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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/136

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt: 

Nach § 51 Schulgesetz (SchulG) sind die Kreise verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebotes eine Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung und der Schulen in freier Trägerschaft aufzustellen und fortzuschreiben. Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen.

 

Der vom Kreistag in seiner Sitzung am 17.12.2007 beschlossene Kreisschulentwicklungsplan bedarf in Anbetracht der sich verändernden Entwicklung der Schülerzahlen sowie der seit 2008 neu geschaffenen Schularten (Regionalschulen, Gemeinschaftsschulen) der Überarbeitung und Fortschreibung.

 

Dafür hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde Ende 2010 eine Schulentwicklung-Planungssoftware der Fa. Bitwerft erworben, die nunmehr von allen Kreisen genutzt wird. Die Planungsdaten (Schülerzahlen, Einwohnerzahlen) werden durch einen automatischen Import der statistischen Daten des Landesamtes übernommen und einmal jährlich aktualisiert.

 

Am 16. März 2011 ist den Schulträgern im Kreis die Software und deren Anwen-dungsmöglichkeiten vorgestellt worden. Die Schulträger können diese Software für ihre örtlichen Planungen nutzen. Die insoweit zuständigen Mitarbeiter der Schulträger wurden im Mai 2011 in der Anwendung der Software geschult.

 

Nach entsprechender Sachstandsinformation der Mitglieder des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung am 30.05.2011 war seitens der Verwaltung als Vorbereitung für die Fortschreibung des Kreisschulentwicklungsplanes vorgesehen, die Schulträger im Kreis um Mitteilung ihrer Vorstellung der Schulentwicklung vor Ort mit der Bitte anzuschreiben, dies dem Kreis Rendsburg-Eckernförde bis spätestens Dezember 2011 mitzuteilen. Diese zeitliche Vorstellung ist im Rahmen der Mitgliederversammlung der Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden, Städte und Ämter am 19.04.2011 erörtert und für sachdienlich bzw. umsetzbar erachtet worden.

 

Der Ausschuss beschloss in seiner Sitzung am 21.11.2011 die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen seitens der örtlichen Schulträger vom 31.12.2011 auf den 29.02.2012 zu verlängern. Damit entsprach der Ausschuss dem auf der Dienstversammlung mit hauptamtlichen Bürgermeistern, Amtsdirektoren, LVB und Amtsvorstehehern am 17.11.2011 in Damp entsprechend geäußerten Wunsch auf Gewährung einer Fristverlängerung.

 

Der Ausschuss beschloss am 26.03.2012 die Neufestlegung der Regionalstruktur durch Reduzierung der Regionen von 8 auf 6.

 

In der Sitzung des Ältestenrates des Kreistages am 18.06.2012 wurde mit dem Vorstand SHGT Kreisverband RD-ECK verabredet, den Themenkreis der SEP bereits vorab vor Erstellung einer weiteren Entwurfsfassung mit dem Vorstand der Städte zu erörtern.

 

Der Ausschuss beriet in seiner Sitzung am 18.06.2012 wegen der zu erwartenden neuen Rahmenbedingungen im schulischen Bereich nach dem „Regierungswechsel“ nach den Landtagswahlen im Mai 2012 die weitere Verfahrensweise und beschloss, dass die Verwaltung mit dem Bildungsministerium weiterhin Kontakt halte und parallel dazu unter Einbeziehung von Erkenntnissen aus der zuvor erwähnten Erörterung mit dem SHGT und Vertretern der Städte eine Anpassung des Vorentwurfes für die Fortschreibung des SEP mit dem Ziel vorgenommen werde, zur Sitzung des Ausschusses am 20.08.2012 eine Entwurfsfassung vor Durchführung des formellen Beteiligungsverfahrens vorzulegen.

 

Am 06.07.2012 erfolgte ein Abstimmungsgespräch der Verwaltung mit dem Vorstand SHGT Kreisverband RD-ECK hinsichtlich der weiteren Verfahrensweise mit den örtlichen Schulträgern. Einmütig kamen die Beteiligten überein, dass der SHGT die örtlichen Schulträger einschließlich der Schulverbandsvorsteher zu einem Abstimmungsgespräch am 30.07.2012 in den Kreistagssitzungssaal einlädt.

