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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2013/128

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt: 

 

Nach erfolgloser Ausschreibung der Leitung des Fachdienstes IT-Service soll die Leitung in Form eines Dienstleitungsvertrages durch Dataport übernommen werden. Die detaillierte Definition der zu erbringenden Leistung ist in der anliegenden Leistungsbeschreibung festgehalten worden. Dort findet sich auch wieder, dass disziplinare bzw. arbeitsrechtliche Entscheidungen weiter dem Kreis Rendsburg-Eckernförde obliegen.

Dataport ist in der Lage kurzfristig zwei Personen bereitzustelle, die sowohl über die fachlichen Qualifikationen als auch über die methodischen und sozialen Kompetenzen verfügen, um die notwendigen strategischen Entscheidungen für den Kreis Rendsburg-Eckernförde vorzubereiten. Eine der beiden Führungskräfte ist bereits mit der Kreisverwaltung und deren IT-Landschaft vertraut, so dass ohne längere Einarbeitungsphase eingestiegen werden könnte.

Dieses Modell wird seit dem 01.04.2013 erfolgreich in Dithmarschen praktiziert.

Die Stelle der Fachdienstleitung ist seit dem 01.10.2013 vakant. Aufgrund von anstehenden Projekt- aber auch strategischen Entscheidungen wird gerade aufgrund der zurzeit fehlenden übergeordneten Fachlichkeit sowie der fehlenden Triebfeder für strategische Neuerungen eine zeitnahe Nachbesetzung für dringend erforderlich gehalten.

Um diese Leistung vegaberechtsfrei von Dataport beziehen zu können, wird der Beitritt zum IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (ITVSH) angestrebt. Die Organisationssatzung ist als Anlage beigefügt. Es besteht für den ITVSH keine Nachschusspflicht. Eine Erhöhung des Stammkapitals kann nur über den Beitritt weiterer Träger oder einen gemeinschaftlichen Beschluss des Verwaltungsrates erfolgen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde entsendet ein Mitglied in den Verwaltungsrat. Dies kann entweder eine Führungskraft der Verwaltung oder ein Mitglied des Kreistages sein. Die Trägerschaft im ITVSH verpflichtet nicht zur Abnahme von Leistungen bei Dataport. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde entscheidet weiter im Einzelfall, ob und in welchem Umfang er Leistungen über Dataport beziehen will.

Umgehend nach der Besetzung der Leitung soll eine Arbeitsgruppe für IT Themen mit Vertretern aus den Fraktionen eingerichtet werden. In dieser Arbeitsgruppe sollen die politischen Vertreter zum einen die Möglichkeit haben, ihre Anforderungen einzubringen sowie wichtige strategische Entscheidungen gemeinsam mit der Verwaltung vorzubereiten und das bestehende IT-Konzept für die Kreisverwaltung fortzuschreiben. Nach einem Jahr Vertragslaufzeit ist eine gemeinsame Evaluation vorgesehen. Die Ergebnisse sollen im Hauptausschuss beraten werden. Ziel des Dienstleistungsvertrages ist neben den o. a. Gründen, zu prüfen, ob es für den Kreis wirtschaftlich und qualitativ interessante Kooperationsmöglichkeiten gibt. Daraus ergibt sich keine Präjudiz für das weitere Vorgehen nach den zwei Jahren.

Die Einrichtung der Arbeitsgruppe ist nur zielführend mit einer besetzten Leitungsstelle, um sowohl die fachliche Begleitung als auch die Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen gewährleisten zu können.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag dem Beitritt zum Kommunalunternehmen IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR zuzustimmen.

 

Der Hauptausschuss trifft den Vorratsbeschluss, dass er dem Abschluss eines auf zwei Jahre befristeten Dienstleitungsvertrages mit Dataport nach Beitritt zum ITVSH zustimmt.

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Finanzielle Auswirkungen

Gegenüber den veranschlagten Personalkosten ergibt sich ein Mehr aufwand von EUR 25.000 p. a. für zwei Jahre. Dieser Mehraufwand wird aus den geplanten Sachaufwendungen für externe Beratung getilgt.

Darüber hinaus ergeben sich einmalige Kosten in Höhe von EUR 2.500 für den Beitritt zum IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR, welche ebenfalls aus den geplanten Sachaufwendungen beglichen werden können.

 

 

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Anlagen

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