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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2013/122

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

2. Sachverhalt: 

Die Aufsichtsbehörden nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz haben gem.

§18 Abs. 4 SbStG alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Der beigefügte Bericht umfasst den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2012.

 

Grundlage der Berichterstattung sind die Daten, die durch die Aufsichtsbehörde im Zuge ihrer Aufgabenwahrnehmung gewonnen werden. Diese Daten werden in der Regel fortlaufend aktualisiert und haben damit keinen einheitlichen Stichtag. Es wird u. a. die Art der in zwei Jahren festgestellten Mängel abgebildet und nicht der Zustand aller Einrichtungen zum Berichtszeitpunkt.

 

Um eine möglichst einheitliche Durchführung der Prüfungen sicherzustellen, hat das zuständige Ministerium nach § 20 Abs. 9 SbStG eine Richtlinie für die Regelprüfungen erlassen. Seit dem 01.04.2012 wird nach dieser Prüfrichtlinie geprüft. Hierüber wurde bereits am 26.04.2012 im Ausschuss berichtet. Die Einführung der Prüfrichtlinie wird durch eine wissenschaftliche Studie begleitet. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie liegen noch nicht vor.

Es ist davon auszugehen, dass die Prüfrichtlinie entsprechend der Ergebnisse verändert wird. Die Struktur des Berichts soll dann für den Berichtszeitraum 2013/2014 ebenfalls angepasst werden.

 

 

Dr. Kalmbach

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Nein

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Anlagen

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