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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/142

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: /

 

 

2. Sachverhalt: 

Gemäß §2 PsychKG ist der Kreis Träger der Aufgaben nach de PsychKG.

 

Gemäß §§ 7, 8 PsychKG kann die Unterbringung psychisch kranker Menschen in einem geeigneten Krankenhaus gegen oder ohne Ihren Willen nur auf schriftlichen Antrag des Kreises angeordnet werden. Dem Antrag ist ein Gutachten beizufügen, in dem die Erfüllung der Voraussetzungen die Unterbringung durch entsprechende Tatsachenfeststellungen sowie durch Beurteilungen einer in der Psychiatrie erfahrenen Ärztin oder eines in der Psychiatrie erfahrenen Arztes bescheinigt wird.

 

Bis zum 31.12.2013 wurde die Erstattung der fachärztlichen Gutachten außerhalb der Geschäftszeiten der Kreisverwaltung (Rufbereitschaft) durch die imland Klinik sichergestellt. Ab 01.01.2014 ist weiterhin beabsichtigt, Fachärzte zu beauftragen, während der Rufbereitschaftszeiten die ärztlichen Gutachten zu erstellen.

 

Der Kreis selbst verfügt nach dem Ausscheiden des Leiters des Sozialpsychiatrischen Dienstes nicht mehr über die erforderliche Fachkunde bzw. das Fachpersonal, um die fachärztlichen Gutachten während der Geschäftszeiten sicherzustellen. Mehrfache Ausschreibungen zur Suche eines geeigneten Nachfolgers waren erfolglos.

 

Aus diesem Grunde ist beabsichtigt, ab 01.01.2014 auch für die Erstattung der ärztlichen Gutachten während der Geschäftszeiten eine Vereinbarung mit der imland Klinik zu schließen.

 

Die Kooperationsgespräche mit der imland Klinik sind noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass Kosten in Höhe von insgesamt 250.000,- € entstehen.

 

Im Haushaltsentwurf 2014 sind Haushaltsmittel wie folgt geplant:

 

Teilhaushalt  412101 (s. Seite 490)120.000,-€

Personalkosten (1 Arztstelle)  94.000,-€

 

Gesamt:                                                                                                   214.000,-€

 

Da die Personalkosten in Sachkosten umgewandelt werden können, sind, um die Aufgabenerfüllung ab 01.01.2014 sicherstellen zu können, zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 36.000,- Euro einzuplanen.

 

 

 

 

Schröder

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Sozial-und Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung, durch geeignete Maßnahmen / Vereinbarungen sicherzustellen, dass die nach dem PsychKG erforderlichen fachärztlichen Gutachten durch geeignete Fachärzte in Abstimmung mit der imland Klinik GmbH ab 01.01.2014 erbracht werden.

 

Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 250.000,-€

sind im Teilhaushalt 412101 zu veranschlagen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, siehe Begründung

 

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