 

Einmütige Auffassung aller Beteiligten in der Veranstaltung am 30.07.2012 war, dass eine Fortschreibung des SEP des Kreises zum seinerzeitigen Termin nicht sinnvoll erscheine. Erst mit der Kenntnis, wo Gemeinschaftsschulen mit einer gymnasialen Oberstufe entstehen bzw. entstehen sollen, sei eine Fortschreibung des SEP des Kreises sachdienlich. Eine Zusammenfassung der Gesprächsinhalte wurde für ein am 02.08.2012 zwischen dem SHGT Landesvorstand und dem Staatssekretär im Bildungsministerium beabsichtigten Gespräch zur Verfügung gestellt.

 

Der Ausschuss beschloss in seiner Sitzung am 20.08.2012, dass die abschließende Bearbeitung der textlichen Fassung zur Fortschreibung des SEP zurückzustellen ist, bis die erforderlichen Rahmenbedingungen seitens des Landes festgelegt wurden.

Eine Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Thema Schulentwicklungsplanung wurde in der Sitzung des Ausschusses am 22.10.2012 beraten. Der Ausschuss SSKB hält an der Beschlussfassung vom 20.08.2012 weiterhin fest.

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung im Zuge des Anhörungsverfahrens seitens des Bildungsausschusses des Schl.-Holst. Landtages zur beabsichtigten schulgesetzlichen Änderung des § 43 SchulG zur Einführung von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen nahm der Ausschuss in seiner Sitzung am 28.01.2013 zur Kenntnis und beschloss mehrheitlich eine Stellungnahme seitens des Kreises abzugeben. Weiter fasste der Ausschuss den Beschluss, nunmehr die Fortschreibung des SEP des Kreises in Abstimmung mit den örtlichen Schulträgern wieder aufzunehmen.

 

Die örtlichen Schulträger wurden anknüpfend an die bisherige Beteiligung insbesondere unter Berücksichtigung der beabsichtigten Neuregelungen im Schulgesetz um ergänzende Stellungnahmen bis Ende April 2013 gebeten, soweit diese es für geboten hielten.

 

Der Ausschuss nahm einen Sachstandsbericht der Verwaltung am 11.03.2013 zur Kenntnis und kam einvernehmlich überein, in der Sitzung am 13.05.2013 eine erste Lesung des fortgeschriebenen SEP in der Entwurfsfassung vorzunehmen.

 

In der Sitzung am 13.05.2013 des Ausschusses wurde dann eine erste Lesung der Entwurfsfassung mit Stand vom 30.04.2013 des Kreisschulentwicklungsplanes sowie des SEP des BBZ RD-ECK in der Entwurfsfassung vom 06.12.2012 durchgeführt. Der Ausschuss kam einmütig überein, dass die Verwaltung nunmehr das formelle Beteiligungsverfahren gemäß § 51 Satz 2 SchulG möglichst unter Berücksichtigung der Bestandsschülerzahlen für das Schuljahr 2012/2013 durchführe.

Darüber hinaus wurde dem Ausschuss seitens der beiden BBZ-Schulleitungen dargestellt, dass die Verwaltung des Kreises zusammen mit den BBZ und dem Verfahrenshersteller für die SEP-Software im Gespräch sei, um eine Integration der BBZ-Belange in das Softwareverfahren grundsätzlich abzuklären. Eine besondere Herausforderung für die automatisierte SEP seien die speziellen Belange wie die verschiedensten Schularten im berufsbildenden Bereich mit den unterschiedlichen Übergangsquoten. Der Ausschuss nahm Kenntnis.

 

Eine Datenaktualisierung der gemeldeten Schülerbestände für den Jahrgang 2012/2013 wurde für den Kreis Rendsburg-Eckernförde durch den Softwarehersteller am 13.06.2013 abgeschlossen. Außerdem wurde eine Neuberechnung der Prognosezahlen durchgeführt.

 

Die Verwaltung führte schließlich das formelles Beteiligungsverfahren der örtlichen Schulträger im Kreis und kreisübergreifend und mit den Kreiselternbeiträten durch, die bis zum 15.10.2013 um Stellungnahme gebeten wurden.

 

In der als Anlage beigefügten Synopse werden die Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des fortgeschriebenen SEP des Kreises mit Stand vom 21.06.2013 sowie die Anmerkungen der Verwaltung dargestellt.

 

Den Entwurf eines aktualisierten SEP des Kreises unter Berücksichtigung der Bestandsschülerzahlen für das Schuljahr 2012/2013 mit Anpassungen nach dem Beteiligungsverfahren wird dem Ausschuss hiermit als weitere Anlage zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beschließt, dass dem Kreistag empfohlen wird, dem als Anlage beigefügten Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Kreises Rendsburg-Eckernförde zuzustimmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Nein

 

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Anlagen

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