurf wurden Forderungen des Kreises eingearbeitet, die im beigefügten Vertragsentwurf zur besseren Lesbarkeit aufgeführt worden sind.

 

Änderungen des Kreises gab es insbesondere bei den Unterhaltungskosten, die der LBV-SH gesamt mit 3.4 Mio. € incl. ca. 30% für Deckenerneuerungen vorgeschlagen hatte, bei einer jährlichen Steigerung von 1,9% auf die Gesamtkosten. Der Kreis hat hier getrennte Kostenansätze, 2,4 Mio. € für Unterhaltung und Instandsetzung so wie 1,0 Mio. € für Deckenerneuerungen vorgeschlagen, sowie eine Kostensteigerung nur auf die Unterhaltungskosten in Höhe von 45.000,00 € (ca. 1,9 %) p.a. ab 2016 gleichbleibend.

 

Zur Unterhaltung und Instandsetzung insbesondere von Brücken, Lichtsignalanlagen und Entwässerungseinrichtungen kann vom LBV-SH ein zusätzlicher variabler Ergänzungsbetrag (jährlich rd. 200 T€) beantragt werden. Diese zusätzlichen Mittel sind bis zum  15.03. eines Jahres für das Folgejahr zu begründen und zu beantragen. Die Zustimmung Vorbereitung der Maßnahmen erfolgt bis spätestens 30. April durch den Kreis gegenüber dem Land. Die Mittelbereitstellung des variablen Ergänzungsbetrages bedarf der abschließenden Genehmigung durch den Kreistag im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts zum Ende eines Haushaltsjahres.

 

Des Weiteren wurden zur besseren Transparenz Termine zum 15.02. und 15.11. festgesetzt bei denen in einem gemeinsamen Gespräch vom Landesbetrieb über die Situation hinsichtlich Unterhaltung und Instandsetzung sowie über die Mittelverwendung für die in § 3 Abs (2) genannten besonderen Maßnahmen zu berichten ist.

Mit den vom Kreis eingearbeiteten Änderungen ist der LBV-SH einverstanden.

 

Die vertragsmäßigen neuen Kosten in Höhe von 2.400.000,00 € p.a. für Unterhaltung und Instandsetzung sowie die vertragsmäßigen Aufwendungen für Deckenerneuerungen in Höhe von 1.000.000,00 € p.a. sind im Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2014 bereits enthalten.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, auf der Grundlage des Entwurfes des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Kiel, vom 05.09.2013 mit den eingearbeiteten Änderungen des Kreises Rendsburg-Eckenförde, eine neue Vereinbarung zur Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen mit Wirkung zum 01.01.2014 abzuschließen.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, siehe Begründung

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Anlagen

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